Montag, 25. November 2024

NiedersachsenKommunale Doppik beschlossen

[10.11.2005] Niedersachsen hat als drittes Bundesland nach Nordrhein-Westfalen und Hessen eine Gemeindehaushaltsreform auf der Grundlage der kommunalen Doppik beschlossen. Die Doppik wird in ganz Niedersachsen ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich sein.

Für niedersächsische Städte und Gemeinden wird das doppische Finanzwesen ab dem dem Jahr 2012 verbindlich sein. Das hat der Landtag des Bundeslandes beschlossen. Eine größere Anzahl von Kommunen hat bereits mit den Umstellungsarbeiten begonnen oder fährt den Haushalt bereits nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik, allen voran die Pilotkommunen. Zu diesen zählen etwa die Stadt Uelzen, die Samtgemeinde Dannenberg, die Gemeinde Katlenburg-Lindau und die Stadt Salzgitter. Innenminister Uwe Schüneman sagte dazu: „Unsere Reform optimiert den Anspruch an ein öffentliches Rechnungswesen, nämlich insbesondere den Bürgern verlässlich und transparent Rechenschaft zu geben über den Verbleib ihrer Steuern sowie über den vernünftigen Einsatz der von ihnen erbrachten unterschiedlichsten Leistungsentgelte für die kommunalen Aufgaben.“ Er erwartet von der Produktorientierung und der Vereinbarung von Zielen zwischen Kommunalpolitik und Verwaltung sowie der Budgetierung bessere Anreize zu effizienterem Verhalten. Das Gesetz wird es flächendeckend in ganz Niedersachsen ab dem Haushaltsjahr 2012 verbindlich sein.





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