Donnerstag, 26. Dezember 2024

Nordrhein-WestfalenE-Government ermöglichen

[02.06.2016] Ein E-Government-Gesetz soll in Nordrhein-Westfalen den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung vorgeben. Während die Landesverwaltung dabei in die Pflicht genommen wird, soll es Kommunen neue Möglichkeiten bieten.
NRW regelt E-Government.

NRW regelt E-Government.

(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet auf allen Ebenen schnell voran und die öffentliche Verwaltung muss mit dieser Entwicklung Schritt halten. Ihre Kunden erwarten zu Recht nicht nur ein im Internet abrufbares, umfassendes und übersichtliches Informationsangebot, sondern auch die Möglichkeit, Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch und vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. Bund, Länder und Kommunen sind sich dieser Erwartungen bewusst, die Digitalisierung der Verwaltung ist in vollem Gange. E-Government ist also die Antwort der Verwaltung auf sich wandelnde Ansprüche der Gesellschaft. E-Government kann und soll aber darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag zur auch künftig notwendigen Binnenmodernisierung der Verwaltung leisten. Die Optimierung von Geschäftsprozessen und deren elektronische Abwicklung – intern wie extern – führt zu schlankeren und effizienteren Verfahren, hilft, Redundanzen abzubauen und bietet Potenzial für Kostenersparnis. Der Entwurf des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) orientiert sich an diesen Eckpunkten und bildet den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung in dem Bundesland. Ein wesentliches Ziel ist dabei die Sicherstellung der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens mit Blick auf das zum 1. August 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz des Bundes. Die Konkordanz von Bundes- und Landesrecht wird angestrebt. Auch die nachhaltige Förderung der Einführung elektronischer Verfahren und der elektronischen Abwicklung von Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zählt zu den zentralen Zielen. Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die Informationstechnik in der Landesverwaltung sowie für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und Kommunen ist ebenfalls ein Ziel des Gesetzes.

Das wird zur Pflicht

An den genannten Zielen des Gesetzentwurfs orientieren sich dessen Regelungen. Die wesentlichen vorgesehenen Verpflichtungen für Landesverwaltung und Kommunen sind nicht nur die Eröffnung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung via E-Mail mit Verschlüsselungsverfahren, absenderbestätigter De-Mail oder elektronischem Identitätsnachweis (eID). Auch die elektronische Durchführung von Verwaltungsverfahren im Außenverhältnis einschließlich der Möglichkeit, notwendige Nachweise elektronisch einzureichen, werden verpflichtend. Zur Pflicht werden soll es außerdem, in öffentlich zugänglichen Netzen über Aufgaben, Anschrift, Geschäftszeiten und Erreichbarkeit der jeweiligen Behörde oder Einrichtung zu informieren. Darüber hinaus soll über in elektronischer Form angebotene Dienstleistungen und dazu notwendige Angaben wie Ansprechstellen, beizubringende Unterlagen, Erreichbarkeit oder Gebühren informiert und die erforderlichen Formulare bereitgestellt werden. Zudem sind mindestens ein im elektronischen Geschäftsverkehr gängiges und hinreichend sicheres Zahlungsverfahren sowie die elektronische Kommunikation und der elektronische Datenaustausch zwischen Behörden auf sicheren Übertragungswegen anzubieten. Ausschließlich die Landesbehörden werden darüber hinaus verpflichtet, ihre Akten bis spätestens zum Jahr 2022 elektronisch zu führen. Damit korrespondiert die weitere Verpflichtung, die Verwaltungsabläufe vor der Umstellung auf die elektronische Unterstützung unter Nutzung einer landeseinheitlichen Methode zu dokumentieren, zu analysieren und zu optimieren. Mit Blick auf die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung eines IT-Kooperationsrates hervorzuheben. Die ebenfalls beabsichtigte Evaluation des gesamten Landesrechts auf verzichtbare Erfordernisse der Schriftform oder des persönlichen Erscheinens soll schließlich entbehrliche Hindernisse für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen identifizieren.

