EDV ErmtraudAus GEVE 4-Online wird geve|Online
Eine neue Regionallösung für Gewerbemeldungen bietet jetzt EDV Ermtraud an. Wie das Unternehmen mitteilt, wird aus GEVE 4-Online geve|Online – eine Lösung, welche die Leika-IDs Gewerbean-, -um- und -abmeldung des Themenfelds OZG-ID 10294 abdeckt. Universell ausgerichtet könne sie im Portalverbund eingesetzt werden und unterschiedliche Gewerbefachverfahren bedienen. Das Verfahren sei mandantenfähig und ermögliche den Online-Zugang für mehrere Kommunen auf einer gemeinsamen technischen Plattform. Damit biete sich geve|Online für Gewerbemeldungen via Internet optimal nicht nur für einzelne Städte und Gemeinden, sondern auch als Regionallösung an. Ebenso eigne es sich als Landeslösung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip, da es die eingehenden Gewerbeanzeigen im verbindlichen Standardformat XGewerbeordnung verarbeitet.
Die eingegangenen Gewerbemeldungen werden medienbruchfrei von den Gewerbeämtern der Städte und Gemeinden eingelesen. Für größtmögliche Datenqualität sorgen dabei laut EDV Ermtraud die Erfassungsassistenten mit erweiterten Plausibilitäten. Pflichtfelder verhindern, dass relevante Informationen, beispielsweise Kontaktdaten oder beizufügende Dokumente vergessen werden. Die Registerzuordnung erfolge in Abhängigkeit der Rechtsform, das amtliche Tätigkeitsverzeichnis sei hinterlegt. Auch das manuelle Anschreiben aus Papier- oder PDF-basierten Anträgen entfalle. Nach Übernahme prüfen die Sachbearbeitenden lediglich die Gewerbeanzeige, klären eventuelle Rückfragen zu An-, Um- oder Abmeldungen mit dem Meldenden und geben sie nach Bezahlung der Gebühr frei. Zur elektronischen Zahlung können laut EDV Ermtraud Kontodaten oder E-Payment-Verfahren wie epay21 und S-Public in geve|Online hinterlegt werden. Optional stehe auch eine Servicekontoanbindung zur Verfügung.
Die neue Lösung ermögliche des Weiteren Gewerbemeldungen via Smartphone oder Tablet. geve|Online sei durch das responsive Design offen für die Verwendung auf allen Endgeräten. Hinterlegt im Zuständigkeitsfinder des regionalen oder Landesportals und verknüpft auf der Website der Verwaltung stehe somit ein pragmatischer digitaler Verwaltungszugang im Sinne des Onlinezugangsgesetzes bereit.
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