OrdnungswidrigkeitenDem Täter auf der Spur
Steigende Kraftstoffpreise und ein wachsender EU-Binnenmarkt verschärfen den Wettbewerb in der Transportbranche. Darauf reagieren einige Speditionsunternehmen mit der zunehmenden Bereitschaft, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bewusst in Kauf zu nehmen. Dazu zählen die Überladung von Fahrzeugen, nicht genehmigte Großraum- und Schwerlasttransporte einschließlich Auflagenverstöße, Ladungssicherungsverstöße oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot. Dank der Paragraphen 17 und 29 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Bußgeldstellen jedoch den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit erzielt wurde. Ordnungswidrigkeiten dürfen sich weder lohnen, noch dürfen dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem begründeten Anfangsverdacht erfolgt deshalb eine Weiterermittlung. Auf Grundlage der beschlagnahmten Unterlagen wie Wiegescheine oder Abrechnungen, werden die durch die Überladung erzielten Vermögensvorteile errechnet und abgeschöpft. „Über die im OWiG vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten erreicht man nicht nur die Lkw-Fahrer, sondern auch und insbesondere die eigentlichen Nutznießer der Taten“, sagt Petra Lübbers, Vorsitzende des Arbeitskreises Verkehrsordnungswidrigkeiten Niedersachsen.
Problemfall Verjährung
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt die Verjährung mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist umfasst drei Monate, das Verfahren muss in dieser Zeit durchgeführt sein. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zur Überwachung des fließenden Verkehrs gering. Dafür haben es diese Fälle in sich: Der Ermittlungsaufwand und der damit einhergehende Verjährungsdruck ist ungleich höher als im Regelfall bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nicht selten werden im Gegenzug bei Verfallsbescheiden Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig. Die Entwicklung der Fallzahlen und der rechtssicher festgestellten Verfallsbeträge steigt hierbei mit zunehmender Intensität der Fallbearbeitung rasant an. „Erfolg motiviert“, erklärt Petra Lübbers. „Und zwar sowohl die anzeigenden Kollegen der Polizei als auch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. In den vergangenen Jahren haben wir beim Kreis Emsland im Hinblick auf diese Tatsache die Fallbearbeitung immer weiter verbessert. Es wurden einheitliche Standards, auch in enger Absprache mit der Polizei, vereinbart und ein rechtlich sicheres Vordruckwesen erarbeitet.“ Dabei hatte die Kreisverwaltung die sich ständig ändernde Rechtsprechung immer im Blick. Die Arbeitsergebnisse konnte sie in die Entwicklung eines IT-Programms in Zusammenarbeit mit der Firma GovConnect einfließen lassen.
Die Berechnungsgrundlagen
Als Grundlage für die Berechnung eines Verfallbetrags werden die gesamte Fahrtstrecke und das komplette Ladungsgewicht ermittelt. Ist der tatsächlich vereinbarte Frachterlös nicht bekannt und kann er auch durch Nachfragen nicht ermittelt werden, darf er anhand realitätsnaher Kostensätze, wie den Kostensätzen Gütertransport Straße (KGS), von der Behörde geschätzt werden. „Auch wenn die Kostensätze oft nicht den tatsächlichen Frachtlöhnen im Transportgewerbe entsprechen, hatten bislang alle unsere Verfahren vor den jeweiligen Gerichten diesbezüglich Bestand“, ergänzt Lübbers, die viele Jahre für den Bereich Vermögensschöpfung beim Kreis Emsland zuständig war. Die Vermögensabschöpfung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren entzieht den Verantwortlichen den vollen rechtswidrig erlangten Nutzen und lässt sich deshalb, im Verhältnis zum Bußgeld, kaum als Kostenfaktor in die wirtschaftliche Kalkulation einbauen. Wird Vermögensabschöpfung konsequent verfolgt, mindert sie den Tatanreiz und wirkt abschreckend.
Software als Unterstützung
Damit das Verfahren zügig und mit großer Sorgfalt abgewickelt werden kann, unterstützt pmVerfall von GovConnect die tägliche Arbeit in den Bußgeldstellen. Die Software enthält einen praxisnahen roten Faden und minimiert den Aufwand bei der Sachbearbeitung. Um die Ermittlung des Verfallsbetrags zu erleichtern, wurden die Kostensätze Gütertransport Straße und Spezialberechnungen der Richtlinien Verfall in die Lösung integriert. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Kostensätze, die bei der Ermittlung des Verfallsbetrags herangezogen werden. Weil Anschreiben an ausländische Speditionen oft übersetzt werden müssen, stehen in pmVerfall entsprechende Informationsschreiben zur Verfügung. Darüber hinaus müssen in der Software zwei Vorgänge bearbeitet werden: Die Anhörung des Täters verbunden mit der Anhörung der Verfallsbeteiligten unter Anordnung der Nebenbeteiligung der vermögensbevorteilten Firma. Die Datenlage von Bezugstäter und Verfallsbeteiligten kann mit pmVerfall verbunden und interaktiv nutzbar gemacht werden. Die Lösung hilft somit, den Grundgedanken der Vermögensabschöpfung umzusetzen: Ordnungswidrigkeiten dürfen sich für ein Unternehmen nicht lohnen.
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