E-Government-Gesetz ist unterwegs

Der Entwurf des EGovG NRW wurde im Dezember 2015 in den Landtag eingebracht. Vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung, aber ebenso mit den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Beteiligten wie beispielsweise dem Datenschutzbeauftragten – zunächst auf Basis eines Eckpunktepapiers, dann auf Basis eines Referentenentwurfs. Im Rahmen der Verbändeanhörung vom 23. Juni bis 31. August 2015 haben sich 28 Verbände und kommunale Spitzenverbände geäußert. Parallel dazu wurde der Gesetzentwurf im Open.NRW-Portal im Rahmen einer Online-Konsultation für alle Interessierten zur Kommentierung freigegeben. Zielrichtung und Inhalte stießen im Rahmen der Verbändeanhörung auf breite Zustimmung. Zur konkreten Ausgestaltung einzelner Vorschriften gab es eine Reihe von Anregungen, die zum Teil auch zu Änderungen führten. Die Resonanz auf die Online-Konsultation war quantitativ nicht überwältigend, aber für ein doch eher sperriges Thema beachtlich und ermutigt zum weiteren Ausbau von Angeboten der E-Partizipation. Das derzeit laufende parlamentarische Beratungsverfahren schließt eine Anhörung von Sachverständigen ein. Ohne dem Gesetzgeber vorgreifen zu wollen, ist davon auszugehen, dass das EGovG NRW im laufenden Jahr in Kraft treten wird. Es wird den zeitgemäßen rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen bieten. Nun aber gilt es – die Verabschiedung des Gesetzes unterstellt –, diesen Rahmen wirkungsvoll und koordiniert auszufüllen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen, im Haushalt 2016 und in der mittelfristigen Finanzplanung wurden zusätzliche personelle und sachliche Ressourcen bereit gestellt.

Ermöglichungsgesetz für Kommunen

Parallel zum parlamentarischen Beratungsverfahren wurden bereits die Erarbeitung eines Masterplans zur Umsetzung des EGovG NRW in der Landesverwaltung, die Einrichtung eines Competence Center Digitalisierung (CCD) beim zentralen IT-Dienstleister und die Vorbereitung der Ausschreibungen für die zentralen technischen Basiskomponenten in Angriff genommen. Dazu zählen die E-Akte und elektronische Vorgangsbearbeitung als zentrale Basisdienste, der zentrale De-Mail-Zugang, der zentrale Dienst für elektronische Identitätsnachweise und ein zentrales elektronisches Bezahlverfahren. Für die Landesverwaltung stellt insbesondere die Einführung der E-Akte und der E-Vorgangsbearbeitung eine gewaltige Herausforderung dar. Sie ist aber unverzichtbar, wenn E-Government nach innen wie nach außen erfolgreich sein soll. Das gilt selbstverständlich auch für die Kommunen, allerdings sieht der Gesetzentwurf hier aufgrund der verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen Selbstverwaltungshoheit von einer entsprechenden Verpflichtung ab. Für die Kommunen ist das EGovG NRW insgesamt vor allem ein Ermöglichungsgesetz, dies haben auch die kommunalen Spitzenverbände übereinstimmend gewürdigt. Und die Gemeinden, Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen werden die ihnen gebotenen Möglichkeiten zu nutzen wissen.

Hartmut Beuß ist Beauftragter der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik (CIO).




Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Politik
Außenansicht des Ministeriums des Innern und für Kommunales in Potsdam, ein weißes, klassizistisches Gebäude

Brandenburg: OZG-Umsetzung auf Kurs

[19.12.2024] In seiner OZG-Bilanz meldet Brandenburg für 2024 deutliche Fortschritte: 100 neue digitale Verwaltungsdienste wurden eingeführt, insgesamt sind nun 650 verfügbar. Fördermittel und Kampagnen unterstützen Kommunen bei der Digitalisierung. mehr...

martin-Hagen-Porträt
interview

Digitalisierung: IT-Budgets zusammenziehen

[18.12.2024] Dr. Martin Hagen, Staatsrat beim Senator für Finanzen in der Freien Hansestadt Bremen, spricht über seine Vorschläge zur Registermodernisierung und fordert mehr Zentralisierung bei der Steuerung und Budgetierung von IT-Großprojekten. mehr...

Digitale Bildung: Dem DigitalPakt 2.0 einen Schritt näher

[17.12.2024] Bundesbildungsminister Cem Özdemir und die Bildungsministerkonferenz der Länder (Bildungs-MK) haben eine Vereinbarung über den DigitalPakt Schule 2.0 getroffen. Dieser sieht eine Investition von insgesamt fünf Milliarden Euro vor, die gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. mehr...

Ansicht einer ländlichen Gemeinde aus der Vogelperspektive.
bericht

Niedersachsen: Initiative für Kommunen

[05.12.2024] Von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung von Maßnahmen unterstützt die Initiative Digitale Kommune Niedersachsen Verwaltungen bei ihrem Transformationsprozess. Das vom Land initiierte Projekt soll außerdem die Herausforderungen in der Praxis offenlegen. mehr...

