KAAWAustausch zur Verwaltungsdigitalisierung
Am 9. September 2022 hatte die Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) zu einem Treffen mit dem nordrhein-westfälischen Landes-CIO Andreas Meyer-Falcke in den Ratssaal des Rathauses Ibbenbüren geladen. Im Mittelpunkt der Arbeit Meyer-Falckes stehen die Digitalisierung der Landesverwaltung, die strategische Steuerung der OZG-Umsetzung in den öffentlichen Verwaltungen in NRW, die Verantwortung für das Landesverwaltungsnetz, die Datensicherheit und Open Government. Haupt-Programmpunkt während seines Besuchs: der Austausch zu den aktuellen Entwicklungen rund um die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Mit der Umsetzung alleine gelassen
Das KAAW habe seinen „Ansatz eines Competence-Centers Digitalisierung“ vorgestellt, berichtet KAAW-Geschäftsführer Marcus Egelkamp. Mit dessen Hilfe stelle der IT-Zweckverband seinen 49 Mitgliedern standardisierte, individuell angepasste Lösungen zur Verfügung. Sofern es funktionierende, übertragbare Landeslösungen gebe, würden diese in die Lösungen der KAAW eingebunden. Egelkamp kritisierte aber, dass das Land Nordrhein-Westfalen in einigen Fällen zu viel Zeit für die Entwicklung und Bereitstellung solcher Lösungen benötige. Zudem funktionierten diese nicht immer – beispielsweise aufgrund fehlender Schnittstellen zu lokalen IT-Infrastrukturen. Städte und Gemeinden würden mit der Fragestellung der Finanzierung und der Vor-Ort-Umsetzung oftmals alleine gelassen, so der KAAW-Geschäftsführer. Trotz der Kritikpunkte sei das Gespräch jedoch sehr konstruktiv und zielführend gewesen. Vertreter aus größeren Städten wie Ibbenbüren, Ahaus und Borken hatten sich ebenfalls in die Diskussion eingebracht.
Mehr Hilfe vom Gesetzgeber benötigt
Der Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren, Marc Schrameyer, berichtete, seit 2015 habe die Stadtverwaltung eine Vielzahl an grundlegenden internen Digitalisierungsprojekten umgesetzt – so stelle die Stadt mehr als 180 Online-Services und Formulare zur Verfügung. Allerdings seien dem Fortschreiten der Digitalisierung und der Einrichtung von medienbruchfreien Prozessen in vielen Bereichen durch den Gesetzgeber noch Grenzen gesetzt. Zu häufig sei nach wie vor das persönliche Erscheinen oder die eigenhändige Unterschrift notwendig. Er hoffe, dass der Gesetzgeber diese Hindernisse abbaue, sodass weitere medienbruchfreie Prozesse für die Bürger gestaltet werden können, so Schrameyer. Bedarf und Akzeptanz sind da, dies spiegele sich in den Nutzerzahlen der bereits digitalisierten Prozesse.
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