MünchenDritter Digitalisierungsbericht
Im IT-Ausschuss des Münchner Stadtrats wurde der aktuelle Digitalisierungsbericht vorgestellt. In der Veröffentlichung legt die Stadt dar, an welchen Digitalisierungsthemen sie aktuell schwerpunktmäßig arbeitet und welche Ergebnisse bereits erreicht wurden. Der letzte Digitalisierungsbericht war vom Mai 2021 (wir berichteten), der aktuell vorliegende ist der nunmehr dritte Bericht. Er zeige anschaulich, wie die strategischen Prinzipien unterstützt würden, an denen die Stadt ihre Digitalisierungsmaßnahmen ausrichtet, heißt es im Digitalblog der bayerischen Landeshauptstadt. Im Januar 2022 wurde die Fortschreibung der Digitalstrategie der Stadt beschlossen.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld Digital Government sollen vor allem dazu beitragen, nutzerorientierte digitale Leistungen für die Menschen und Unternehmen in München bereitzustellen. Als wichtigen Aspekt nennt der Bericht die Umsetzung von Ende-zu-Ende-Prozessen, die in verschiedenen Projekten realisiert wird – etwa beim Projekt digital/4finance, mit dem die Stadt München ihre Finanz- und Immobilienprozesse modernisiert und beim Projekt neoHR, das die Personal- und Organisationsarbeit der Stadt in den Fokus nimmt (wir berichteten). Auch das München Portal der Zukunft (MPdZ) (wir berichteten) setzt auf Ende-zu-Ende-Prozesse. Es soll den bedarfsgerechten Zugriff auf Online-Dienste ermöglichen. Zusätzlich ist eine Plattform geplant, welche die aufwandsarme Automatisierung von Geschäftsprozessen ermöglicht. Auch Funktionen zur Übernahme von Daten aus Registern sind vorgesehen, sodass das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden kann. 2021 begann die Umsetzung der ersten Prozesse auf den Plattformen. Im Jahr 2022 sollen diese zur Nutzung fertiggestellt und weitere Abläufe integriert werden.
Verwaltungsabläufe digitalisieren und modernisieren
Durch die optimierte Gestaltung von Abläufen und den Einsatz von digitalen Lösungen sollen auch Mitarbeiter entlastet werden. So hat die Einführung der E-Akte begonnen (wir berichteten). Im Jahr 2021 wurden die bereits in den vorangegangenen Jahren eingeführten Bestandsnutzungen aus dem alten Dokumenten-Management-System auf einen neuen stadtweit nutzbaren und zukunftsfähigen Standard (MUCS21) gehoben. Bis 2025 soll die E-Akte in allen Referaten und Eigenbetrieben verfügbar sein. In dem Projekt Input-und-Output-Management sollen Arbeitsabläufe durch die Bereitstellung einer technischen Basis und geeigneter Prozesse digitalisiert werden. So soll das Input-Management dafür sorgen, dass alle eingehenden Informationen unabhängig von ihrer ursprünglichen Form digital weiterverarbeitet werden können. Das Output-Management unterstützt die Zustellung von Bescheiden und anderen Informationen an Personen und Unternehmen sowie den Aktenaustausch mit anderen Behörden. Wichtige Voraussetzungen für die Bewältigung des digitalen Wandels in der Organisation der Stadt München sollen unter anderem durch die aktive Förderung eines Kulturwandels und die moderne, flexible Ausstattungen von Arbeitsräumen und IT-Arbeitsplätzen geschaffen werden.
Daten besser nutzen
Das Potenzial der Daten soll noch mehr als bisher nutzbar gemacht werden. So will die Stadt München nach erfolgreicher Pilotierung ein Daten-Governance-Konzept einführen und damit eine stadtweite Daten-Management-Funktion aufbauen. Bis 2025 soll zudem das Open-Data-Portal zur Verfügung stehen, auf dem die Stadt München öffentlich Datensätze zur Verfügung stellt, die kostenlos geladen und weiterverarbeitet werden dürfen.
Ein weiteres Beispiel für die Ausnutzung des Potenzials von Daten ist der Digitale Zwilling München – ein virtuelles Abbild der Stadt, das unter anderem auf städtischen 3D-Geodaten sowie umfangreichen Informationen und Daten der Smart City München basiert. In Förderprojekten mit zahlreichen Beteiligten werde der Aufbau des Digitalen Zwillings vorangetrieben.
Hinsichtlich OZG seien bereits zahlreiche wesentliche kommunale Dienste umgesetzt, heißt es in dem Bericht, darunter der 2020 eingeführte Formular-Server (wir berichteten) in Kombination mit Nutzungskonten, der elektronische Postkorb und E-Payment. Bei der weiteren Umsetzung seien verschiedene Abhängigkeiten zu Bund und Land entscheidend, etwa bei EfA-Leistungen oder übergreifenden Basisfunktionen wie Nutzerkonten. Aktivitäten, mit der das OZG-Ziel auch nach 2022 erfüllt werden kann, seien notwendig und auf allen Ebenen wahrscheinlich, so der Digitalisierungsbericht.
https://muenchen.digital/rit-blog
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