MarburgE-Signatur per Onlinebanking
Startschuss für die digitale Unterschrift per Onlinebanking in Marburg.
v.l.: Henning Wagner, Leiter Medialer Vertrieb der Sparkasse Marburg-Biedenkopf; Dr. Karen Verbist, Leiterin Fachdienst Digitalisierung der Stadt Marburg; Andreas Bartsch, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Marburg-Biedenkopf; Oberbürgermeister Dr. Thomas Sp
(Bildquelle: Patricia Grähling, Stadt Marburg)
Marburg startet als deutschlandweit erste Verwaltung die E-Signatur via Onlinebanking. Wie die Stadt in Hessen mitteilt, können die Bürger somit ohne zusätzliche Apps, Programme oder Lesegeräte rechtssicher digital unterschreiben. Innerhalb der städtischen Online-Anträge können sie einfach ihr Onlinebanking aufrufen, die Identifizierung laufe dann über die Bank. Der Datenfluss zwischen den Partnern werde transparent dargestellt. „Als hessische Modellkommune haben wir vor einem Jahr mit dem Projekt der digitalen rechtssicheren Unterschrift angefangen“, berichtet Oberbürgermeister Thomas Spies. „Jetzt gehen wir mit der ersten praktischen Anwendung für die elektronische Signatur an den Start. Damit können noch mehr Behördengänge von zu Hause aus erledigt sowie der Versand von unterschriebenem Papier per Post eingespart werden.“
Anforderung an das Marburger Modell war nach Angaben der Stadt, eine Signatur zu entwickeln, die perspektivisch in allen Online-Anträgen zur Verfügung steht. Auch sollte sie einfach zu bedienen sein. Mit diesen Zielen hat die Stadt mit verschiedenen Projektpartnern sowie der Sparkasse Marburg-Biedenkopf und der Volksbank Mittelhessen zusammengearbeitet. Nutzen können die neue elektronische Signatur alle Bürger, die ein Konto mit Onlinebanking bei einer Sparkasse oder einer Bank der Volksbanken- und Raiffeisenbanken-Gruppe haben. Sie müssen sich nicht zusätzlich registrieren, brauchen kein technisches Verständnis über elektronische Zertifikate, müssen keine weitere Technik anschaffen, und es entstehen für sie keine zusätzlichen Kosten.
Unverbindlich testen
Als erste Anwendung kann in Marburg das SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen auf die elektronische Unterschrift umgestellt werden. Das betrifft nach Angaben der Stadt zum Beispiel die Grundsteuer, Betreuungsgebühren oder den Gebühreneinzug für vhs-Kurse. Die damit verbundenen SEPA-Lastschriften können die Bürger schnell und effizient ohne Postversand komplett online erteilen. „Diese Möglichkeit haben zum Beispiel auch die Eltern der rund 500 Marburger Kinder, die im September in die Schule kommen – und die ein SEPA-Lastschriftformular für die Gebühren der Nachmittagsbetreuung per Brief zugeschickt bekommen haben“, erklärt OB Spies. „Statt das Formular per Hand auszufüllen, zu unterschreiben und per Post zurückzuschicken oder persönlich bei uns in den Briefkasten zu werfen, können sie sich ab jetzt ebenso einfach sowie rechtssicher und datenschutzkonform über unseren neuen Service identifizieren und unterschreiben.“
Wer aktuell kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen will, kann den Unterschriftenservice dennoch unverbindlich testen. Anlässlich des Stadtjubiläums hat Marburg eine Glückwunschseite eingerichtet. Wer hier zum 800. Stadt-Geburtstag gratuliert, kann seine Glückwünsche elektronisch unterschreiben. Die Bestätigung der Identität erfolgt dann durch die Weiterleitung zum Onlinebanking. Der Vorgang wird mit einer TAN bestätigt und das Dokument zur Signatur freigegeben. Nach wenigen Sekunden steht ein elektronisch signiertes PDF zum Download bereit.
eIDAS-Bestimmung als Voraussetzung
Ermöglicht wird diese Form der digitalen Unterschrift durch die eIDAS-Verordnung. Darauf weist das Unternehmen Form-Solutions hin. Dank der eIDAS-Bestimmung könne die qualifizierte elektronische Fernsignatur mittels Identitätsprovider jetzt gesetzeskonform eingesetzt werden. In Marburg werden die Bürgerinnen und Bürger dabei stufenweise durch den Online-Dienst geführt. Sobald sie auf „Einreichen und Signieren“ klicken, können sie die eigene Bank auswählen und werden weitergeleitet. Onlinebanking-Nutzer haben beim jeweiligen Geldinstitut bereits einen Legitimationsprozess durchgeführt, die Banken verfügen also über solide Identitätsdaten.
Da Onlinebanking-Nutzer mit sicheren Log-in-Mechanismen vertraut sind, wird eine hohe Akzeptanz für die neue Authentifizierungsmethode erwartet. OZG-Leistungen mit Schriftformbedarf könnten künftig also auch ohne Online-Ausweis umgesetzt werden. Über die Infrastrukturschnittstelle E-Signatur ist außerdem eine technische Anbindung an den Governikus SigningBroker möglich, berichtet Form-Solutions weiter. Die Fernsignatur könne in allen Online-Diensten von Form-Solutions verwendet werden.
https://www.form-solutions.de
https://www.marburg.de/gratuliere800
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