BauleitplanungRechtslücke schließen
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung wird im BauGB umfassend geregelt – das umfasst auch den Aspekt der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Digitalisierungsnovelle des BauGB im Jahr 2023 hat die Priorität einer Beteiligung der Öffentlichkeit auf das Internet verlagert und löst somit die Bereitstellung von Papier in den Amtsstuben ab. Die bisherige Beteiligungsstruktur war ein Zusammenspiel zwischen der Auslegungsfrist, den Papierdokumenten, der Vorhaltung in „Leseräumen“ der Verwaltung sowie der Beratung und Beaufsichtigung durch kompetente Mitarbeitende. Der tatsächlich mögliche Zugriff auf die Unterlagen der 30-tägigen Bauleitplanung war innerhalb der Auslegungsfrist aber nur an maximal 140 von 720 Stunden möglich, nämlich zu den Öffnungszeiten der Verwaltung (rund 20 Prozent Zugriffszeit). Die Novelle des BauGB behält den bisherigen Zugangszeitraum von 30 Tagen zwar bei – die geforderte Bereitstellung der Unterlagen im Internet ermöglicht innerhalb dieses Zeitrahmens aber nun einen 100-prozentigen Zugriff an 24 Stunden täglich, also insgesamt ein fünffach größeres Zeitfenster. Allerdings: Bisher konnten die Mitarbeitenden im Verwaltungsbüro genau kontrollieren, wann die Unterlagen zugänglich waren und dies auch in der Verfahrensakte bestätigen. Für eine entsprechende Bestätigung der Bereitstellung im Internet wären jedoch 90 Achtstunden-Schichten angestrengtes Bildschirmbeobachten notwendig – was natürlich völlig praxisfremd ist. Daher versuchen Verwaltungen den Nachweis hilfsweise zu erbringen, indem sie einen Bildschirmausdruck anfertigen – oder es wird sporadisch während der Dienstzeit mal draufgeschaut. Damit ist der Nachweis der Onlinebeteiligung jedoch nur für einen Bruchteil der insgesamt 720 Stunden erbracht.
Beteiligungsverfahren nach dem BauGB
Mit den bisherigen Mitteln kann das Internet also nicht überwacht oder die Onlinepräsenz der Unterlagen gar bestätigt oder beglaubigt werden. Diese Schwachstelle im Verfahren führt zu Angriffen, die dann gerichtlich geklärt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urteil vom 16.11.2023, Az.: 1 KN 91/21) entwickelte den Leitsatz: „Beträgt die Dauer der öffentlichen Auslegung sechs Wochen, kann ein drei Tage andauerndes Zugangshindernis zu den im Internet bereitgestellten Unterlagen nach den Gesamtumständen des Einzelfalls unschädlich sein.“ Wie aber kann der Behauptung entgegengetreten werden, der Zugang zu Bauleitplänen im Internet wäre mehrfach und über längere Zeit nicht möglich gewesen? Tatsächlich kann beim derzeitigen Stand der Technik nicht davon ausgegangen werden, dass Server nie ausfallen. Oft sind auch Updates aufzuspielen oder Wartungsarbeiten erforderlich. Und auf Nutzerseite: Kann es sein, dass der Endnutzer Serverausfälle seines Providers hat oder ist sein Internetrouter länger ausgefallen? Diese Verifizierungen sind mit den alten Kontrollinstrumenten nicht möglich. Ein weiteres Konfliktpotenzial zeichnet sich ab, soweit die Verwaltung den Nachweis erbringen soll, welche Unterlagen online waren und dass diese während der Beteiligung weder ergänzt noch ausgetauscht wurden. Auch hier wird ein objektiver Nachweis schwer, wenn auf der Plattform der Kommune keine Sperre im Beteiligungszeitraum implementiert wurde. Die Firma B-Plan-Services hat hierfür eine Lösung erarbeitet. Seit 15 Jahren stellt das Unternehmen bundesweit eine Plattform bereit, über die komfortabel rechtskräftige Bauleitpläne, gemeindliche Vermarktungsgebiete und Beteiligungsverfahren eingestellt werden können. Während das Management der rechtskräftigen Bauleitpläne bei B-Planpool als Outsourcing-Modell für Kommunen zur nachhaltigen Entlastung der Bauverwaltung angelegt ist, steht mit dem Portal b-server nun ein Werkzeug zur schnellen und einfachen Durchführung von Beteiligungsverfahren nach dem BauGB zur Verfügung.
