StudieE-Government-Gesetz im Diskurs
Nach der bereits vorliegenden Zustimmung des Bundestags hat am Freitag (7. Juni 2013) auch der Bundesrat dem E-Government-Gesetz zugestimmt (wir berichteten). Es soll Bürgern die elektronische Kommunikation mit Ämtern erleichtern, den Verwaltungsapparat maßgeblich modernisieren und Deutschland wettbewerbsfähiger machen (wir berichteten). Auch die Behörden selbst knüpfen hohe Erwartungen an das Gesetz, sehen jedoch auch klar die Herausforderungen bei der Umsetzung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Beratungsunternehmens BearingPoint unter Mitarbeitern aus über 100 Behörden der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene, die in den vergangenen Jahren an Verwaltungsmodernisierungsprojekten mitgewirkt haben. Demnach begrüßen die Befragten das Gesetz mehrheitlich: 89 Prozent sind der Meinung, dass die deutsche Wirtschaft von dem durch das Gesetz geregelten Ausbau von E-Government profitieren wird, 83 Prozent prognostizieren einen deutlichen Nutzen für die öffentliche Verwaltung und mehr als 70 Prozent erwarten einen maßgeblichen Modernisierungsschub für die eigene Behörde. Weiterhin glauben über zwei Drittel an eine bessere Verknüpfung mit der technischen Infrastruktur der Wirtschaft, was zu effizienteren Verwaltungsverfahren für Unternehmen und Behörden beitragen kann. „Die Ergebnisse zeigen, dass das E-Government-Gesetz von der Verwaltung als ein wichtiger Faktor gesehen wird, um die Anforderungen von Bürgern und Wirtschaft zukünftig erfüllen zu können. Es gilt als ein Generalschlüssel zur Modernisierung der öffentlichen Hand und wird in den kommenden Jahren nicht nur die Kommunikation mit den Bürgern verändern, sondern auch die Arbeit der Verwaltung selbst beeinflussen“, sagt Alexander Schmid, Partner bei BearingPoint.
Damit sich die erwarteten Vorteile einstellen, besteht für die Behörden allerdings noch Handlungsbedarf: 78 Prozent der Befragten sehen in der Finanzierung der Gesetzesfolgen die größte Herausforderung. Die angestrebte Modernisierung der Verwaltung erfordert Investitionen in die IT und die Reorganisation der Prozesse, die in den Haushalten berücksichtigt werden müssen. Auch die Bereitstellung des erforderlichen Fachpersonals zur Umsetzung des Gesetzes betrachtet mit 77 Prozent eine deutliche Mehrheit der Befragten als große Herausforderung. Insbesondere die benötigten Fachkräfte in IT und Projekt-Management werden als knappe Ressource benannt. Eine weitere Hürde besteht in der flächendeckenden Nutzbarkeit: Da mit dem Bundesgesetz nicht alle Aspekte auch für die Länder geregelt sind, benötigen diese jeweils eigene E-Government-Gesetze. Der Bund liefert mit dem Bundesgesetz jedoch eine wichtige Orientierung beispielsweise zum Einsatz der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und zur elektronischen Zusammenarbeit von Behörden.
Des Weiteren verweisen die Teilnehmer der Umfrage auf die Anforderung einer umfassenden Integration der deutschen Verwaltung in ein europäisches E-Government und die damit verbundenen Chancen zur Standortstärkung. Hier werden nicht nur die Abhängigkeiten von den Vorgaben der EU-Kommission gesehen, vielmehr wird in diesem Zusammenhang auch das Exportpotenzial deutscher E-Government-Lösungen angesprochen, wenn bei den europäischen Nachbarn wie Frankreich, Großbritannien oder Polen bislang noch keine vergleichbare rechtliche Grundlage oder vergleichbare notwendige technische Infrastrukturen zum Beispiel für sichere elektronische Identitäten bestehen. „Die Chancen für Deutschland wie Europa sind vielfältig. Jetzt gilt es jedoch, die Umsetzung des Gesetzes an der hohen Erwartungshaltung auszurichten. Das Thema Sicherheit ist hierbei ein wesentlicher Aspekt zur breiten Akzeptanz der E-Government-Angebote – und sollte weiterhin im Fokus der Entwicklungen stehen. Zudem müssen Verwaltungsmitarbeiter frühzeitig eingebunden werden, damit die gewünschten Effekte erzielt werden können. Hier braucht es Management und Aufklärung“, erläutert Alexander Schmid abschließend.
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