Sonntag, 16. März 2025

OrdnungswidrigkeitenDem Täter auf der Spur

[25.11.2015] Die Vermögensabschöpfung kann Ordnungswidrigkeiten einen Riegel vorschieben. So verfällt nicht nur der ergaunerte Gewinn, Täter müssen auch mit einem Bußgeld rechnen. Software-Lösungen helfen dabei, das Verfahren gegen die Täter zeitnah durchzuführen.
Überladene Lkws können unangenehme Folgen haben.

Überladene Lkws können unangenehme Folgen haben.

(Bildquelle: iCreations.de)

Steigende Kraftstoffpreise und ein wachsender EU-Binnenmarkt verschärfen den Wettbewerb in der Transportbranche. Darauf reagieren einige Speditionsunternehmen mit der zunehmenden Bereitschaft, Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bewusst in Kauf zu nehmen. Dazu zählen die Überladung von Fahrzeugen, nicht genehmigte Großraum- und Schwerlasttransporte einschließlich Auflagenverstöße, Ladungssicherungsverstöße oder Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot. Dank der Paragraphen 17 und 29 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) können Bußgeldstellen jedoch den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der mit einer begangenen Ordnungswidrigkeit erzielt wurde. Ordnungswidrigkeiten dürfen sich weder lohnen, noch dürfen dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bei einem begründeten Anfangsverdacht erfolgt deshalb eine Weiterermittlung. Auf Grundlage der beschlagnahmten Unterlagen wie Wiegescheine oder Abrechnungen, werden die durch die Überladung erzielten Vermögensvorteile errechnet und abgeschöpft. „Über die im OWiG vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten erreicht man nicht nur die Lkw-Fahrer, sondern auch und insbesondere die eigentlichen Nutznießer der Taten“, sagt Petra Lübbers, Vorsitzende des Arbeitskreises Verkehrsordnungswidrigkeiten Niedersachsen.

Problemfall Verjährung

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beginnt die Verjährung mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Die Verjährungsfrist umfasst drei Monate, das Verfahren muss in dieser Zeit durchgeführt sein. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zur Überwachung des fließenden Verkehrs gering. Dafür haben es diese Fälle in sich: Der Ermittlungsaufwand und der damit einhergehende Verjährungsdruck ist ungleich höher als im Regelfall bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Nicht selten werden im Gegenzug bei Verfallsbescheiden Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig. Die Entwicklung der Fallzahlen und der rechtssicher festgestellten Verfallsbeträge steigt hierbei mit zunehmender Intensität der Fallbearbeitung rasant an. „Erfolg motiviert“, erklärt Petra Lübbers. „Und zwar sowohl die anzeigenden Kollegen der Polizei als auch den jeweiligen Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. In den vergangenen Jahren haben wir beim Kreis Emsland im Hinblick auf diese Tatsache die Fallbearbeitung immer weiter verbessert. Es wurden einheitliche Standards, auch in enger Absprache mit der Polizei, vereinbart und ein rechtlich sicheres Vordruckwesen erarbeitet.“ Dabei hatte die Kreisverwaltung die sich ständig ändernde Rechtsprechung immer im Blick. Die Arbeitsergebnisse konnte sie in die Entwicklung eines IT-Programms in Zusammenarbeit mit der Firma GovConnect einfließen lassen.

Die Berechnungsgrundlagen

Als Grundlage für die Berechnung eines Verfallbetrags werden die gesamte Fahrtstrecke und das komplette Ladungsgewicht ermittelt. Ist der tatsächlich vereinbarte Frachterlös nicht bekannt und kann er auch durch Nachfragen nicht ermittelt werden, darf er anhand realitätsnaher Kostensätze, wie den Kostensätzen Gütertransport Straße (KGS), von der Behörde geschätzt werden. „Auch wenn die Kostensätze oft nicht den tatsächlichen Frachtlöhnen im Transportgewerbe entsprechen, hatten bislang alle unsere Verfahren vor den jeweiligen Gerichten diesbezüglich Bestand“, ergänzt Lübbers, die viele Jahre für den Bereich Vermögensschöpfung beim Kreis Emsland zuständig war. Die Vermögensabschöpfung im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren entzieht den Verantwortlichen den vollen rechtswidrig erlangten Nutzen und lässt sich deshalb, im Verhältnis zum Bußgeld, kaum als Kostenfaktor in die wirtschaftliche Kalkulation einbauen. Wird Vermögensabschöpfung konsequent verfolgt, mindert sie den Tatanreiz und wirkt abschreckend.

