E-RechnungBearbeitung ohne Medienbruch
Die Verpflichtung zur Annahme elektronischer Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU gilt spätestens seit dem 18. April 2020 für alle öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Somit müssen auch alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise in der Lage sein, elektronische Rechnungen und Gutschriften im Sinne der EU-Richtlinie zu empfangen. Bei elektronischen Rechnungen im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich aber nicht um die schon weit verbreiteten Rechnungen im PDF-Format, welche als Anhang einer E-Mail bereits seit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vielfach Verwendung finden, sondern um ein nichtbildliches, strukturiertes Datenformat. Sie bestehen aus einer maschinenlesbaren Datei im Format XML (Extensible Markup Language, zu deutsch „erweiterbare Auszeichnungssprache“), welche von einem Rechnungsbearbeiter nicht ohne technisches Hilfsmittel (Visualisierung) gelesen werden können.
Maßgeblich für die Umsetzung der EU-Richtlinie
Gemäß Beschluss des IT-Planungsrats vom 22. Juni 2017 ist der Standard XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland. Er bildet die konkretisierte, nationale Ausgestaltung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931). Die aktuelle Version 2.0.0 der Spezifikation XRechnung beinhaltet neben dem Standard XRechnung auch eine Extension XRechnung. Diese Erweiterung berücksichtigt bisher nicht im Standard abbildbare Inhalte, so etwa die Hierarchisierung von Rechnungszeilen. Entwickelt und betrieben wird die Spezifikation XRechnung (Standard und Extension), von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrats. Die Spezifikation XRechnung sowie FAQs, allgemeine Informationen zur Leitweg-ID, zum Übertragungsnetzwerk Peppol und weitere Hilfen können auf dem Internet-Auftritt der KoSIT abgerufen werden.
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt in Deutschland im föderalen Kontext. Das bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die Bundesländer eigene Umsetzungen verantwortet haben. Gemeinsam ist diesen, dass alle Bundesländer eine XRechnung sowohl für Aufträge im ober- wie auch unterschwelligen Bereich annehmen. Unterschiede gibt es hinsichtlich möglicher Ausnahmen, den Pflichtfeldern der Rechnung oder auch den Zugangsmöglichkeiten.
Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber
Die Situation stellt sich somit für Kommunalverwaltungen – je nach Bundesland – unterschiedlich dar. In den meisten Bundesländern gibt es zum Beispiel ein Landes-E-Rechnungseingangsportal, welches auch von den Kommunen genutzt werden kann. Die Adressierung innerhalb des Portals erfolgt immer über eine Leitweg-ID, die den richtigen Empfänger innerhalb des Portals adressiert. Alternativ kann der Empfang über gewerbliche Rechnungseingangsportale oder per E-Mail organisiert werden. Ein Rechnungseingangsportal bündelt verschiedene Zugangswege wie E-Mail, De-Mail, Web-Upload, Web-Erfassung oder auch den Zugang über das Übertragungsnetzwerk Peppol.
Für Kommunen empfiehlt es sich, für den Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen ein solches Rechnungseingangsportal zu nutzen, da Aufgaben wie die technische Prüfung/Validierung, die Bereitstellung von Übertragungswegen, die Dokumentation des Rechnungseingangs und zum Teil auch eine Visualisierung der XRechnung von diesem übernommen werden. Die geprüften XRechnungen können dann von den Kommunen im Portal abgerufen werden oder werden ihnen aus diesem heraus automatisiert zugestellt.
Die EU-Richtlinie verpflichtet zunächst nur die öffentlichen Auftraggeber dazu, elektronische Rechnungen zu empfangen. Eine Verpflichtung der Lieferanten ergibt sich aus der EU-Richtlinie nicht, kann aber in der nationalen Umsetzung eingeführt werden. Der Bund und das Bundesland Bremen beispielsweise haben das Ende November vergangenen Jahres bereits umgesetzt.
Eindeutiger Trend
Auch lässt sich bereits ein eindeutiger Trend erkennen, dass immer mehr Bundesländer sich entscheiden, ihre Lieferanten zu verpflichten, nur noch strukturierte elektronische Rechnungen zu senden. Zwar umfasst diese Verpflichtung in den meisten Bundesländern bisher nur die Landesverwaltungen. Ist bei den Lieferanten aber erst einmal die Fähigkeit vorhanden, XRechnungen zu erzeugen und zu versenden, ist auch bei den Kommunalverwaltungen mit einem Anstieg an eingereichten XRechnungen zu rechnen.
Wie mit einer XRechnung nach deren Empfang zu verfahren ist, fragen sich derzeit viele Kommunen in Deutschland. Allerdings zeigt schon die Definition der E-Rechnung gemäß EU-Richtlinie, was mit einer strukturierten elektronischen Rechnung geschehen sollte. So ist eine elektronische Rechnung gemäß Artikel 2 Nr.1 der EU-Richtlinie eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Aus dieser Definition ergibt sich das Ziel der elektronischen und automatischen Verarbeitung als logische Konsequenz der medienbruchfreien Übermittlung.
