Mittwoch, 9. Oktober 2024

Brandenburg/HessenEntwicklungsverbund für EL.NORM

[04.12.2023] In Brandenburg erfolgt die Ausfertigung von Rechtsvorschriften, die Normverkündung, seit 2009 ausschließlich elektronisch. Nun hat das Land mit Hessen einen auch für weitere Länder offenen Verbund zur gemeinsamen Weiterentwicklung des EL.NORM-Fachverfahrens gegründet.

Seit 2009 erfolgt im Land Brandenburg die amtliche Bereitstellung von Gesetzen und Verordnungen ausschließlich elektronisch, unter Einsatz einer qualifizierten Signatur. Ermöglicht wird dies durch das Fachverfahren EL.NORM. Das System bildet alle Schritte der Normverkündung und -ausfertigung unter einer Oberfläche ab. Nun berichtet die Staatskanzlei, dass sich Brandenburg und Hessen zum länderoffenen Entwicklungs- und Pflegeverbund EL.NORM zusammenschließen wollen, um das System der rechtssicheren elektronischen Normverkündung gemeinsam weiterzuentwickeln. Die Länder stünden bereits seit Oktober 2022 in intensivem Austausch über die möglichen Nutzungen der in Brandenburg eingesetzten Lösung. Das Kabinett hat jetzt einer Verwaltungsvereinbarung zur förmlichen Gründung des Länderverbunds zugestimmt. Mehrere Länder hätten bereits Interesse bekundet, sich an dem Länderverbund zu beteiligen, sagte Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann.
Auch dieses wachsende Interesse anderer Bundesländer hat Brandenburg bewogen, den Länderverbund EL.NORM zu gründen, um die Entwicklung und die Pflege des Systems gemeinschaftlich voranzubringen. Die jetzt getroffene Verwaltungsvereinbarung sieht daher bereits eine Beitrittsoption für andere Länder vor. Durch die Gründung des Länderverbunds kommt es zu einer effizienteren Verteilung der Entwicklungskosten und einer Bündelung von Fachwissen. Brandenburg will das Verbund-Management übernehmen, die damit einhergehenden Aufgaben werden bereits jetzt von der Projektleitung im Brandenburger Justizministerium wahrgenommen. Dadurch soll der Wissensvorsprung des Landes in der digitalen Normverkündung weiter gestärkt werden, heißt es vonseiten der Staatskanzlei.





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