Samstag, 22. Februar 2025

AKDBErleichterte Anhörung von Ordnungswidrigkeiten

[20.12.2024] Ihren Onlinedienst zur Anhörung von Ordnungswidrigkeiten hat die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) auf eine neue technische Basis gestellt. Von der Modernisierung profitieren Bürger und Behörden gleichermaßen: Das Verfahren ist schneller, einfacher und nutzerfreundlicher.

Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) bietet die Anhörung zu Ordnungswidrigkeiten auf einer neuen Technologiegeneration an. Wie der IT-Dienstleister mitteilt, profitieren davon sowohl die Bürger als auch die Verwaltung. Zum einen seien die Benutzeroberfläche (UI) und Nutzererfahrung (UX) verbessert worden, um eine noch intuitivere Bedienung zu ermöglichen. Auf jeder Seite befinde sich außerdem ein Hilfe-Icon mit den Kontaktdaten der zuständigen Dienststelle für schnelle Unterstützung. Zum anderen sei die Adress- und Datenverarbeitung optimiert. Dazu gehöre eine vorselektierte Länderauswahl für Deutschland sowie eine alphabetische Sortierung für ausländische Adressen mit unterschiedlicher Länge für Postleitzahlen. Der Einsatz von Captchas beim Zugang wurde entfernt.

Nach Eingabe der Zugangsdaten informiere ein Ladebalken über den im Hintergrund stattfindenden Abruf der Vorgangsdaten wozu beispielsweise die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit, Beweisfotos oder die Zahlungsinformationen zählen. Fotos und Dateien können die Betroffenen direkt vom Laptop oder Smartphone hochladen. Die Angabe einer Stellungnahme sei nicht mehr zwingend erforderlich. Betroffene können stattdessen ihre persönlichen Angaben machen und den Prozess fortsetzen, ohne eine Stellungnahme abzugeben. Nach Abschluss erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Bestätigungsseite mit einer PDF-Zusammenfassung zum Download, die das Aktenzeichen enthält. 

Durch diese Neu- und Weiterentwicklungen wird der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, erklärt die AKDB. Es seien keine zusätzlichen Umstellungen notwendig. Die neue URL werde auf den Bescheid gedruckt, sodass Bürgerinnen und Bürger direkt auf den neuen Dienst zugreifen können. Sobald eine Stellungnahme abgegeben wurde, erhalte der zuständige Sachbearbeiter automatisch eine Benachrichtigung in den Postkorb. Einfache Klicks sollen es ermöglichen, neue betroffene Personen aus der Stellungnahme zu übernehmen.

Bereits am ersten Tag nach der Umstellung wurden über einhundert Stellungnahmen erfolgreich bearbeitet, berichtet die AKDB. Eine Feedback-Funktion soll dazu beitragen, den Onlinedienst auch künftig gemäß den Bedürfnissen der Nutzer weiterzuentwickeln.





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