Mittwoch, 13. November 2024

Kreis SoestAbschied vom Fax

[04.04.2022] Der Kreis Soest wird sich bis 2023 von seinen Faxgeräten verabschieden. Sein Provider werde die Dienstleistung Fax dann nicht mehr anbieten. Da es sich ohnehin um eine veraltete Technik handelt, wird die Kommune keinen neuen Anbieter suchen und sich stattdessen auf die vielfältigen digitalen Kommunikationsalternativen konzentrieren.
Im Kreis Soest haben Faxgeräte ausgedient.

Im Kreis Soest haben Faxgeräte ausgedient.

(Bildquelle: Thomas Weinstock/Kreis Soest)

Anfang 2023 wird sich der Kreis Soest endgültig von seinen Faxgeräten verabschieden. Wie die nordrhein-westfälische Kommune mitteilt, wird ihr Provider die Dienstleistung Fax ab Ende 2022 nicht mehr anbieten. Da es sich um eine veraltete Technik handle, werde die Verwaltung keinen neuen Anbieter suchen, sondern auf die digitale Zukunft setzen. Viele Faxnummern seien ohnehin bereits Vergangenheit, da es bessere Alternativen gibt. Dokumente können beispielsweise in Form von Online-Formularen, per De-Mail, über das besondere elektronische Behördenpostfach oder datenschutzkonform über Cloud-Speicher sicher übermittelt werden. Auch stehen viele Anträge gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) im Service-Portal Kreis Soest zur Verfügung. Spätestens Ende 2022 werden hier alle OZG-Leistungen der Kommune zu finden sein. Sehr einfach lassen sich laut Kreisverwaltung außerdem Dokumente über das Kontaktformular auf der Website der Kommune hochladen. Für Bürgerinnen und Bürger, die eine E-Mail-Adresse haben und häufiger im Austausch mit dem Kreis sind, kann auch ein separater Kanal zum sicheren Dokumentenaustausch eröffnet werden.
Für die Kommunikation zwischen Behörden ist der Faxversand ebenfalls nicht mehr notwendig, berichtet der Kreis. Das Netz des Bundes sei ein sicherer Übertragungsweg. Auch mit den im Zweckverband der Südwestfalen-IT verbundenen Kommunen sei ein geschützter E-Mail-Austausch möglich. Anfang des Jahres 2022 ist außerdem das besondere elektronische Behördenpostfach gestartet. Es eröffne den nordrhein-westfälischen Kommunen, den Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung und juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden. Bürgerinnen und Bürger ohne Internet-Anschluss oder E-Mail-Adresse können ihre Dokumente weiterhin per Post einreichen.





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