Open GovernmentAusbau der Aktivitäten
Seit dem Jahr 2009 steht das offene Regierungs- und Verwaltungshandeln auf der verwaltungspolitischen Agenda. Unter dem Begriff Open Government lassen sich zahlreiche Ansätze zur Öffnung von Staat und Verwaltung zusammenfassen. Insbesondere Web-2.0-Dienste und Social Media eröffnen vielfältige Ansätze, um Politik und Verwaltung transparent und nachvollziehbar zu machen, um Bürger stärker in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden und um neue Formen der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Neben der Informationsfreiheit sind Konzepte wie offene Daten, offene Verwaltungsdaten, offenes Wissen, offene Innovation, offene gesellschaftliche Innovation, der freie Zugang zu wissenschaftlichen Werken, offene Bildungsangebote, offene Prozessketten und die offene Staatskunst zu erwähnen. Technisch spielen offene Hardware, Software und Standards eine wichtige Rolle. Dieser Vielfalt an Entwicklungen und Ansätzen ist es geschuldet, dass der Begriff Open Government nicht ganz einfach zu fassen ist. Oft wird er zu kurz gedacht. Das zeigt sich auch in Deutschland, das sich bei den möglichen Gestaltungsoptionen von Open Government bisher auf Open Data beschränkt und damit noch ganz am Anfang steht. Das Jahr 2014 verspricht jedoch einen Ausbau deutscher Open-Government-Aktivitäten.
Offene Daten als erste Entwicklungsstufe
Bund und Länder arbeiten seit dem Jahr 2010 über den IT-Planungsrat in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Förderung des Open Government (Offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)“ konstruktiv zusammen. Die Komplexität eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns wurde 2012 im Eckpunktepapier zur Förderung von Transparenz, Teilhabe und Zusammenarbeit ausgearbeitet. Das Positionspapier ist ein politischer Kompromiss, um im Rahmen der Nationalen E-Government-Strategie unter dem Dach des IT-Planungsrats entsprechende Ansätze überhaupt umzusetzen. Die Fokussierung auf Open Government Data ist mit Blick auf die sehr beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen bei Bund, Ländern und Kommunen konsequent. Offene Daten werden als erste Entwicklungsstufe in Richtung von Offenheit und Transparenz angesehen, der weitere folgen könnten. Im Jahr 2012 wurde eine umfassend angelegte Open-Government-Data-Studie vorgestellt. Der darauf aufsetzende prototypische Portalverbund Govdata.de, der Datenkataloge von Bund, Ländern und Kommunen intelligent verknüpft, wurde 2013 präsentiert und soll bis zum Jahr 2015 in den Regelbetrieb überführt werden.
Ambitionierte Vorgaben sind wünschenswert
Bundeskanzlerin Angela Merkel unterzeichnete im Juni 2013 im Namen der Bundesregierung die G8 Open Data Charter. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des G8-Gipfelprozesses verpflichtet, bis Oktober 2013 einen Nationalen Aktionsplan zur Implementierung der Open Data Charter vorzulegen. Das zuständige Bundesinnenministerium erarbeitet derzeit einen gemeinsamen Aktionsplan des Bundes. Solange die laufenden Meinungsbildungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind, kann über mögliche Inhalte, zu öffnende Datenbestände, Freigabeprozesse, Fristen, Werbeaktionen und rechtliche Rahmenbedingungen nur spekuliert werden. Wünschenswert wären ambitionierte Vorgaben für alle Bundesbehörden, um die Erschließung, Aufbereitung, Nutzung, Veredelung und Weiterverwertung geeigneter öffentlicher Datenbestände zu fördern und nachhaltig zu sichern. Die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sollte fortgesetzt werden, um vom gegenseitigen Austausch und gemeinsamen Angeboten zu profitieren. Benötigt werden zudem Pläne zur gezielten Geschäftsfeldentwicklung im öffentlichen Sektor, um rund um offene Verwaltungsdatenbestände die richtigen Investitions- und Förderentscheidungen treffen zu können. Andere Schwerpunkte eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns, wie sie etwa im ebenfalls im Jahr 2012 veröffentlichten Memorandum der Gesellschaft für Informatik skizziert werden, spielen auf nationaler Ebene bisher noch keine Rolle. Dies kann sich dieses Jahr durch die zu erwartende Vorstellung der Digitalen Agenda der Bundesregierung mit einer Strategie zur Digitalen Verwaltung 2020 und eines Nationalen Open-Government-Handlungsplans grundlegend ändern. Zudem wird das Land Nordrhein-Westfalen mit Open.NRW eine ambitionierte Open-Government-Strategie für die gesamte Landesverwaltung vorlegen. Weitere Impulse werden aus den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie auf kommunaler Ebene von den Städten Köln, Moers und Ulm kommen, die zur Erarbeitung landesweiter und lokaler Open-Government-Strategien anregen.
