Donnerstag, 5. Dezember 2024

BreitbandBesser in die Zukunft

[22.02.2016] Bis Ende 2018 soll in Deutschland eine flächendeckende Breitband-Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bestehen. Der Deutsche Landkreistag kritisiert die Stellung der Vectoring-Technologie im Breitband-Förderprogramm der Bundesregierung.
Die Einsatzmöglichkeiten von Vectoring sind begrenzt.

Die Einsatzmöglichkeiten von Vectoring sind begrenzt.

(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)

Der Breitband-Ausbau in Deutschland, für den sich im ländlichen Raum insbesondere die Landkreise engagieren, steht derzeit an einer wichtigen Wegmarke. Es geht darum, ob es uns gelingt, zeitnah flächendeckend eine Versorgung mit Glasfaserleitungen bis in die Häuser und Gewerbebetriebe sicherzustellen oder ob wir mit Vectoring einen Sonderweg beschreiten wollen. Damit könnte Deutschland den Anschluss an viele andere Länder verlieren, die konsequent schon heute auf Glasfaser als die zukunftsfähigere Infrastruktur setzen. Insoweit spielt das Breitband-Förderprogramm des Bundes eine wichtige Rolle. Noch maßgeblicher wird es aber sein, ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) tatsächlich der Deutschen Telekom das Recht einräumt, Vectoring in einem großen Teil des deutschen Telekommunikationsnetzes exklusiv zu nutzen. Mit dieser Entscheidung ist im Frühjahr zu rechnen. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Breitband-Strategie das Ziel gesetzt, bis Ende 2018 eine flächendeckende Breitband-Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sicherzustellen. Der Deutsche Landkreistag hat diese Zielsetzung stets unterstützt, obwohl klar sein muss, dass es sich dabei nur um ein Zwischenziel handeln kann. Denn der Breitband-Bedarf steigt stetig. Klar ist auch, dass dieses Ziel trotz des großen kommunalen Engagements im ländlichen Raum nur erreichbar ist, wenn sich der Bund – aber auch die Länder – an den Kosten des Breitband-Ausbaus beteiligen. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass der Bund nun erstmals Fördermittel für den Breitband-Ausbau in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Vectoring ist Übergangstechnologie

Das Förderprogramm verfolgt den Grundsatz der Technologieneutralität. Es bezieht auch Vectoring in die Förderung ein, obwohl die dafür zuständige EU-Kommission den Einsatz dieser Technologie in geförderten Projekten noch nicht abschließend für zulässig erklärt hat. Mit Vectoring kann die Übertragungsleistung der heute meist noch kupferbasierten Hausanschlussleitungen verbessert werden. Weil dies mithilfe einer spezifischen Software in den so genannten Kabelverzweigern (KVz) geschieht, müssen keine neuen Anschlussleitungen verlegt werden. Vectoring ist also ein Weg, um schnell und vergleichsweise kostengünstig vorhandene Netze zu ertüchtigen. Nicht übersehen werden darf aber, dass mit Vectoring Übertragungsraten von 30 Mbit/s und mehr nur erreicht werden können, wenn die Strecke zwischen dem KVz und dem Hausanschluss nicht zu lang ist. Die Einsatzmöglichkeiten von Vectoring im ländlichen Raum sind damit von vornherein beschränkt. Gleichwohl kann Vectoring helfen, Versorgungslücken im ländlichen Raum zeitnah zu schließen und insoweit auch sinnvoll zum Einsatz gebracht werden. Das ändert aber nichts daran, dass es sich um eine Übergangstechnologie handelt, mit der dem zukünftigen Breitband-Bedarf nicht Rechnung getragen werden kann.
Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob es nicht besser wäre, die ohnehin knappen Fördermittel von vornherein in eine Technologie zu investieren, deren Zukunftsfähigkeit niemand bestreitet. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Breitband-Ausbau im ländlichen Raum zweimal gefördert werden muss: Heute in der Gestalt von Vectoring, morgen in Form des Glasfaserausbaus bis in die Gebäude.

