Mittwoch, 9. Oktober 2024

WiesbadenDrei Jahre digitale Verpflichtungserklärung

[14.12.2023] In Wiesbaden wird die digitale Verpflichtungserklärung seit Ende 2020 eingesetzt. Nach drei Jahren fällt die Bilanz zu dem OZG-Verfahren positiv aus: Die Mitarbeitenden sprechen von einer erheblichen Aufwands- und Zeitersparnis.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiesbadener Ausländerbehörde sind mit der digitalisierten Verpflichtungserklärung zufrieden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wiesbadener Ausländerbehörde sind mit der digitalisierten Verpflichtungserklärung zufrieden.

v.l.: Elena Ott, Gizem Kaplan, Stefan Weis

(Bildquelle: ekom21)

Die Verpflichtungserklärung ist für Visaantragsteller eine Möglichkeit, die Finanzierung der geplanten Reise im Visumsantrag nachzuweisen, sofern nicht genügend eigene Mittel vorhanden sind. Die Erklärung kann beispielsweise von Verwandten, Bekannten aber auch von potenziellen Arbeitgebern abgegeben werden. Verpflichtungserklärungen gehören zum Alltagsgeschäft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ausländerbehörden: Pro Jahr werden laut Bundesinnenministerium rund 600.000 dieser Erklärungen bei den Ämtern abgegeben. Seit Mitte 2021 ist es bundesweit möglich, eine Verpflichtungserklärung digital einzureichen (wir berichteten).
Bei der zunächst landesweiten Einführung im Oktober 2020 war Wiesbaden neben Offenbach eine der Pilotkommunen im umsetzenden Land Hessen. Nach drei Jahren ziehen die Beschäftigten der Wiesbadener Ausländerbehörde ein durchweg positives Resümee. Das geht aus einer Meldung des IT-Dienstleisters ekom21 hervor, der im Auftrag des hessischen Innenministeriums sowie für das federführende Brandenburger Innenministerium die technische Umsetzung und Begleitung der digitalen Verpflichtungserklärung verantwortet.

Digitale Verpflichtungserklärung nutzt allen

Vor der Digitalisierung der Verpflichtungserklärung mussten die Gastgeberinnen und Gastgeber in der Regel mehrere Behördengänge tun. Nicht selten waren diese mit langen Wartezeiten durch ein überlaufenes Terminsystem verbunden, heißt es dort. Seit der Digitalisierung des Angebots ist das nicht mehr so: Verpflichtungserklärungen können elektronisch eingereicht werden und gelangen medienbruchfrei und vollständig an die Mitarbeitenden in den Ämtern. Da die Dokumente digital verfügbar sind, gehört auch die Suche in der Ablage der Vergangenheit an. Der Erfahrungsbericht der hessischen Landeshauptstadt zeige, dass die digitale Verpflichtungserklärung die Abwicklung der Prozesse und Bearbeitung der Verfahren beschleunigt. Sowohl Beschäftigte als auch Kunden profitierten von der digitalen Verpflichtungserklärung, so das Fazit von ekom21.





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