Digitale BildungDem DigitalPakt 2.0 einen Schritt näher
Eine Fortsetzung des DigitalPakts Schule rückt näher: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bildungsministerkonferenz haben sich auf eine Gemeinsame Erklärung zur Fortsetzung des bisherigen DigitalPakts Schule, der im Mai 2024 auslief, verständigt. Diese Erklärung, die von allen 16 Bundesländern unterzeichnet wurde, stelle einen wichtigen Schritt in Richtung DigitalPakt 2.0 dar, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). „Wir haben unser zeitliches Chancenfenster genutzt und den Knoten durchschlagen: Mit dem DigitalPakt 2.0 stellen wir die Weichen, um unsere Schulen in Zeiten der Transformation weiter fit für die digitale Zukunft zu machen“, erklärte Christine Streichert-Clivot, die diesjährige Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bildungsministerin des Saarlandes.
Anrechnung geplanter Ländermaßnahmen
Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister sowie Senatorinnen und Senatoren haben sich darauf verständigt, drei zentrale Handlungsstränge zu etablieren, die auf den Ausbau der digitalen Infrastruktur, die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ abzielen. Der Bund wird dabei 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wobei 2,25 Milliarden Euro in den ersten Handlungsstrang fließen, der sich auf Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur konzentriert. Die Länder werden sich insgesamt mit 50 Prozent an den Kosten des DigitalPakts 2.0 beteiligen, was bedeutet, dass sie insgesamt 2,5 Milliarden Euro bereitstellen. Ein Großteil dieser Mittel, etwa 2 Milliarden Euro, kann laut BMBF durch Anrechnungen von bereits geplanten Ländermaßnahmen erfolgen.
Von Infrastruktur bis Curriculum
Im Bereich der digitalen Infrastruktur wird angestrebt, leistungsfähige WLANs, moderne Endgeräte sowie digitale Lernplattformen an allen Schulen zu etablieren. Der Bund plant, die Länder mit einer Finanzhilfe von 2,25 Milliarden Euro zu unterstützen. Die Länder sollen sich in diesem Punkt mit neuen finanziellen Mitteln in Höhe von 500 Millionen Euro beteiligen. Für die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen die curricularen Vorgaben weiterentwickelt sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte forciert werden. Vorgesehen ist auch, dass die Länder ihre bildungspolitischen Maßnahmen im Austausch untereinander und mit dem Bund weiter intensivieren, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die Curricula sowie die Fortbildung und Bildungsmedien sind im Rahmen des DigitalPakts keine Mittel vorgesehen. Die Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ soll die digitale Lehrkräftebildung durch evidenzbasierte Qualitätsentwicklung verbessern. Der Bund will 250 Millionen Euro in Forschung investieren, um praxisnahe Konzepte und Instrumente für Schulen zu entwickeln.
Königsteiner Schlüssel gilt
Die Länder stellen sicher, dass finanzschwache Kommunen wie im vorherigen DigitalPakt Schule berücksichtigt werden. Der Königsteiner Schlüssel wird für die Mittelverteilung auf die Länder angewendet. Ein Mittelauszahlungsverfahren ermöglicht eine frühzeitige Anmeldung fester Jahrestranchen zur Planbarkeit, während Restmittel flexibel bis zum Programmende genutzt werden können. Bis Mitte Februar 2025 sollen die Länder konkrete Vereinbarungen zu den drei Handlungssträngen des DigitalPakts Schule vorlegen.
Noch nicht rechtswirksam
Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der nun gefundenen Vereinbarung ist, dass diese von einer neuen Bundesregierung übernommen wird und die entsprechenden Mittel im Bundeshaushalt hinterlegt werden. Bundesbildungsminister Cem Özdemir, Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien und die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot haben bei der Vorstellung der Vereinbarung in der Bundespressekonferenz deutlich gemacht, dass sie von einer Übernahme auch durch eine neue Bundesregierung ausgehen.
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