KölnDigitales Angebot bei Bauanträgen wächst
Seit 2022 können in Köln Anträge für den Wohnungsbau durchgängig digital bearbeitet werden (wir berichteten), ab Mitte 2023 war es zudem möglich, Anträge auf so genannte kleinen Sonderbauten (im Sinne des § 64 BauO NRW) digital anzunehmen und zu bearbeiten, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren geprüft werden (wir berichteten). Darunter fallen zum Beispiel Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit weniger als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche. Nun hat die Stadt ihr digitales Angebot laut eigenen Angaben erneut erweitert: Ab sofort können auch Anträge auf große Sonderbauten im Sinne des § 65 BauO NRW digital angenommen und bearbeitet werden. Zu großen Sonderbauten gehören zum Beispiel Gaststätten mit mehr als 200 Gastplätzen oder Einzelhandel mit mehr als 2.000 Quadratmetern Verkaufsfläche.
Damit geht die Rheinmetropole als zweitgrößte Bauaufsichtsbehörde Deutschlands den nächsten Schritt in Richtung volldigitales Baugenehmigungsverfahren unter Einbindung des landesweiten Bauportal.NRW. Über eine Verknüpfung zum Bauportal.NRW melden sich die Nutzerinnen und Nutzer nach Angaben der Stadt mit ihrer BundID oder dem Unternehmenskonto (ELSTER) an und nutzen anschließend den Antragsassistenten, um die Unterlagen einzureichen. Damit entfalle die in der Bauordnung NRW normalerweise vorgeschriebene Schriftform für Bauanträge.
In weiteren Ausbaustufen soll laut der Stadt Köln die digitale Antragstellung für weitere Leistungen des Bauaufsichtsamts ermöglicht werden, etwa für Vorbescheide gemäß § 75 BauO NRW, bei denen nur einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens abgefragt und geprüft werden.
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