Berlin17 für ServiceStadt 2016
Der Berliner Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung hat das Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin 2016 sowie 17 Projekte und Vorhaben zu dessen Umsetzung verabschiedet. Weitere Projekte und Vorhaben können während der Gesamtlaufzeit 2012 bis 2016 durch den Staatssekretärsausschuss aufgenommen werden. Wie der Berliner Innensenat in seinem Newsletter mitteilt, verfolgt das Programm das Ziel, die Verwaltung bürgernäher, wirtschaftsfreundlicher, effizienter, transparenter und partizipativer zu gestalten. E-Government- sowie Prozess- und Strukturprojekte, die zum Erreichen dieser Ziele beitragen, können mit der Aufnahme durch den Staatssekretärsausschuss aus den zentral bereitgestellten Mitteln finanziell gefördert werden. Das Programm wird dem Senat in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt. Wie in dem Newsletter weiter zu lesen ist, hat der Ausschuss neben der Besprechung einzelner Projekte und Vorhaben die Modernisierungsschwerpunkte der 17. Legislaturperiode verabschiedet und Berichte über die in der Abstimmung befindliche Berliner E-Government-Strategie sowie das landesweite Benchmarking Personal-Management entgegengenommen.
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München: Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie
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[07.02.2025] Das maßgeblich vom Land Brandenburg vorangetriebene OZG-Projekt „Aufenthalt“ hat alle Vorgaben des OZG-Verwaltungsabkommens erfüllt. Inzwischen nutzen über 270 Ausländerbehörden die digitalen Dienste, weitere 170 befinden sich im Roll-out. Die Weiterentwicklung läuft kontinuierlich. mehr...
Sachsen: Neue CIO für den Freistaat
[07.02.2025] Daniela Dylakiewicz ist neue CIO des Freistaats Sachsen. Um die digitale Verwaltungstransformation voranzutreiben, strebt sie eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landes an. mehr...
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[06.02.2025] Der vom Normenkontrollrat vorgebrachte Vorschlag einer stärkeren Bündelung staatlicher Aufgaben wird vom Deutschen Landkreistag unterstützt. Der kommunale Spitzenverband warnt aber auch vor zentralistischen Strukturen und lehnt vorgeschlagene Verfassungsänderungen ab. mehr...
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