BauwesenBewilligung im Sammelpool
Herr Möller, Herr Illemann, was bedeutet ein virtuelles Bauamt für ITEBO?
Möller: Beim virtuellen Bauamt sollte es darum gehen, allen Beteiligten eines Baugenehmigungsverfahrens den Gesamtprozess vollständig digital und medienbruchfrei zu ermöglichen. Dieser fängt bei einer rechtskonformen Antragstellung inklusive digitaler Signatur an, umfasst die Prüfung des Antrags und reicht bis zur Genehmigung. Hierfür bieten wir auch eine mobile App, die es ermöglicht, beispielsweise Baupläne auf der Baustelle oder die Abnahme digital zu bearbeiten. Das sind wichtige Anforderungen im Zusammenhang mit dem E-Government-Gesetz (EGovG). Dazu gehört auch die Nutzung von E-Payment, De-Mail oder die Funktion des neuen Personalausweises.
Woher hat ITEBO die Expertise zum Thema virtuelles Bauamt?
Möller: Aufbauend auf den Ergebnissen des E-Government-Wettbewerbs Deutschland online wurde ein erfolgreiches Pilotprojekt mit vier Bauaufsichtsbehörden unter Einbindung der Fachverfahren gestartet. Im Jahr 2006 entstand daraus unsere Lösung ITeBAU. Seither haben wir sie kontinuierlich mit unseren Anwendern weiterentwickelt. Eingeflossen sind detaillierte Anforderungen aus der Praxis – nicht nur der Bauaufsichtsbehörden, sondern aller Beteiligten des Baugenehmigungsverfahrens. Jetzt verfügen wir über eine zehnjährige Erfahrung aus zahlreichen Projekten zu verschiedenen Fachverfahren im kommunalen Bereich.
Welche Bedeutung hat das virtuelle Bauamt derzeit bundesweit?
Möller: Das Baurecht ist länderspezifisch und somit sind auch beim Thema virtuelles Bauamt in jedem Bundesland teilweise sehr unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen. Es gibt auf dem Markt kaum Lösungen, die das virtuelle Bauamt als Gesamtprozess abbilden.
„Es gibt kaum Lösungen, die das virtuelle Bauamt als Gesamtprozess abbilden.“
Was leistet die Lösung ITeBAU?
Illemann: ITeBAU ist mehr als ein einfaches Informationssystem. Den Kern von ITeBAU bildet eine internetbasierte Kollaborationsplattform, die conjectPM, in der alle Vorgänge liegen, auch die der benachbarten Bauaufsichtsbehörden. Über allgemeine Schnittstellen ermöglicht sie zudem die Integration in beliebige Baugenehmigungsfachverfahren. Jeder Bauantrag hat einen eigenen Projektraum mit einer übersichtlichen Ordnerstruktur, also eine digitale Akte. Auf diese können alle Beteiligten entsprechend ihrer Rechte zugreifen. Das hat den Vorteil, dass sich die Beteiligten nicht in Projekträumen mehrerer Bauaufsichtsbehörden registrieren müssen. Wird der Bauantrag digital gestellt, kann er vollständig digital weiterbearbeitet werden.
Ist ein erfolgreiches virtuelles Bauamt nur eine Frage der richtigen Software?
Illemann: Nein, uns liegt sehr daran, dass dort, wo ITeBAU eingesetzt wird, auch optimal damit gearbeitet wird. Nur so können möglichst viele digitale Anträge eingereicht und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Es ist notwendig, alle am Verfahren Beteiligten zu involvieren und sie auf dem Weg zu digitalen Anträgen gut zu begleiten. Dafür bietet das Unternehmen ITEBO einen kundenfokussierten und tief gehenden Service.
Wie gestaltet sich das in der Praxis?
Illemann: ITeBAU ist derzeit in den drei Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen im Einsatz. Ostwestfalen-Lippe ist eine unserer Vorzeigeregionen. Mittlerweile arbeiten 14 Bauaufsichtsbehörden mit über 400 im digitalen Verfahren registrierten Fachbehörden, Architekten und Bauherren zusammen. Seit dem Jahr 2006 verzeichnen wir mit ITeBAU über 50.000 digitale Akten mit durchschnittlich sechs Beteiligten je Projekt oder Bauantrag. Unsere Lösung ist praxiserprobt und akzeptiert.
Wie ist der Stand auf Bundesebene?
Möller: Mit dem EGovG wurde 2013 ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung und Digitalisierung der deutschen Verwaltung getan. Inzwischen hat sich eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene organisiert, in der wir aktiv mitarbeiten. Ergebnisse werden dann der Bauministerkonferenz vorgelegt. Die Hälfte des Weges ist also geschafft.
Dieses Interview ist in der Januar-Ausgabe von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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