Donnerstag, 27. Februar 2025

Baden-WürttembergBaugenehmigung ohne Medienbrüche

[27.04.2023] Mit umfassenden Änderungen an der Landesbauordnung ebnet Baden-Württemberg den Weg für eine vollständig medienbruchfreie Bearbeitung von Bauanträgen. Die technische Grundlage liefert das EfA-Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern. Erste Kommunen pilotieren die neue Plattform.

Mit dem Projekt Virtuelles Bauamt treibt die Landesregierung Baden-Württemberg gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Bereits seit 2021 können Bauanträge vollständig digital eingereicht werden (wir berichteten). Noch in diesem Jahr soll das Verfahren in den ersten unteren Baurechtsbehörden gänzlich medienbruchfrei abgewickelt werden können. Dann sollen die Ämter Anträge nicht nur digital annehmen und bearbeiten, sondern auch die Baugenehmigung digital bekanntgeben können, heißt es vom Land. Wenn sich das Projekt weiterhin so gut entwickle, sollten bis Ende 2024 alle am Projekt teilnehmenden unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.

Landesbauordnung wird modernisiert

Um das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) zu ermöglichen, hat das Landeskabinett einige Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht. So sollen Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Damit sollen Bearbeitungszeiten verkürzt und Gemeinden unmittelbar über Vorhaben informiert werden. Begrenzt werden soll die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn – diese soll nur noch in Fällen erfolgen, in denen diese unmittelbar betroffen sind. Baurechtliche Entscheidungen, die bisher noch schriftlich zugestellt werden müssen, sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Damit werden digitale Baugenehmigungsverfahren komplett medienbruchfrei. Ab 1. Januar 2025 soll zudem die Einreichung von Anträgen und Bauvorlagen in Papierform ausgeschlossen sein, sie darf dann nur noch elektronisch erfolgen. Der entsprechende Gesetzentwurf gehe nun in die Anhörung im Landtag.

Komfortable Zusammenarbeit, weicher Übergang

Bei der Umsetzung der Ende-zu-Ende-Lösung setzt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen auf die Nachnutzung des Digitalen Bauantrags aus Mecklenburg-Vorpommern, der als erfolgreiches EfA-Projekt auch beim E-Government-Wettbewerb 2022 ausgezeichnet worden war (wir berichteten). Damit sei die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Für Baubeteiligte werde „das Ganze nicht komplizierter, sondern einfacher“, betonte Ministerin Razavi. Zudem gelte ein weicher Übergang bis Ende kommenden Jahres, sodass sich alle darauf einstellen können.
Aktuell seien bereits 187 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg für das Projekt angemeldet. Zwei weitere Behörden haben ihre Anmeldung bereits angekündigt, so die Ministerin. Eine Teilnahme sei jederzeit möglich.

Plattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg

Seit November 2022 wird die Plattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg von Pilotkommunen erprobt und dabei auch an die landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 werden die ersten vier Baurechtsbehörden im Land die Plattform im Echtbetrieb testen können. Sollten diese Tests erfolgreich verlaufen, können weitere Baurechtsbehörden nach und nach das virtuelle Bauamt nutzen.
Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen.





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