Digitale Agenda eröffnet zahlreiche Ansätze
Die Digitale Agenda für Deutschland wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigt. Die drei federführenden Bundesminister Thomas de Maizière, Sigmar Gabriel und Alexander Dobrindt konkretisierten im März 2014 die Schwerpunkte ihrer Digitalpolitik. Zentrale Handlungsfelder sehen sie in der digitalen Infrastruktur und dem Breitband-Ausbau, der digitalen Wirtschaft, dem innovativen Staat, der digitalen Gesellschaft, in Forschung, Bildung und Kultur, in Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft sowie in der europäischen und internationalen Dimension der Digitalisierung. Auch hier eröffnen sich zahlreiche Ansätze für Open Government. Noch verbergen sich diese hinter Schlagwörtern wie intelligente Infrastrukturen, Big Data, Industrie 4.0 und Crowdfunding. Durch zu definierende Maßnahmen müssen sie im Programm Digitale Verwaltung 2020 bis zu dessen Kabinettsvorlage im Juli 2014 konkretisiert werden. Bisher wurden die Handlungsfelder gemeinsame Infrastrukturen, E-Verwaltung, E-Rechnung, Normen-Screening, Informationsaustausch, Open Data und Georeferenzierung benannt. Im Koalitionsvertrag finden sich zudem Vorgaben zur Verbesserung von Bürgerbeteiligung und Transparenz. Nach Ankündigung der zuständigen Abteilungsleiterin im Bundesinnenministerium, Beate Lohmann, wird die Bundesregierung im Frühjahr 2014 zudem einen Aktionsplan Open Government erarbeiten und diesen zunächst mit den Bundesressorts abstimmen, bevor er mit Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung besprochen und finalisiert wird. Damit werden Forderungen aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen, die sich aus einem angestrebten Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership ergeben. Im Falle eines Beitritts verpflichtet sich die Bundesrepublik, jährlich einen Nationalen Open- Government-Handlungsplan zu erarbeiten, der Themen wie Open Data, Transparenz, Rechenschaftslegung, Bürgerbeteiligung und Korruptionsbekämpfung beinhalten könnte.
Ein wesentlicher Eckpfeiler
In ihrer Regierungserklärung vom 29. Januar 2014 sieht die Bundeskanzlerin die Digitalisierung als eine der großen politischen und ethischen Gestaltungsaufgaben ihrer Generation. Aus Merkels Sicht gilt es, mit der globalen und digitalen Dynamik Schritt zu halten und mit der Bundesrepublik an der Spitze dieser Entwicklung zu stehen, um die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und zu nutzen. Open Government muss dabei ein wesentlicher Eckpfeiler für Bund, Länder und Kommunen sein, denn verfassungsrechtlich und politisch ist ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln geboten. Dies sollten Finanzminister, Kämmerer, Parlamente und Gemeinderäte bedenken. Mit der Mittelvergabe für Open Government unterstreichen sie, wie viel ihnen Demokratie und deren konzeptionelle Weiterentwicklung wirklich wert sind.
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