HessenDatenschutzbericht 2022
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Alexander Roßnagel, hat den 51. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit – beide für das Jahr 2022 – vorgestellt. Demnach waren im Jahr 2022 in Hessen keine schwerwiegenden Verstöße festzustellen. Datenschutz werde in Wirtschaft und Verwaltung weitgehend akzeptiert, sagte Roßnagel. Zwar würden die Vorgaben des Datenschutzes nicht überall befolgt, festgestellte Fehlverhalten würden aber nach dem Eingreifen der Datenschutzaufsicht korrigiert. Die Gesamtzahl der schriftlich zu bearbeitenden Verfahren war leicht von 8.400 auf 6.800 gesunken und scheine sich damit auf einem sehr hohen Niveau zu stabilisieren, so der HBDI.
Öffentlicher Bereich setzt auf Open Source
Im öffentlichen Bereich hat die hessische Aufsichtsbehörde große Fortschritte erzielt. Seit vergangenem Jahr setzen die Schulen und Hochschulen Hessens datenschutzgerechte Videokonferenzsysteme ein (wir berichteten). Auch in der Landesverwaltung wurde ein Videokonferenzsystem eingeführt, das den Datenschutzanforderungen entspricht. Alle genannten Systeme entsprechen dem Open-Source-Standard und werden von deutschen Anbietern bereitgestellt. Auch das hessische Schulportal wurde als souveräne technische Lösung etabliert (wir berichteten). Die Landesverwaltung plant, konzipiert und setzt derzeit darüber hinaus mehrere große und anspruchsvolle Digitalisierungsprojekte um – etwa den Online-Zugang zur Verwaltung, die Registermodernisierung und die souveräne Verwaltungscloud. In diesen Projekten ist die Datenschutzaufsicht intensiv beteiligt und berät aktiv.
IT-Dienstleister als Ziel von Cyber-Angriffen
Cyber-Kriminalität und Angriffe auf IT-Systeme haben 2022 um rund 10 Prozent leicht abgenommen – von 2.000 im Jahr 2021 auf 1.750 im Jahr 2022. Allerdings zielten im vergangenen Jahr viele Angriffe auf IT-Dienstleister, die für hunderte Unternehmen und Behörden die Datenverarbeitung übernehmen. Damit wird der Schaden vielfach multipliziert.
Zunehmend versucht der HBDI auch die Grundlagen von Datenschutzproblemen anzugehen – oftmals große, nicht datenschutzkonforme IT-Systeme und Geschäftsmodelle, die Datenschutz ignorieren. Die Beseitigung dieser Probleme könne Grundrechtsverletzungen in vielen tausend Einzelfällen verhindern, betonte Roßnagel. Ein Beispiel ist der Konzern Meta, zu dem auch Facebook gehört und dessen europäischer Hauptsitz sich in Irland befindet. Aufgrund der technischen Vorgaben des Konzerns seien die Nutzer im Regelfall nicht in der Lage, ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung zu entsprechen. Sie müssten daher zu Anbietern wechseln, die datenschutzkonforme Techniksysteme anbieten, wie Roßnagel erklärt. Oftmals fühlten sich die Verantwortlichen – insbesondere im Wirtschaftsbereich – jedoch von datenschutzrechtlich unzulässigen IT-Systemen abhängig.
Informationsfreiheit nur in der Landesverwaltung
Zusätzlich zum aktuellen Datenschutzbericht veröffentlichte der HBDI auch den 5. Bericht zur Informationsfreiheit in Hessen. Demnach sanken Beschwerden und Beratungen in diesem Bereich im Jahr 2022 leicht von 123 auf 110. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern und auch dem Bund gilt die Informationsfreiheit in Hessen zunächst nur in der Landesverwaltung. In den Gemeinden und Landkreisen gilt sie nur, soweit diese sie durch Satzung übernommen haben. Nur eine Minderheit habe dies bisher getan, wie Roßnagel feststellte. Daher gelte in Hessen die Informationsfreiheit in vielen praktisch relevanten Verwaltungsbereichen nicht. Im vergangenen Jahr habe jedoch die Landeshauptstadt Wiesbaden eine Informationsfreiheitssatzung erlassen. Die anderen Kommunen sollten diesem Beispiel folgen, forderte der HBDI.
https://datenschutz.hessen.de
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