Umsetzung der Einsparpotenziale
Bislang wurden die Rechnungsdaten, welche elektronisch im System des Rechnungsstellers vorliegen, ausgedruckt, kuvertiert, frankiert und in Papierform an den Rechnungsempfänger übermittelt, welcher die Informationen wiederum manuell in sein finanzwirtschaftliches System übernommen hat. Dieser Medienbruch entfällt künftig, wenn eine strukturierte elektronische Rechnung übermittelt wird. Damit der Vorteil der medienbruchfreien Übermittlung auch genutzt wird, empfiehlt es sich, die Rechnung vollständig in einem elektronischen Rechnungsbearbeitungsworkflow zu bearbeiten. Das ist nicht nur schneller als die herkömmliche Übermittlung, auch Tippfehler, die bei manuellen Erfassungstätigkeiten immer wieder auftreten, entfallen bei der elektronischen Übermittlung.
Die weiterhin auf Papier eingehenden Rechnungen sind dann im besten Fall ersetzend zu scannen und mittels einer automatisierten Texterkennung (OCR) sowie einer automatisierten Datenerfassung (Capture) zu bearbeiten. Auch Belege im PDF-Format können so verarbeitet werden.
Nach Empfang und elektronischer Bearbeitung stellt der nächste Schritt – die vollautomatisierte Verarbeitung – dann den größten Umbruch bei der elektronischen Rechnungsbearbeitung in einer Kommune dar. Ziel eines jeden elektronischen Workflows muss es sein, möglichst viele Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu erhalten und automatisiert zu verarbeiten, da nur so die sich aus der elektronischen Bearbeitung ergebenden Einsparpotenziale umsetzen lassen.
Dieser Beitrag ist im Titel der Ausgabe Juni 2021 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
KDO: Finanzstatistiken mit einem Klick
[03.12.2024] Die Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) hat eine neue Möglichkeit zum Datenaustausch für die Kassen- und Jahresrechnungsstatistik in KDO-doppik&more auf Basis von SAP S/4HANA integriert. mehr...
Borkum: Darlehensverwaltung mit VOIS
[28.11.2024] Das Fachverfahren VOIS|DALE für die Darlehensverwaltung führt die ostfriesische Stadt Borkum ein. Eine entsprechende Bestellung ging bei Anbieter ab-data ein. mehr...
d.velop / Nagarro: Rechnungsprozesse in der Cloud
[14.10.2024] Die Unternehmen d.velop und Nagarro haben eine Kooperation vereinbart. Ziel ist es, den gemeinsamen Kunden durchgängig digitale Rechnungsprozesse basierend auf der SAP-S/4HANA-Cloud anzubieten, die über die SAP Business Technology Platform (SAP BTP) bezogen werden können. mehr...
Salzlandkreis: Neue Finanzmanagement-Lösung
[11.10.2024] Der Salzlandkreis arbeitet seit Jahresanfang mit der Finanzmanagement-Lösung der KDO. Der nächste Meilenstein ist der Wechsel auf SAP S/4HANA. mehr...
Gewerbesteuerbescheid: Digitalisierung nimmt Fahrt auf
[10.10.2024] Entwicklung, Anbindung und Erprobung des digitalen Gewerbesteuerbescheids kommen gut voran. Kommunen können von dem Verfahren stark profitieren – und erhalten noch bis Jahresende Unterstützung bei der Einführung. mehr...
Hamburg: Haushaltsplan-Entwurf online
[23.07.2024] Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt online verfügbar. Neben dem aktuellen Entwurf sind nun auch die historische Entwicklung der Hamburger Finanzdaten ab dem Jahr 2017 und frühere Haushaltspläne einzusehen. mehr...
Kreis Fürth: E-Signatur vereinfacht Rechnungsworkflow
[09.07.2024] Der Landkreis Fürth hatte sich im Jahr 2022 entschlossen, den Signaturservice der AKDB einzuführen und damit den Rechnungsworkflow zu beschleunigen. Mit dem Ergebnis ist die Kommune mehr als zufrieden. mehr...
Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement
[03.07.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...
E-Rechnung: Pflicht als Chance
[25.06.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. mehr...
E-Rechnungsgipfel 2024: Rechtliche Aspekte im Fokus
[21.06.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt. mehr...
E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten
[20.06.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...
Monheim am Rhein: KI ordnet Bankbelege
[27.03.2024] Die nordrhein-westfälische Stadt Monheim am Rhein optimiert die Zuordnung von Bankbelegen mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Mit diesem Projekt konnte sich die Kommune unter anderem einen Finalistenplatz beim Axians Infoma Innovationspreis 2023 sichern. mehr...
E-Rechnung: Der Umstieg kommt
[26.03.2024] Das Wachstumschancengesetz wird zu einem Anstieg von E-Rechnungen im XML-Format sowie zu einer Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für steuerpflichtige kommunale Eigenbetriebe führen. Dies erfordert eine entsprechende technische Infrastruktur. mehr...
Saskia: Vorhang auf für die neue Finanz-Software
[20.03.2024] Das Unternehmen Saskia startet mit der Auslieferung seiner neuen webbasierten Finanz-Software SASKIA.H2R. Im Laufe dieses Jahres soll die Lösung das Vorgängerverfahren SASKIA.de-IFR abgelöst haben. mehr...
Bad Nauheim: Zahlungen schneller abwickeln
[26.01.2024] Anfang Januar hat die Stadt Bad Nauheim Steuerbescheide erstmals mit der Finanz-Software von Anbieter Datev erstellt. Der Systemwechsel bringt unter anderem eine einfachere und schnellere Zahlungsabwicklung mit sich. mehr...