Automatisiertes Monitoring der Onlinebeteiligung
Im Landkreis Vorpommern-Rügen hinterfragen Aufsichtsbehörden schon konkret den Nachweis der Onlinebeteiligung über Screenshots und weisen dann optional die Anerkennung der Bauleitplanverfahren zurück. Ein Erlass in Schleswig-Holstein regt an, in einem Formblatt die ordnungsgemäße Onlinebeteiligung durch die Kommune zu beglaubigen. Thomas Arndt-Aßmann von der Stadtverwaltung Eutin sieht hierin ein großes Problem: „Wie soll ich etwas beglaubigen, über das ich absolut keinen Überblick und keine Kontrolle habe?“ Diese Probleme der Kunden hat das Unternehmen B-Plan-Services zum Anlass genommen, von Grund auf neu zu denken und ein maximal technisch mögliches Monitoring der Onlinebeteiligung zu entwickeln. Die Erstellung der Planunterlagen, das sorgfältige Zusammenstellen zusätzlicher Dokumente und das Festlegen des Beteiligungszeitraums verbleiben dabei in der Verantwortung der Kommune. Ab dem ersten Tag der Beteiligung um 0:00 Uhr greifen aber die Kontrollmechanismen von b-server:safe. Die von der Gemeinde eingestellten Unterlagen sind dann nicht mehr änderbar. Sie können nicht ergänzt oder getauscht werden. b-server:safe sichert das Komplettpaket aller Beteiligungsunterlagen und versieht es mit einem eindeutigen Prüfwert. Während der Beteiligung wird vom System im Minutentakt die Serverpräsenz geprüft und in eine Logdatei geschrieben. Das Verfahren kann jederzeit gestoppt werden – es verliert dann aber seinen Sicherheitsstatus und kann frühestens am folgenden Tag mit neuem Zeitraum gestartet werden. Nach Ablauf des Beteiligungszeitraums stehen zwei Module zur Auswahl: Zum einen kann ein vom System erstelltes Zertifikat heruntergeladen werden. Es bestätigt alle Randdaten des Verfahrens inklusive Bezeichnung, Ort und Beteiligungszeitraum. Des Weiteren werden dort alle hochgeladenen Beteiligungsdokumente aufgelistet und der erstellte Prüfwert angegeben.
Minutengenaue Dokumentation möglicher Ausfallzeiten
Kernstück des Zertifikats ist die minutengenaue Dokumentation möglicher Serverausfallzeiten. Die Kommunen können weitere Angaben machen und das Zertifikat anschließend der Verfahrensakte beifügen. Zum anderen kann das komprimierte Datenpaket heruntergeladen, gespeichert und mit jedem PC in der Verwaltung auf Unversehrtheit geprüft werden. Der bei der Verwaltung ermittelte Prüfwert muss mit demjenigen auf dem Zertifikat übereinstimmen. Datenpaket und Zertifikat werden von B-Plan-Services für einen vereinbarten Zeitraum im Internet vorgehalten. Im Streitfall kann dann bei Gericht eindeutig geklärt werden, ob es Ausfälle gab und diese relevant waren. Das Gericht kann mit eigenen Mitteln das Dateipaket mit dem Zertifikat vergleichen. Damit ist der Nachweis über die eingestellten Dokumente erbracht. „So wie Papierdokument und Amtsstube zusammengehören, so werden sich künftig die Onlinebeteiligung und b-server:safe ergänzen“, ist man bei B-Plan-Services überzeugt. Die Resonanz der Kunden sei schon jetzt sehr positiv: „Wir schließen mit dem Produkt wohl eine schmerzliche Lücke voller Rechtsunsicherheit.“
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