Kreis Main-SpessartBauanträge einfach digital
Das Landratsamt Main-Spessart wird zum 1. Oktober 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen. Das bedeutet, dass Bauanträge dort nicht mehr nur auf Papier, sondern auch digital eingereicht werden können. Der Kreis hat damit nach eigenen Angaben die erste Bauaufsichtsbehörde in Unterfranken, die eine digitale Bauantragstellung anbietet. Sowohl Bürger als auch beteiligte Planer, Gemeindeverwaltungen und das Landratsamt profitieren bei rund 2.000 gestellten Bauanträgen jährlich von der Digitalisierung: Pläne müssen nicht mehr mehrfach ausgedruckt werden, der Antrag kann digital überstellt werden und die so genannte Bürgerauskunft erlaubt es, den Bearbeitungsstand einzusehen oder fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Bauämter der Gemeinden und die des Landratsamts können gleichzeitig an dem Bauantrag arbeiten. Bislang nacheinander laufende Bearbeitungsfristen würden somit jetzt parallel vonstattengehen und beteiligte Fachbehörden könnten viel früher in ein Verfahren einbezogen werden, erklärt Tanja Reder, Sachgebietsleiterin Baurecht des Kreises Main-Spessart.
Entwickelt wurde der digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales (wir berichteten). Die technische Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ). Dabei lag das Augenmerk stark auf der Nutzerfreundlichkeit. So unterstützen intelligente elektronische Formulare die Nutzer beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder oder ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, auf einzureichende Bauvorlagen wird ausdrücklich hingewiesen. Zum 1. März 2021 ist der Digitale Bauantrag an den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landratsämter Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein gestartet, seitdem kamen sukzessive weitere Ämter hinzu (wir berichteten). Das Ziel ist der schrittweise flächendeckende Einsatz an allen Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern bis Ende 2022.
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