Serie OZGDie Herkulesaufgabe
Am Anfang standen die Zweifel, dann kam die gute Laune und nun herrscht Torschlusspanik. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) geht in die heiße Phase über. Noch gut zwei Jahre, dann soll das Gesetz, das die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen vorsieht, umgesetzt sein. Theoretisch. Dass das nicht mehr zu schaffen ist, daran zweifeln am allerwenigsten die Beteiligten. Von Beginn an war das Ziel zu hochgesteckt. 575 Verwaltungsleistungen in etwas mehr als fünf Jahren? Wer den föderalen Flickenteppich kennt, wusste dass das nicht gutgehen kann. Zumal die 575 Leistungsbündel de facto aus rund 6.000 Einzelleistungen der Verwaltungen bestehen.
Vorreiter Bayern
Hätte man sich von vornherein auf die von Unternehmen und Bürgern am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen – eine Top 50 oder 100 – konzentriert, wäre der Mehrwert immens gewesen und die Kommunikation viel einfacher. Bayern macht es schließlich vor. Dort wird eine Top 54 mit den wichtigsten Verwaltungsleistungen umgesetzt – so sieht es der OZG-Masterplan Roadmap 2020 vor (wir berichteten). Die großen Massenverfahren haben Vorrang: Gewerbe- und Einkommenssteuer, Baugenehmigung, Wohngeld, Unternehmensanmeldung oder die Sondernutzung von Straßen. Wie Carolin Stimmelmayr vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales mitteilte, wird man schon Ende dieses Jahres damit fertig – und hat dann noch genügend Zeit, sich um den Portalverbund, die notwendigen Schnittstellen und die Integration der Fachverfahren zu kümmern.
Der Freistaat hatte allerdings auch einen guten Stand. Mit dem BayernPortal und der BayernID, die es seit 2015 gibt, lagen bereits Infrastrukturen vor, die andernorts erst noch errichtet werden müssen. Die rund 2.000 bayerischen Kommunen sind zudem an einen Binnen-Zentralismus gewöhnt, der ihnen viele digitale Services durch geringe Kosten schmackhaft macht. In vielen Ländern und Kommunen sieht die Situation dagegen anders aus: Laut einer aktuellen Studie von Sopra Steria sind 30 Prozent der Kommunen erst am Anfang ihrer OZG-Umsetzung, 60 Prozent stecken mittendrin und nur acht Prozent sind weitgehend fertig.
Gesetzesänderungen stehen noch an
Die Krux liegt in der Kooperation. Nicht, dass es an gutem Willen fehlte – allen ist klar, dass nicht jeder alles alleine machen kann. Aus diesem Grund wurden die 575 Leistungsbündel zunächst 14 Themenfeldern in Federführung einzelner Bundesländer zugeordnet, aus denen 38 Digitalisierungslabore hervorgegangen sind, die prototypisch Verwaltungsprozesse neu gestalten und Klick-Dummies entwerfen. Über dieses Stadium ist man bislang nicht wesentlich hinaus. Natürlich gibt es Vorzeigeprojekte, wie ELFE (Eltern- und Kindergeld), das nach Jahren der Ankündigung nun als ein vorbildliches Referenzbeispiel für moderne Verwaltungsabläufe an den Start geht. Für einen so komplizierten Prozess, der den automatisierten und legitimierten Zugriff auf verschiedenste Behördenregister und -datenbanken erfordert, waren allerlei Gesetzesänderungen notwendig. Das hat viel Zeit in Anspruch genommen und steht vielen OZG-Prozessen noch bevor.
Standardisierung stärken
Angesichts der drängenden Zeit hat der neue Bundes-CIO Markus Richter nun das Einer-für-alle-Prinzip ausgegeben. Es soll die Nachnutzung der Services regeln: Die in den Digitalisierungslaboren entwickelten Lösungen dienen als Blaupausen für die schnelle Umsetzung weiterer, ähnlicher Produkte. Ein einheitlicher Servicestandard (wir berichteten) soll Qualitätsprinzipien sicherstellen, die gleichermaßen für OZG-Umsetzungen bei Bund, Ländern und Kommunen gelten. Man will mehr Standardisierung erreichen und gleich hohe Qualität. Auf der letzten Sitzung des IT-Planungsrats ist zudem ein so genannter FIT-Store angekündigt worden (wir berichteten), eine zentrale Anlaufstelle zum Herunterladen von Online-Leistungen, vergleichbar einem App-Store für die Verwaltung.
Kleinstaaterei im Digitalen
Ob das gelingt, ist fraglich. Die Notwendigkeit stärkerer Standardisierung weckt zugleich Befürchtungen vor einem ungewollten Zentralismus, welche stärker erscheinen als alle Appelle, doch über den eigenen Schatten zu springen. Vor allem die Kommunen pochen auf ihre getätigten Investitionen im Bereich E-Government. In einigen Verwaltungen liegen bereits OZG-taugliche Online-Services vor, die gut funktionieren und nun an anderer Stelle erneut entstehen. Da aber niemand einen wirklichen Überblick hat, was wo schon existiert, ist nicht sichergestellt, dass die gewohnte Kleinstaaterei im Digitalen überwunden werden kann. Und so muss der weitaus schwierigere Weg beschritten werden, die vorhandenen Infrastrukturen irgendwie zu verbinden.
Kommt ein OZG 2.0?
In dieser Hinsicht spricht sich Markus Richter für ein Ökosystem der Plattformen aus: Vorhandene Infrastrukturen wie die OSI-Plattform von Dataport, civento von ekom21 oder das Bürgerserviceportal der AKDB sollen interagieren. Dafür sind Schnittstellen und entsprechende Definitionen notwendig, für die der IT-Planungsrat und die Föderale IT-Kooperation (FITKO) zuständig sind. Eile ist offensichtlich nicht geboten. Oder wie ist es zu verstehen, dass in der heißen Phase die Geschäftsstelle des IT-Planungsrates von Berlin nach Frankfurt zur FITKO umgesiedelt wird? Würde nicht längst hinter vorgehaltener Hand von einem OZG 2.0 gesprochen, einem Folgegesetz, das die nicht erledigten Meilensteine in Angriff nimmt, müsste man sich um die Innovationsfähigkeit dieses Landes ernsthafte Sorgen machen.
Nun ist es vielleicht nicht so wichtig, jetzt noch am Unmöglichen festzuhalten. Die Corona-Krise hat die Dringlichkeit der Digitalisierung vor Augen geführt, und der momentane Schwung bei der Umsetzung ist allemal besser als Verzagtheit in der Planung. Außerdem bleibt so noch genügend Zeit, sich Gedanken über die Verwendung der drei Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm der Bundesregierung zu machen.
Teil 1 der OZG-Serie
Teil 2 der OZG-Serie
Teil 3 der OZG-Serie
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