Nordrhein-WestfalenKommunen kontra Bezahlkarte

Kommunen ziehen in Zweifel, ob die Bezahlkarte Ausländerämter tatsächlich entlasten kann.
(Bildquelle: woodyphoto22/123rf.com)
In Deutschland haben Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Seit Mai 2024 können diese Leistungen auch in Form einer Guthabenkarte – der so genannten Bezahlkarte – erbracht werden. Perspektivisch soll die Bezahlkarte in ganz Deutschland die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und -bewerber ersetzen; die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. In Nordrhein-Westfalen ist die Ausgabe der ersten Bezahlkarten im Januar angelaufen, zunächst in Landeseinrichtungen. Der Roll-out in den Kommunen soll ab dem zweiten Quartal beginnen. Dabei ist die Einführung der SocialCard für die Kommunen allerdings nicht verpflichtend. Dazu hat die Landesregierung eine Opt-out-Regel geschaffen, die es Kommunen ermöglicht, vor Ort bereits etablierte Systeme weiter zu nutzen.
Personalaufwand und Kosten zu hoch
Von dieser Opt-out-Regelung machen immer mehr nordrhein-westfälische Kommunen Gebrauch, darunter die Stadt Bonn. Zur Begründung hieß es, dass die Stadt aufgrund der bisherigen Vorgaben durch das Land davon ausgehe, dass die Bezahlkarte einen erheblichen Personalaufwand verursache – der vom Land nicht erstattet wird. Damit wäre die Einführung der Bezahlkarte mit bisher nicht kalkulierbaren Kosten verbunden. Einsparungen durch den Wegfall aufwendiger Bargeldauszahlungen würden hingegen nicht erzielt, so eine Meldung aus Bonn. Diese Einschätzung differiert erheblich von der Sichtweise des Bundes: Dieser betont, dass Städte und Gemeinden durch Einführung der Bezahlkarte einen sinkenden Verwaltungsaufwand erwarten.
Einzelfallprüfungen notwendig?
Die Stadt äußerte auch Bedenken, ob es mit der Bezahlkarte zu gewährleisten sei, das den Geflüchteten zustehende Existenzminimum diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlkarte bedeute eine erhebliche Einschränkung für die Menschen. Darüber hinaus machte die Bonner Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass sie aufgrund bereits ergangener Entscheidungen der Sozialgerichte in jedem einzelnen Fall – nach jetzigem Stand auch für die Bestandskundinnen und -kunden – entscheiden müsse, ob eine Bezahlkarte sinnvoll und angemessen ist. Dafür müssten auch die Betroffenen selbst angehört werden. Jede Bezahlkarte müsse individuell an die Umstände des Einzelfalls angepasst werden, womit eine pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags – derzeit vorgesehen sind 50 Euro – unzulässig sein könne.
Zu viele Unklarheiten
Auch in Mönchengladbach ist der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Opt-out-Regelung zu nutzen. Die Verwaltung hatte ihre Empfehlung unter anderem damit begründet, dass es bei der Umsetzung der Bezahlkartenverordnung noch zahlreiche Unklarheiten gebe und der Mehraufwand für die Verwaltung bei Einführung der Karte nicht absehbar sei. Zudem, so eine Meldung der Stadt, schränke die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und Integration geflüchteter Menschen erheblich ein. Darüber hinaus sei die Annahme, dass sich mit der Bezahlkarte die Zahl der Asylsuchenden verringern lasse, wissenschaftlich nicht haltbar.
Gegen die Einführung hatte sich jüngst auch die Landeshauptstadt Düsseldorf entschieden; ebenso wird die Karte in Aachen, Dortmund, Krefeld und Münster absehbar nicht kommen. Dies geht aus einem Beitrag auf der Website des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hervor. In Duisburg gab es schon 2024 einen Ratsbeschluss gegen die Karte.
• Mönchengladbach: Beratungsvorlage zur Einführung der Bezahlkarte
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