AKDBDigitalisierungstrends für 2024
Welche technischen Innovationen und welche Themen sollten Verwaltungen 2024 im Auge behalten? Welche Trends werden sich in der IT durchsetzen? Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) hat ihre Experten befragt und stellt fünf wichtige Themen in einer Trendvorschau vor. Übergeordnet sieht der IT-Dienstleister das Thema des Fachkräftemangels und prognostiziert, dass IT-Dienstleister wie auch Digitalpolitiker im Jahr 2024 besonders die Entwicklung der Online-Dienste forcieren werden, die Routinetätigkeiten komplett übernehmen. Ein Bereich mit hohem Digitalisierungspotenzial werde in den kommenden Jahren das Ausländerwesen sein.
Als einen vielversprechenden Trend für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sieht die AKDB den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). So will die Bundesregierung den Bedarf an KI-Sprachmodellen (Large Language Models, kurz LLM – die Technologie, die auch ChatGPT zugrunde liegt) in der Verwaltung prüfen. Dazu baut sie das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung (BeKI) auf. Die Verwaltung setzt KI bereits heute in Chatbots ein – die Anwendungsszenarien werden künftig jedoch komplexer werden. So entwickeln Start-ups jetzt schon automatisierte Bilderkennungsverfahren zur Detektion von Straßenschäden. KI kann außerdem in der automatisierten Auswertung von großen Mengen an Daten und in der Entscheidungsfindung eingesetzt werden. Als Beispiele nennt die AKDB die Analyse von Finanzdaten im Bereich der Kämmerei, Unterstützung bei Prognosen und die Zusammenfassung von Daten in Berichten und Dashboards.
Nachhaltiger werden
Der Klimawandel gepaart mit knapper werdenden Ressourcen rücke auch das Thema Smart City zunehmend in den Fokus von Kommunalverwaltungen, prognostiziert die AKDB. Der Bund hat dazu ein Förderprogramm von rund 820 Millionen Euro bereitgestellt. Datengetriebenes kommunales Management werde in Zukunft zur Normalität. Mit den Daten können Kommunalverwaltungen Ressourcen sparen oder schnellere Entscheidungen treffen. Die Einsatzgebiete sind vielfältig: Ressourcen-Management von sensorgesteuerter Beleuchtung bis hin zum Streusalz-Monitoring, Verkehrssteuerung und -optimierung, um Staus zu vermeiden und die Parkplatzsuche zu erleichtern oder die Überwachung von Umweltparametern wie Luftqualität, Lärmpegel und Abgasemissionen. Auch für die Bürgerbeteiligung können Daten herangezogen werden.
Durch die wachsende Anzahl von Online-Diensten wird sich auch der Trend zu Plattformen fortsetzen. Neben Antragsportalen für Bürgerinnen und Bürger werden sich nach Ansicht der AKDB auch Management- und Deployment-Plattformen durchsetzen, über die Kommunen ihre Software von IT-Dienstleistern beziehen. Auf diesen Web-Plattformen können Kommunen Online-Dienste anpassen, in beliebige Web-Seiten einbinden und individualisieren. So wird es auch für IT-Entwickler leichter, benötigte Dienste zu warten und weiterzuentwickeln. Die AKDB nutzt solche Deployment-Plattformen bereits.
Vereinheitlichen und automatisieren
Darüber hinaus geht die Tendenz zur Vereinheitlichung und verbindlichen Standards. Ein Beispiel sind die Nutzerkonten, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger für Verwaltungsdienste anmelden: Während das OZG dafür noch föderale Lösungen vorsah, sollen gemäß OZG 2.0 Bundesländer mit eigenen Nutzerkonten auf eine gemeinsame BundID umstellen. Auch bei Online-Diensten, EfA-Leistungen, Fachverfahren und Datentransportwegen sieht die AKDB eine Tendenz zur Vereinheitlichung und zu mehr Schnittstellen und zentralen Standards.
Menschen in der Verwaltung brauchen mehr Zeit für konzeptionelle, beratende Aufgaben. Aus diesem Grund werden wohl in Zukunft fehlerträchtige Routineaufgaben immer häufiger an Maschinen delegiert. Die Automatisierung von Routinetätigkeiten, die bisher manuell erledigt werden mussten, basiert auf Software-Robotern. Schon jetzt sind einige Online-Dienste bereits vollkommen automatisiert – Verwaltungsmitarbeitende brauchen weder Daten zu kontrollieren noch Freigaben zu erteilen. Dazu gehören etwa der Antrag auf Meldebescheinigung, die Online-Wohnsitzanmeldung und die digitale Übermittlungssperre der eigenen Daten. Die AKDB sieht eine weitere Fortsetzung dieses Trends bis hin zur ausschließlich digitalen Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen.
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