Porträtfoto von Dr. Denis Alt.
interview

Rheinland-Pfalz: Erfolg durch Kooperation

[18.11.2024] Der digitale Wandel dient den Menschen, sagt Staatssekretär Denis Alt. Im Interview mit Kommune21 spricht der neue rheinland-pfälzische CIO und CDO über die Umsetzung der Digitalstrategie des Landes. mehr...

Melitta Kühnlein

Potsdam: Fachbereichsleiterin für E-Government bestätigt

[12.11.2024] Potsdams Stadtverordnete haben Melitta Kühnlein als neue Leiterin des Fachbereichs E-Government bestätigt. Kühnlein ist seit Anfang 2021 in leitender Funktion im IT-Bereich der Stadtverwaltung tätig. mehr...

Baden-Württemberg: Änderung der Gemeindeordnung verabschiedet

[11.11.2024] Der Landtag von Baden-Württemberg hat jetzt eine Änderung der Gemeindeordnung verabschiedet, die Kommunen in administrativen Abläufen entlastet und die finanzielle Berichterstattung vereinfacht. mehr...

Blick vom See auf das neue Rathaus Hannover, HMTG

Hannover: Fonds für digitalen Fortschritt

[30.10.2024] Hannover setzt mit einem 48-Millionen-Euro-Digitalisierungsfonds auf die umfassende Modernisierung seiner Verwaltungsprozesse. Ziel ist ein digitales Rathaus, das Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effiziente, benutzerfreundliche Services bietet. Die IT-Strategie umfasst dazu digitale Souveränität und Kosteneffizienz. mehr...

Digitalisierung: Dresdner Forderungen 2.0

[22.10.2024] Die Fachgruppe Verwaltungsinformatik der Gesellschaft für Informatik hat 20 Thesen zum digitalen Wandel formuliert. Die Forderungen zielen darauf ab, die Verwaltung effizienter, zukunftssicherer und bürgerfreundlicher zu machen. mehr...

bericht

Liechtenstein: Mit Pragmatismus und Agilität

[14.10.2024] Liechtenstein hat auf dem Weg zum Smart Country bereits eine beeindruckende Entwicklung zurückgelegt. Das ist nicht zuletzt vielen mutigen Entscheidungen und einer gehörigen Portion Pragmatismus geschuldet. mehr...

Holger Klötzner, Dezernent für Digitalisierung und Bildung der Stadt Darmstadt; Maral Koohestanian, Leiterin des Dezernats für Smart City, Europa und Ordnung der Stadt Wiesbaden; Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales der Stadt Frankfurt am Main
interview

Smartes Rhein Main 2030: Gemeinsame Vision

[02.10.2024] Eine gemeinsame Vision für ein smartes Rhein-Main-Gebiet haben die Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden und Darmstadt erarbeitet. Im Interview erklären die CIOs Eileen O’Sullivan, Maral Koohestanian und Holger Klötzner, was konkret geplant ist. mehr...

Landrat Achim Brötel ist neuer Präsident des Deutschen Landkreistages.

Deutscher Landkreistag: Achim Brötel ist neuer Präsident

[11.09.2024] Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat einen neuen Präsidenten gewählt: Achim Brötel, Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, tritt die Nachfolge von Reinhard Sager an, der das Amt zuvor zehn Jahre lang innehatte. mehr...

Charta Digitale Ethik setzt die Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Technologien in der Essener Stadtverwaltung.

Essen: Charta Digitale Ethik verabschiedet

[04.09.2024] In ihrer Charta Digitale Ethik hat die Stadt Essen die Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Technologien in der Stadtverwaltung festgelegt. Das soll insbesondere für einen ethisch verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz sorgen. mehr...

Scheckübergabe an die Gewinner des Wettbewerbs um den Ulmer Lederhof.

Ulm: Innovationsmotor gestartet

[23.08.2024] Um ihre Digitale Agenda mit kreativen Köpfen aus der Region umzusetzen, hat die Stadt Ulm den Innovationsmotor gestartet – einen Ideenwettbewerb insbesondere für junge Unternehmen. Runde eins hat der digitale Begleiter für Angsträume gewonnen. mehr...

Markt Postbauer-Heng: Digitalisierung ist kein Privileg der Metropolen

[08.08.2024] Auch kleine Kommunen sind in der Lage, bürgernahe digitale Lösungen zu implementieren, wie das Beispiel des Marktes Postbauer-Heng zeigt. Um die Entstehung digitaler Insellösungen zu vermeiden, wurde die Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 ins Leben gerufen. mehr...