BayernE-Government-Gesetz entworfen
Bayerns Finanzminister und CIO Markus Söder hat jetzt den Entwurf für ein Bayerisches E-Government-Gesetz vorgestellt. Wie dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Mai 2015 zu entnehmen ist, soll es die Basis für die digitale Kommunikation mit der Verwaltung werden. Gleichzeitig bilde das neue Gesetz das rechtliche Fundament für das künftige BayernPortal. „Bayern übernimmt mit dem Gesetzentwurf eine Vorreiterrolle in Deutschland“, erklärt Söder. „Während die bisherigen Initiativen in Bund und Ländern vor allem nach innen, auf die Verwaltung ausgerichtet sind, stehen im bayerischen Gesetz Bürger, Unternehmen und Kommunen im Mittelpunkt.“ Laut dem Bericht verankert Bayern mit dem Gesetzentwurf erstmals digitale Rechte für Bürger und Unternehmen. Das Gesetz regelt Rechte auf digitale Unterschrift, auf digitales Verwaltungsverfahren, auf digitales Bezahlen, digitale Nachweise, digitale Rechnungsstellung und das Recht von Bürgern und Unternehmen auf sichere, verschlüsselte Kommunikation mit der Verwaltung. Die Kommunikation mit den Behörden laufe vor diesem Hintergrund zentral über das BayernPortal. Das neue Gesetz schaffe außerdem für die digitale Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen einen flexiblen Rechtsrahmen. Der Freistaat kann den Kommunen demnach künftig zum Ausbau digitaler Angebote zentrale Basisdienste zur Verfügung stellen. Zusätzliche Akzente setze das Gesetz mit der Modernisierung des Datenschutzes in Bayern und der Einrichtung eines Frühwarnsystems für IT-Sicherheitsvorfälle in der Verwaltung. Das Gesetz umfasst zehn Artikel. „Wir beschränken uns auf das Wesentliche“, kommentiert Söder. „Es wird nur geregelt, was praktisch machbar ist. Und das werden wir auch zeitnah umsetzen.“ Die zehn neuen Artikel ersetzen oder vereinfachen mehr als 40 bestehende Formvorschriften. Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen mit den bayerischen Verbänden diskutiert werden. Geplant ist, ihn vor der Sommerpause dem Landtag zuzuleiten, sodass er noch im laufenden Jahr in Kraft tritt.
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