OrtenaukreisDigitale Baugenehmigung für Achterbahn
Die Baurechtsbehörde des Ortenaukreises erteilt laut eigenen Angaben immer mehr Baugenehmigungen digital. Inzwischen werde schon ein Drittel (33 Prozent) aller Genehmigungsverfahren ausschließlich papierlos durchgeführt und auch die Baugenehmigungen würden digital erteilt, so Thomas Schaub, Leiter des Baurechtsamts. Nun habe das Amt die baurechtliche Genehmigung für ein besonders komplexes und umfangreiches Bauvorhaben vollständig digital bearbeitet: für den Bau einer neuen Achterbahn im Europa-Park. Die Bearbeitung des Antrags erfolgte laut Ortenaukreis zügig. Gerade einmal acht Wochen lagen demnach zwischen der Vorlage aller notwendigen Antragsunterlagen durch den Freizeitpark und der Genehmigung durch den Ortenaukreis. Über die interne digitale Plattform konnten alle zu beteiligenden Fachbehörden innerhalb des Landratsamts parallel angehört werden.
Kommunen als wichtiger Partner des Baurechtsamts
Seit Anfang 2022 verpflichtet die Landesbauordnung in Baden-Württemberg alle Gemeinden und Baurechtsbehörden, Bauanträge auch in komplett digitaler Form entgegen zu nehmen. Als Modellkommune E-Government habe der Ortenaukreis rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für digitale Baugenehmigungsverfahren geschaffen, sagt Landrat Frank Scherer. Die digitale Bearbeitung von Bauanträgen biete zahlreiche Vorteile. Baurechtsamtsleiter Thomas Schaub verweist etwa auf die Quote von 90 Prozent der Baugenehmigungen, die innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erteilt werden können. Ein weiterer positiver Nebeneffekt des komplett digital bearbeiteten Bauantrags sei, dass durch die digitale Archivierung jährlich rund 40 Meter Papierakten vermieden würden, so Schaub.
Dass der digitale Bauantrag im Ortenaukreis ein solcher Erfolg ist, liegt laut Landratsamt auch an den Kommunen in dessen örtlicher Zuständigkeit. Diese hätten ihrerseits die technischen Voraussetzungen für die digitale Einreichung von Bauanträgen geschaffen und seien ein wichtiger Partner des Baurechtsamts bei der weiteren Optimierung der Verfahrensabläufe.
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