Metropolregion Rhein-NeckarBreitbandportal gestartet
Bevor Netzbetreiber Telekommunikationsleitungen im öffentlichen Grund verlegen können, müssen sie die Nutzungsrechte bei den Wegebaulastträgern – also bei Bund, Ländern, Landkreisen, Städten oder Gemeinden – einholen. Wie die Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) berichtet, vergehen zwischen Antragstellung und endgültiger Genehmigung derzeit bis zu vier Monate. Der Grund seien uneinheitliche Formulare und Verfahren, die zu fehlerhaften Antragsunterlagen und langen Rückfrageschleifen führen.
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben Hessen und Rheinland-Pfalz deshalb das Breitbandportal initiiert, das die entsprechenden Verwaltungsverfahren medienbruchfrei digitalisiert und so beschleunigen kann. Das Portal vereinfache die Antragstellung und -bearbeitung durch standardisierte Prozesse, erleichtere die Kommunikation zwischen Antragstellern, genehmigenden Stellen und weiteren Ämtern und erhöhe so die Qualität der Anträge. Im Zentrum des Projekts stehe die digitale Antragstellung nach § 127 Abs. 1, 3, 6 und 7 TKG (ehem. § 68 Abs. 3 TKG), der am häufigsten genutzte Antrag beim Glasfaserausbau. Das Portal ist auch Teil der Gigabitstrategie des Bundes (wir berichteten).
Nah am Bedarf der Kommunen
Anfang 2020 übernahm die MRN die Leistungsverantwortung für das Projekt. Während der Projektarbeit mit acht Referenzkommunen und Unternehmen aus dem Kreis der späteren Antragsteller sei es möglich gewesen, Schnittstellen, Rollen und Schrittabfolgen des Verfahrens genau zu erheben und digital abzubilden. So ist laut MRN garantiert, dass die definierten Prozessketten den Anforderungen der Kommunen entsprechen. Die technische Umsetzung verantwortet der kommunale IT-Dienstleister ekom21 im Auftrag des Landes Hessen.
Bis Ende 2022 sollen die Netzbetreiber in den acht Referenzkommunen über das Breitbandportal alle nötigen Informationen zu den von ihnen geplanten Bauvorhaben einreichen. So bestehe die Möglichkeit, neben allgemeinen Ortsangaben den Leitungsverlauf sowie weitere Elemente wie Verteilkästen, Leerrohre, Schächte oder Montagegruben in einer webbasierten GIS-Karte einzutragen. Die zuständigen Behörden können über die Plattform mit den Netzbetreibern kommunizieren, Rückfragen beantworten, weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen abgeben. Schließlich sollen auch die Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheide über das Portal abgewickelt werden.
Nachnutzung möglich
Nach der Erprobung in Hessen und Rheinland-Pfalz soll das Breitbandportal weiteren nachnutzungsinteressierten Bundesländern zur Verfügung stehen. Zugleich soll es fortlaufend weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. So planen die Projektverantwortlichen etwa, Kataster- und Liegenschaftskarten zu integrieren sowie die Schnittstellen zur proprietären Fach-Software von Telekommunikationsunternehmen und Verwaltungen zu schaffen. X-Trasse und X-Breitband stehen bereits seit Beginn zur Verfügung. Ebenso laufe die Umsetzung von digitalen Anträgen zur Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung und einer Aufgrabe- beziehungsweise Aufbruchgenehmigung. Langfristig sollen über die Plattform außerdem natur- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen und Stellungnahmen zu Kampfmittelbelastungen möglich sein.
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