Software als Unterstützung

Damit das Verfahren zügig und mit großer Sorgfalt abgewickelt werden kann, unterstützt pmVerfall von GovConnect die tägliche Arbeit in den Bußgeldstellen. Die Software enthält einen praxisnahen roten Faden und minimiert den Aufwand bei der Sachbearbeitung. Um die Ermittlung des Verfallsbetrags zu erleichtern, wurden die Kostensätze Gütertransport Straße und Spezialberechnungen der Richtlinien Verfall in die Lösung integriert. Hierbei handelt es sich um unverbindliche Kostensätze, die bei der Ermittlung des Verfallsbetrags herangezogen werden. Weil Anschreiben an ausländische Speditionen oft übersetzt werden müssen, stehen in pmVerfall entsprechende Informationsschreiben zur Verfügung. Darüber hinaus müssen in der Software zwei Vorgänge bearbeitet werden: Die Anhörung des Täters verbunden mit der Anhörung der Verfallsbeteiligten unter Anordnung der Nebenbeteiligung der vermögensbevorteilten Firma. Die Datenlage von Bezugstäter und Verfallsbeteiligten kann mit pmVerfall verbunden und interaktiv nutzbar gemacht werden. Die Lösung hilft somit, den Grundgedanken der Vermögensabschöpfung umzusetzen: Ordnungswidrigkeiten dürfen sich für ein Unternehmen nicht lohnen.

Jörn Bargfrede ist bei der GovConnect GmbH in Hannover für den Vertrieb zuständig.




Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Fachverfahren

OWL-IT: Dresden über ITP informiert

[14.03.2025] Die Stadt Dresden plant, künftig auch den Integrierten Teilhabeplan (ITP) über die Fachsoftware FMG.soz abzubilden. Vertreter von OWL-IT haben in der sächsischen Landeshauptstadt den Prozess für ein entsprechendes Einführungsprojekt vorgestellt. mehr...

Frankfurt am Main: Weniger Papier im Wohnungswesen

[13.03.2025] Das Frankfurter Amt für Wohnungswesen ermöglicht ab sofort die digitale Erhebung der Fehlbelegungsabgabe. Mieter von Sozialwohnungen können ihre Unterlagen nun online einreichen, wodurch Kosten und Papierverbrauch gesenkt werden. mehr...

Lars Walther (links) und Oliver Dietrich vom Hanauer Bauaufsichtsamt inmitten von Aktenbergen.

Hanau: Digitaler Bauantrag jetzt Standard

[11.03.2025] 
Nach einer einjährigen Testphase wird der digitale Bauantrag in Hanau jetzt zum Standard. Damit gehört die Stadt in Hessen zu den Vorreitern. mehr...

PD-Whitepaper: Low Code in der Praxis

[10.03.2025] Wie sieht der mit vielen Erwartungen verbundene Einsatz von Low-Code-Technologien in der kommunalen Praxis tatsächlich aus? Das Beratungshaus PD hat nun einen Praxisleitfaden vorgelegt, der alle Aspekte dieses Themas beleuchtet. mehr...

Jack Russel Welpe blickt auf Hände auf Laptoptastatur

VOIS|HUND: Fachverfahren ab 2026 verfügbar

[07.03.2025] An der Entwicklung des Fachverfahrens VOIS|HUND arbeitet aktuell die KDO. Im ersten Quartal 2026 soll die neue Software zunächst in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Brandenburg eingeführt werden. mehr...

