Samstag, 16. November 2024

Open DataDatenschatz für jedermann

[10.11.2022] Die Ampelkoalition hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Rechtsanspruch auf die Nutzung öffentlicher Daten zu verbessern. Um dies umzusetzen, müssen sowohl fachliche als auch technische Maßnahmen ergriffen werden.
Bund

Bund, Länder und Kommunen verfügen über zahlreiche wertvolle Daten.

(Bildquelle: Maksym Yemelyanov/stock.adobe.com)

Die Verwaltungen in Bund, Ländern, Kommunen und zahlreichen öffentlichen Institutionen produzieren täglich riesige Datenmengen, die sie per gesetzlichem Auftrag der Allgemeinheit in Form von Open Data zur Verfügung stellen. Mit diesem wertvollen Datenschatz öffnen sie Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder der so genannten Citizen Science den Weg zu neuen Erkenntnissen über Daten. Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser öffentlichen Daten zu verbessern.
Öffentlich zugängliche Daten lassen sich auf vielfältige Weise einsetzen: Mobilitätsdaten etwa können in Echtzeit Erkenntnisse über den Verkehrsfluss einer Stadt oder Region liefern. Wie vielseitig diese Daten sind, zeigt das Beispiel Münster. Die westfälische Stadt bietet unter anderem Zugriff auf Daten des Amts für Mobilität und Tiefbau, der Stadtwerke, die für den ÖPNV zuständig sind, sowie von Parkhäusern, Sharing-Anbietern und – wichtig für die Westfalenmetropole – von Fahrradverleihern. Mit diesen Daten entstehen zum Beispiel bei Initiativen und in der Verwaltung selbst neue Mobilitäts- und Nahverkehrspläne sowie Konzepte für die Neuorganisation von Radnetzen und -routen. Die öffentlich-rechtlich organisierten Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wiederum bieten ihren Bürgern über die mobile App Jelbi die Möglichkeit, unterschiedliche ÖPNV-Angebote wie Bus, Bahn, Roller, Fahrrad, Auto, Taxi und Ridesharing-Dienste für ein integriertes Nahverkehrsangebot zu verknüpfen. Für Jelbi nutzt die BVG ebenfalls Open Data.

Wo Open Data eingesetzt werden

Daten aus der kommunalen Energieversorgung, aber auch aus der Abfallentsorgung können eingesetzt werden, um Verbräuche zu optimieren sowie Routen und Entsorgungszyklen an das tatsächliche Aufkommen anzupassen. Unterm Strich kann das zu Kostensenkungen führen – in einer Zeit, in der insbesondere die Energiekosten in die Höhe schnellen, ist das ein nicht zu unterschätzendes Asset für die Städte und Gemeinden unseres Landes. Und die ebenfalls als Open Data verfügbaren Wetter- und Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes können Einzelhändler vor Ort bei der besseren Planung ihrer Geschäfte unterstützen, weil sie ihre Sortimente anhand dieser Daten anpassen und ihre Lagerhaltung optimieren können.
Offene Daten gibt es auch im normalerweise zu Recht sehr datensensiblen Gesundheitswesen. Dabei handelt es sich um Daten ohne Personenbezug, die Aussagen über die Auslastungen im Gesundheitswesen zulassen, um bessere Behandlungsmöglichkeiten vor Ort zu schaffen. Die Bund-Länder-Plattform GovData etwa bietet aktuell wichtige Zahlen zu den Corona-Inzidenzen und -Hospitalisierungen, die auf Daten der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein beruhen und über das Portal als Public Domain bereitstehen. Ein spannender Ansatz für die Nutzung von Open Data ist zudem die so genannte Citizen Science, die zum Beispiel über die Plattform „Bürger schaffen Wissen“ gefördert wird. Sie wirbt um aktives bürgerschaftliches Engagement in verschiedenen Phasen einzelner Forschungsprozesse in Geistes-, Natur- und Sozial­wissenschaften.

