OZG200. Ausländerbehörde geht online
Die vom Land Brandenburg im Rahmen der OZG-Umsetzung federführend entwickelten Online-Dienste im Ausländerwesen sind erfolgreich – der flächendeckende Roll-out kommt voran. Wie das Bundesinnenministerium berichtet, kommen die OZG-Online-Dienste Aufenthaltstitel sowie Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen inzwischen in über 200 Ausländerbehörden in 13 Bundesländern zum Einsatz. Mit der Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ging im Mai 2024 die 200. Behörde online.
„Es freut mich, dass unsere Online-Dienste bundesweit so viel Zuspruch erfahren. Das ist das Ergebnis langer und harter Arbeit aller Projektbeteiligten“, sagt Markus Grünewald, Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg. Gemeinsam mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und weiteren Dienstleistern arbeitet das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg seit 2018 an der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Ausländerwesen. Im September 2023 konnte der Live-Gang der 100. Behörde vermeldet werden (wir berichteten).
Jetzt auch mit Rückkanal
Die Online-Dienste, die den Ausländerbehörden als Web-Component zur Verfügung gestellt werden, umfassen acht Angebote für verschiedene Aufenthaltszwecke und -gründe, liefern strukturiert-maschinenlesbare Daten direkt in das jeweilige Fachverfahren, sind mehrsprachig und verfügen seit Kurzem bei ersten Fachverfahren auch über einen bidirektionalen, strukturierten Rückkanal. Die Online-Dienste werden als Einer-für-Alle-Lösung angeboten. Insgesamt haben 14 Bundesländer Nachnutzungsverträge gezeichnet. Neben den über 200 Ausländerbehörden, welche die Online-Dienste bereits im Live-Betrieb nutzen, befänden sich knapp 190 weitere inmitten des Roll-out-Prozesses.
Häufige Gesetzesänderungen
Die Digitalisierung der Ausländerbehörden rückt aufgrund konstant hoher Antragszahlen im Ausländerwesen und der dringend benötigten Fachkräfteeinwanderung immer wieder in den politischen Fokus und war auch Gegenstand mehrerer Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. Zugleich ist die OZG-Umsetzung im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ durch regelmäßige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – permanent gefordert. Auch deshalb werden die Online-Dienste mit hohen Aufwänden kontinuierlich fachlich und funktionell weiterentwickelt.
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