Blick auf das Ulmer Münster und Umgebung

Ulm: Beim virtuellen Bauamt vorne dabei

[27.02.2025] Die Stadt Ulm ist eine von zwei Kommunen im Land, deren Baurechtsbehörde ihre Fachverfahren bereits vollständig an das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) angebunden hat. mehr...

Kreis Fulda: Kommunale Bauämter werden digital

[24.02.2025] Mittel des Landes Hessen haben Kommunen im Landkreis Fulda die Umstellung auf die digitale Bearbeitung von Bauanträgen ermöglicht. Ziel des Vorhabens war medienbruchfreies Arbeiten zwischen angehörigen Kommunen und Landkreis, das auch als die Basis für weitere Onlineangebote dient. mehr...

Berlin: Rekord bei digitalen Gewerbemeldungen

[21.02.2025] In Berlin wurden 2024 rund 106.500 Gewerbemeldungen registriert – fast 78 Prozent davon erfolgten online. Die Senatsverwaltung will das Online-Angebot weiter ausbauen, darunter digitale Sprechstunden, KI-gestützte Antragsbearbeitung und E-Payment in allen Bezirken bis Jahresende. mehr...

Kreis Saarlouis: Digitaler Bauantrag gestartet

[20.02.2025] In der Pilotkommune Kreis Saarlouis ist der Startschuss für den digitalen Bauantrag im Saarland gefallen. mehr...

Falkner mit Turmfalke

Kreis Aurich/Heidekreis/Grafschaft Bentheim: Online zum Jagdschein

[17.02.2025] In den niedersächsischen Landkreisen Aurich, Heidekreis und Grafschaft Bentheim lassen sich alle zentralen Tätigkeiten rund um den Jagdschein nun vollständig digital abwickeln. mehr...

Screenshot HADES-X Grab-Navi

Friedhofswesen: Grab-Navigator für HADES-X

[17.02.2025] Per GPS-gestützter Grab-Navigation können sich Besucher, Verwaltungsmitarbeitende, Bestatter oder Steinmetze mithilfe der Software HADES-X künftig zielsicher auf Friedhöfen bewegen. mehr...

DiAs Berlin wird von einem Mitarbeitenden des LAF Berlin in der Ankunfts- und Notunterbringungseinrichtung Tegel angewendet.

Berlin: Neues Fachverfahren zur Registrierung Geflüchteter

[14.02.2025] Das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten hat gemeinsam mit dem ITDZ Berlin das Fachverfahren DiAs Berlin zur digitalen Registrierung Geflüchteter eingeführt. Die Lösung basiert auf DiAs NRW und wurde in nur fünf Monaten an Berliner Anforderungen angepasst und ausgerollt. mehr...

AKDB-Dataport_OKEWO_SH

Schleswig-Holstein: AKDB betreut Einwohnermeldeämter

[05.02.2025] Zum Jahresbeginn hat die AKDB vom IT-Dienstleister Dataport den Fachsupport für 28 Einwohnermeldeämter in Schleswig-Holstein übernommen, die das Fachverfahren OK.EWO einsetzen. mehr...

Oldenburg/Kaiserslautern: Schnell zum Elterngeld

[04.02.2025] Junge Eltern aus den Städten Oldenburg und Kaiserslautern können ihre Anträge auf Elterngeld ab sofort digital stellen. Ein intuitives Design führt die Eltern durch die erforderlichen Schritte, Dokumente können hochgeladen werden, die Übertragung erfolgt verschlüsselt. mehr...

Rathaus der Freien und Hansestadt Bremen, mit Arkaden und drei markanten Stufengiebeln, Deutschlandflagge wehtt, blauer Himmel.

Bremen: Online-Anmeldung für Kfz gestartet

[28.01.2025] Bremens Bürgeramt hat die internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz) vollständig eingeführt. Bürgerinnen und Bürger können Fahrzeuge nun online zulassen. Mit dem System erweitert Bremen sein digitales Angebot und optimiert Verwaltungsabläufe. mehr...