Rechtsanspruch auf Open Data

Deutschland ist also an vielen Stellen bereits ein Open-Data-Land – wenn auch noch nicht in der Fläche. Dafür braucht es weitere Weichenstellungen. Schon die vorherige Bundesregierung hat das bürgerschaftliche Sammeln und Nutzen offener Daten unterstützt, zuletzt etwa mit ihrer Datenstrategie vom Januar 2021. Dort spricht sich die Regierung unter anderem dafür aus, dass Daten des öffentlichen Sektors besser als zuvor nutzbar sein sollen. Die neue Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP verfolgt dieses Ziel weiterhin und kündigt im Koalitionsvertrag unter anderem an, einen Rechtsanspruch auf Open Data einzuführen und die Datenexpertise öffentlicher Stellen zu verbessern. Dafür plant die Ampel den Aufbau eines Dateninstituts, das die Datenverfügbarkeit und -standardisierung vorantreiben und Datentreuhändermodelle sowie Lizenzen etablieren soll.
Unabhängig von politischen Maßnahmen können öffentliche Stellen aber heute schon im Rahmen geltender Vorschriften aktiv werden, Daten gezielt erheben und als Open Data zur Verfügung stellen. Voraussetzung dafür sind allerdings die konsequente Digitalisierung einzelner Verwaltungsprozesse und Informationen sowie die Vernetzung öffentlicher Informationserzeuger. Denn jede Digitalisierung einzelner Verwaltungseinheiten oder -prozesse erzeugt neue Daten, die je nach Klassifizierung auch als Open Data zur Verfügung gestellt werden können. Es ist daher sinnvoll, gezielt nach solchen Projekten zu suchen – weniger um Open Data zu erzeugen, sondern um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben. Offene Daten sind dann im besten Fall ein sehr erwünschtes Nebenprodukt.

Bereits vorhandene Daten nutzbar machen

Viele Daten, die als Open Data der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden könnten, existieren bereits, weil sie in der täglichen Arbeit mit der verfügbaren EDV erzeugt werden. Um sie nutzbar zu machen, ist es notwendig, die einzelnen Datenbestände mit anderen zusammenzuführen, zu konsolidieren und – über Organisationsgrenzen hinweg – zu erweitern. Das bedarf einer Willenserklärung einzelner Verwaltungseinheiten und organisatorischer Maßnahmen, die helfen, bestehende Datensilos aufzulösen und Datenbestände jenseits organisatorischer Grenzen zu konsolidieren. Das erfordert einen Abbau von Datenschranken zwischen den Verwaltungsebenen.
Um den von der Ampelkoalition formulierten Rechtsanspruch auf Open Data umzusetzen, braucht es sowohl fachliche als auch technische Maßnahmen. Auf fachlicher Seite wird es darum gehen, gemeinsame Handlungsfelder und Strategien zu entwickeln, wie sie die Bundesregierung in ihrem Open-Data-Fortschrittsbericht formuliert hat. Dazu gehören die Verbesserung der Datenbereitstellung sowie der Auf- und Ausbau leistungsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen, die Steigerung einer innovativen, gemeinwohlorientierten und verantwortungsvollen Datennutzung sowie die Förderung von Datenkompetenzen und die Etablierung einer Datenkultur in der Bundesverwaltung. Eine zentrale Rolle als Einstiegs- und Ausgangspunkt für Recherchen in den Open-Data-Beständen der öffentlichen Verwaltung wird dabei das Datenportal für Deutschland spielen. Es umfasst heute bereits knapp 50.000 Datensätze.

Maschinenlesbares Format, Metadaten und Nutzungslizenzen

Aus technischer Sicht wiederum ist es notwendig, bestehende und noch entstehende Datenbestände (laufend) zu sichten und in maschinenlesbare Formate wie CSV, HTML oder JSON zu überführen, damit sie überhaupt als Open Data nutzbar werden. „Die Daten sollten in mindestens einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden“, heißt es dazu im Open-Data-Handbuch des Bundesverwaltungsamts. Zudem müssen die Rohdaten konsolidiert und über Metadaten für Recherchen bereitgestellt werden. Metadaten im Datenportal für Deutschland verweisen auf den eigentlichen Datensatz, während die Daten selbst im Besitz der erzeugenden Behörde bleiben. Mit der Bereitstellung verbunden werden müssen zudem die Nutzungslizenzen unter Beachtung verschiedener Rechtsnormen.
Ist dieser Anfang gemacht, steht, wie es im Open-Data-Handbuch heißt, der „Wertschöpfung durch die innovative Weiternutzung dieser offenen Daten“ nichts Substanzielles mehr im Wege.

Torsten Raithel ist Berater für Data & Analytics bei Sopra Steria.


Stichwörter: Open Government, Open Data


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