Montag, 7. Oktober 2024

Dänemarke-Government-Frist für Behörden festgelegt

[06.06.2002] Die dänische Regierung hat zusammen mit den regionalen und lokalen Verwaltungsbehörden für 2003 ein Datum festgelegt, ab dem der elektronische Austausch von Dokumenten zwischen den Ämtern zur Pflicht werden soll.

Vertreter der verschiedenen dänischen Verwaltungsebenen haben im Rahmen ihrer gemeinsamen e-Government-Initiative eine offizielle Frist beschlossen, bis zu deren Ablauf alle Behörden ihren Datenaustausch elektronisch abwickeln sollen. Der so genannte „E-dag“ (e-Tag) soll die Ämter zu digitaler Kommunikation anspornen, wie sie in der e-Government-Strategie und im Modernisierungsprogramm der dänischen Regierung verankert ist. Vom „E-dag“ an können Behörden auf den digitalen Austausch von Dokumenten bestehen. Dies betrifft nur die Kommunikation, die keiner besonderen Sicherheitsvorkehrungen bedarf und diejenigen Dokumente, die in der betreffenden Behörde ohnehin in digitaler Form vorhanden sind. Das konkrete Datum für den e-Tag im nächsten Jahr soll im August bekannt gegeben werden. Die notwendige IT-Infrastruktur für die elektronische Verwaltung in Dänemark ist nach Angaben der Initiative inzwischen vorhanden. Fast alle öffentlichen Organisationen arbeiteten inzwischen mit elektronischer Post. Die größte Herausforderung für den „E-dag“ werde die Umstellung der einzelnen Behörden auf elektronisches Dokumenten-Management und elektronische Kommunikation sein.





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