Förderrichtlinie gegebenenfalls überarbeiten

Im Breitband-Förderprogramm des Bundes hat dieser Ansatz leider keinen Niederschlag gefunden. Eine Privilegierung des Glasfaserausbaus ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Es ist nicht ausgeschlossen, dass Vectoring-Projekte im Rahmen des Bewertungsverfahrens, das der Förderungsentscheidung vorangeht, einen Vorteil haben, weil sie schneller zu realisieren sind. Dem Kriterium „Fertigstellung bis Ende 2018“ kommt dabei ein erhebliches Gewicht zu. Denn dieses Kriterium ist durch Vectoring-Projekte leichter zu erreichen als mit Glasfaservorhaben, mit denen aufwendige Bauarbeiten verbunden sind. Es bleibt daher abzuwarten, wie die ersten Förderbescheide aussehen. Sollte sich dabei eine systematische Benachteiligung von Glasfaserprojekten zeigen, muss die Förderrichtlinie überarbeitet werden. Das gilt auch mit Blick auf die Förderfähigkeit des so genannten Betreibermodells. Beim Betreibermodell erhält der Landkreis die Förderung für die Errichtung eines eigenen (passiven) Breitband-Netzes. Dabei wird es sich in der Mehrzahl der Fälle um ein Glasfasernetz handeln. Dieses Netz wird im Anschluss an einen privaten Betreiber verpachtet. Beim Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung geht es dagegen um die Förderung eines Zuschusses, den der Landkreis einem Unternehmen zahlen muss, damit dieses bereit ist, die kreisweite Versorgung – einschließlich der Errichtung der notwendigen Infrastrukturen – sicherzustellen. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell werden aller Erfahrung nach eher vectoringbasierte Projekte gefördert. Das für die Förderung zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Vorfeld stets betont, dass beide Modelle chancengleichen Zugang zu den Fördermitteln haben werden.

Telekom als Monopolist

Die Telekom hat im Februar 2015 bei der BNetzA den Antrag gestellt, ihr im Nahbereich von 550 Metern rund um die so genannten Hauptverteiler (HVt) das exklusive Recht zum Einsatz der Vectoring-Technologie einzuräumen. Der Deutsche Landkreistag hat dieses Ansinnen von Anfang an entschieden zurück gewiesen. Nunmehr hat die BNetzA den Entwurf einer Regulierungsverfügung veröffentlicht, mit dem sie dem Antrag der Telekom weitgehend stattgeben will. Sollte diese Ankündigung Bestand haben, würde dies den Breitband-Ausbau im ländlichen Raum negativ beeinträchtigen. Das hätte nämlich zur Folge, dass der ehemalige Monopolanbieter, der immer noch über erhebliche Marktanteile verfügt, erneut mit einem Technologiemonopol ausgestattet wird. Ganz offiziell würde er die Möglichkeit zu einer sehr effizienten Form des Rosinenpickens erhalten, weil die Telekom bei geringen Investitionskosten Zugriff auf eine hohe Zahl potenzieller Kunden hätte. Die Zerstückelung des ländlichen Raums in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich zu versorgende Gebiete würde weiter befördert. Gerade den mittlerweile zahlreichen kreisweiten kommunalen Ausbauprojekten, die regelmäßig auf den Glasfaserausbau setzen, würde so die wirtschaftliche Basis entzogen. Die entstehenden Finanzierungslücken müssten durch den nochmals verstärkten Einsatz von Fördermitteln durch Bund und Länder geschlossen werden, was nicht immer gelingen wird. Noch ist das letzte Wort über den Antrag der Telekom nicht gesprochen. Der Entscheidungsentwurf der BNetzA wird derzeit öffentlich konsultiert. Es besteht also noch Hoffnung auf eine Regulierungsverfügung, die dem Breitband-Ausbau in Deutschland am Ende keinen Bärendienst erweist. Denn klar ist: Wir brauchen den flächendeckenden Glasfaserausbau – und das möglichst schnell.

Reinhard Sager ist Landrat des Kreises Ostholstein und Präsident des Deutschen Landkreistages.




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