Freitag, 10. Januar 2025

ekom21nPA-Panne überprüft

[10.12.2010] Für die fehlerhafte Ausstellung von neuen Personalausweisen (nPA) in Hessen waren nach Angaben des zuständigen Rechenzentrums ekom21 mehrere Faktoren verantwortlich. Unter anderem seien von der Bundesdruckerei nicht an alle Kommunen entsprechende Testdokumente versandt worden.

In 109 hessischen Kommunen waren neue Personalausweise (nPA), die in der Zeit vom 1. bis zum 16. November 2010 beantragt wurden, fehlerhaft ausgestellt worden (wir berichteten). Konkret fehlte auf den Ausweisen der Name der ausstellenden Behörde. Wie das zuständige kommunale Rechenzentrum ekom21 nun mitteilte, spielten für die Panne mehrere Faktoren eine Rolle. So seien beispielsweise nicht in allen Kommunen Testausweise produziert worden. Hinzu komme, dass von 203 Behörden, die Testausweise angefordert hatten, lediglich 44 einen solchen von der Bundesdruckerei erhalten hätten. Wären sämtliche Testdokumente an die Kommunen versandt worden, so ekom21, wäre der Fehler frühzeitig aufgefallen und hätte noch behoben werden können. ekom21-Geschäftsführer Bertram Huke verweist auf die ohnehin mit Schwierigkeiten und hohem Termindruck verbundene Einführungsphase des nPA: „An manchen Tagen gab es mehrere Programm-Updates und Rundschreiben von der Bundesdruckerei. Der Zeitdruck war für alle Beteiligten enorm.“ Nachdem das hessische Innenministerium Mitte November auf die Ungültigkeit von Ausweisen ohne Kommunenangabe hingewiesen hatte, seien sämtliche Anträge von ekom21 überprüft und manuell korrigiert worden. Zuvor ausgestellte Dokumente hätten jedoch nicht mehr geändert werden können. Gemeinsam mit der Bundesdruckerei bemüht sich der IT-Dienstleister nach eigenen Angaben nun um eine schnelle und reibungslose Neuausstellung der fehlerhaften Dokumente. „Die Personalausweise werden nachgedruckt. Die betroffenen Bürger müssen nicht noch einmal bei ihrer Stadt oder Gemeinde erscheinen“, so Bertram Huke. Außerdem arbeite man derzeit gemeinsam mit der Bundesdruckerei an einer Lösung, damit den Kommunen durch die Panne kein wirtschaftlicher Schaden entstehe.





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