Montag, 7. Oktober 2024

Deutscher LandkreistagE-Government-TÜV für Deutschland

[12.01.2018] Seine aktuellen Forderungen an den Bund für eine schnellere Digitalisierung der Verwaltung hat der Deutsche Landkreistag in einem Positionspapier festgehalten. Demnach könnte beispielsweise ein vom Bund eingerichteter E-Government-TÜV als Kontrollinstanz dabei helfen, die hohen Nutzungshürden abzubauen.

„Deutschland hat bei der Digitalisierung teilweise noch erheblichen Nachholbedarf.“ Daran erinnerte Vizepräsident Landrat Joachim Walter auf der Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistags (10. Januar 2018). Seine Forderungen an den Bund für die Digitalisierung der Verwaltung hat der kommunale Spitzenverband in einem Positionspapier festgehalten. „Wir erwarten vom Bund, Lösungen aufzuzeigen, wie etwa eine mobile Nutzung des neuen Personalausweises oder die im Rahmen der elektronischen Steuererklärung ausgegebenen Zertifikate allgemein und flächendeckend für E-Government-Anwendungen genutzt werden können“, so Landrat Walter. „Hierbei ist auf die Gestaltung der Schnittstellen zu den kommunalen Systemen besonderes Augenmerk zu richten.“ Generell seien Hürden ab- und nicht aufzubauen: „Wir fordern einen wirksamen E-Government-TÜV, der etwa beim Nationalen Normenkontrollrat angesiedelt werden könnte.“ Zahllose Schriftformerfordernisse insbesondere im Bundesrecht behindern laut Walter derzeit den Ausbau der digitalen Verwaltung. „Wir begrüßen zwar die bisherigen Initiativen, diese Schriftformerfordernisse abzubauen. Eine neue Kontrollinstanz sollte aber genau und permanent darauf achten, dass neue Rechtsvorschriften konsequent digitaltauglich ausgestaltet werden“, so der Landrat.

Wirkungslose Portale verhindern

In Bezug auf das Onlinezugangsgesetz erwartet der Deutsche Landkreistag, dass der Bund die Länder und Kommunen dabei unterstützt, bis zum Jahr 2022 alle onlinefähigen Dienstleistungen anzubieten. „Bundesweite Vorgaben müssen dabei kommunale Anforderungen berücksichtigen und die Portale der Landkreise sowie die Kooperationsstrukturen mit den Ländern respektieren und unangetastet lassen“, fordert Vizepräsident Walter. „Daher muss sich der Bund auf die erforderlichen Standardsetzungen konzentrieren. Portale ohne Anbindung an die jeweiligen kommunalen Fachverfahren sind weitgehend wirkungslos.“ Auch sind die Nutzungshürden laut dem Deutschen Landkreistag vielfach zu hoch. „So können auch sechs Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises nur vier Prozent der Internet-Nutzer diesen vollumfänglich mit allen Funktionen verwenden“, hielt Landrat Walter fest. „Benötigt werden daher Lösungen, die mit geringen Einstiegshürden für die breite Bevölkerung anwendbar sind. Die elektronische Identifizierung und Signatur müssen deshalb auch beispielsweise über Smartphones nutzbar sein.“

Once-Only-Prinzip ermöglichen

Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, muss es aus Sicht des Deutschen Landkreistags möglich werden, bei der öffentlichen Hand einmal vorhandene Daten flächendeckend zu nutzen. Dazu Joachim Walter: „Der Bund sollte die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip schaffen, nach dem die Behörden verpflichtet sind, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen. Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden.“ Hierfür ist laut dem DLT-Vizepräsidenten auch das Datenschutzrecht anzupassen. Das Positionspapier zur Digitalisierung der Verwaltung kann auf der Internet-Seite des kommunalen Spitzenverbands eingesehen werden.





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