IT-Planungsrat„Booster“ für das OZG
In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat föderale Verwaltungsleistungen priorisiert, die bis Ende des Jahres vorrangig flächendeckend digital verfügbar gemacht werden sollen. Dies meldete das Gremium jetzt an die Presse. Das ursprüngliche Ziel des OZG, alle Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen bis Ende 2022 online zugänglich zu machen, wird voraussichtlich nicht erreicht werden. Daher hielt es der IT-Planungsrat für wichtig, Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürger und Unternehmen priorisiert zu entwickeln und bereitzustellen. Damit soll nicht nur ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung, sondern auch eine für Bürger:innen und Unternehmen erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erzielt werden.
Insgesamt 35 nachnutzbare Einer-für-Alle-Leistungen (EfA-Leistungen) sollen priorisiert werden. Darunter fallen Verwaltungsleistungen, die zwar schon online zur Verfügung stehen, jedoch noch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen; dies soll bis Ende 2022 der Fall sein. Andere Leistungen, die bisher noch nicht digital verfügbar sind, sollen durch die zuständigen Länder nun priorisiert entwickelt und anderen Ländern bis Mitte 2022 zur Nachnutzung bereitgestellt werden.
Die kommunale Perspektive darf nicht fehlen
Aus Rheinland-Pfalz hat sich das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu den Plänen des IT-Planungsrats geäußert. Das Bundesland und seine Kommunen hatten schon zum Ende des Jahres 2021 eine Priorisierung digitaler Verwaltungsleistungen gefordert. Der Beauftragte für die Digitalisierung und die Informationstechnik, Staatssekretär Fedor Ruhose, sagte, jetzt seien alle Themenfeldführer gefordert, dass dieser Beschluss auch umgesetzt werde. Die flächendeckende Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung in Rheinland-Pfalz sei darauf angewiesen, dass diese Leistungen zur Verfügung stehen.
Der Digitalisierungsbeauftragte begrüßte außerdem, dass beschlossen wurde, das wichtige Thema der EfA-Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus in der nächsten IT-Planungsrat-Sitzung zu beraten und dazu einen Beschluss zu fassen. Länder und Kommunen bräuchten zeitnah eine verlässliche Übersicht über die anfallenden Kosten der Nachnutzung, damit das EfA-Prinzip bundesweit ein Erfolg werde, betonte Ruhose.
Diese zusätzliche Dynamik in den EfA-Projekten dürfe aber nicht Ende des Jahres nachlassen – dies sei eine Daueraufgabe. Entscheidend sei dabei auch die langfristige Finanzierung dieser neuen Kooperationsform von Bund und Ländern. Zudem sei es für die laufenden Diskussionen um ein OZG-Folgegesetz wichtig, dass kommunale Perspektiven stärker berücksichtigt würden. Rheinland-Pfalz setze sich aus diesem Grund für eine starke Einbindung der Kommunen in die Weiterentwicklung der Verwaltungsdigitalisierung auf der Bundesebene ein, so der Staatssekretär abschließend.
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