Samstag, 21. Dezember 2024

PotsdamAufenthaltstitel online beantragen

[22.08.2024] Eine neue digitale Antragsstrecke bietet das Potsdamer Migrationsamt an. Personen ohne deutschen Pass können ihren Aufenthaltstitel damit online beantragen oder verlängern. Der Service steht in acht Sprachen zur Verfügung. Ein persönlicher Termin beim Amt bleibt erforderlich.
Aufenthaltstitel können in Potsdam ab sofort online beantragt werden.

Aufenthaltstitel können in Potsdam ab sofort online beantragt werden.

(Bildquelle: Landeshauptstadt Potsdam / Juliane Güldner)

In Potsdam können Personen ohne deutschen Pass ihren Aufenthaltstitel jetzt auch online beantragen oder verlängern lassen. Wie Brandenburgs Landeshauptstadt mitteilt, ist dies für die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen, den Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien, die Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung, die Niederlassungserlaubnis und den Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine möglich. Ein persönlicher Termin im Migrationsamt bleibe weiterhin erforderlich. Er dient der Überprüfung der eingereichten Dokumente und der abschließenden Bearbeitung des Antrags. Das Online-Angebot steht in acht Sprachen zur Verfügung. Wer den neuen Service nutzen will, kann auf der Website des Migrationsamts den jeweiligen Antrag online ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen dazu hochladen. Nach Prüfung des Online-Antrags erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bestätigung per E-Mail sowie einen Termin für den persönlichen Besuch beim Migrationsamt. Zu Letzterem sind dann auch die erforderlichen Originaldokumente vorzulegen. „Mit der Einführung der Online-Antragsstrecken setzen wir einen wichtigen Schritt in Richtung eines modernen und bürgerfreundlichen Verwaltungssystems“, sagt Karsten Lauber, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam. „Das Potsdamer Migrationsamt war bereits im Jahr 2021 bundesweit Vorreiter mit dem digitalen Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Die Inbetriebnahme sechs weiterer Antragsmöglichkeiten ist ein gewaltiger Schritt in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).“





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