GrundsteuerreformEffizient organisieren
Aktuell werden in Deutschland 35 Millionen Grundstücke neu bewertet. Sämtliche Grundstückseigentümer sind angehalten, dem Finanzamt die entsprechenden Daten für die Bemessung der aktualisierten Einheitswerte zu übermitteln. Unabhängig von den länderspezifischen Bewertungsmethoden soll der Wert der Immobilien auf Grundlage dieser Daten ermittelt werden. Das ist auch verfassungsrechtlich geboten. Ab dem Jahr 2025 werden Kommunen die Grundsteuerbescheide dann auf Basis der Neubewertung versenden. Wie aber kann die neue Grundsteuer aus Sicht der Kommunen effizient organisiert, administriert und veranlagt werden? Welche digitalen Möglichkeiten gibt es? DATEV hat hierzu Lösungen erarbeitet und unterstützt im Ergebnis nicht nur den elektronischen Import und Abgleich der Finanzamtsaktenzeichen, sondern liefert auch eine neue Messbescheidverwaltung aus.
Für Veranlagungsjahre ab 2025 werden die Messbeträge auf Basis der neuen Daten vom Finanzamt ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Dies geschieht per ELSTER-Transfer in Form einer XML-Datei. Eine zeitgemäße Software für die Veranlagung von Steuern – etwa DATEV Kommunale Abgabe – kann diese Datei einlesen und automatisch verarbeiten. Auf Basis der neuen Messbeträge und des gemeindeeigenen Hebesatzes kann dann der neue Grundsteuerbescheid erstellt werden.
Aktenzeichenabgleich mittels KI
Eindeutiges Zuordnungskriterium für den elektronischen Import der Grundsteuermessbeträge ist stets das Finanzamtsaktenzeichen. Für einen reibungslosen Import muss die Software dieses klar erkennen können. Ein definiertes Format ist vonnöten: Die Aktenzeichen in den elektronisch bereitgestellten Importdateien sollten rein numerisch übermittelt werden und beispielsweise keine Sonderzeichen oder Trennstriche enthalten. Zudem haben sie einen bundeslandspezifischen Aufbau.
Wurden die Aktenzeichen bislang nicht exakt entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Bundeslands erfasst, müssen die Abweichungen vor dem Erstimport korrigiert werden. Andernfalls können die Grundsteuermessbeträge nicht eingelesen werden. DATEV hat hierfür eine IT-gestützte Dienstleistung zum Aktenzeichenabgleich entwickelt: Die Software prüft mittels künstlicher Intelligenz (KI) die im Bestand vorhandenen Aktenzeichen hinsichtlich der Bundeslandvorgaben und stellt Abweichungen in Form eines Protokolls dar. Aus diesem geht nicht nur hervor, welche Aktenzeichen fehlerhaft sind. Es werden auch Vorschläge zur Anpassung gemacht. Optional kann die Korrektur per Skript durch DATEV vorgenommen werden.
Bescheide sicher aufbewahren
Ergänzend hat DATEV eine technische Möglichkeit geschaffen, um die von der Finanzverwaltung elektronisch bereitgestellten Grundsteuermessbescheide nach neuem Recht bis zum Verarbeitungszeitpunkt 2025 zugriffssicher aufbewahren zu können. Die Cloud-Anwendung verursacht keinen Administrationsaufwand für die Kommune. Sie organisiert den Upload der Messbeträge nach neuem Recht und in neuem Format, die sichere Ablage der Daten in der DATEV-Cloud und die übersichtliche Darstellung der Grundsteuermessbescheide nach dem Upload. Den Anwendenden bietet sie einen automatisierten Abruf der Messbeträge, einen Überblick über alle Messbescheide für die Grund- und Gewerbesteuer sowie eine Visualisierung und Auswertung der Messbescheiddaten über einen Viewer. Kommunen können die Bescheide so zu jedem Zeitpunkt einsehen, auswerten und archivieren.
Digitaler Gewerbesteuerbescheid in Arbeit
Zur Verwaltung steht eine Übersicht über alle hochgeladenen Messbescheiddaten inklusive DATEV-Suchfunktionen unter anderem für Aktenzeichen, Eigentümer, Lagen, Messbetrag oder Art des Grundstücks zur Verfügung. Selbstverständlich kann durch den direkten Import der Daten in die Veranlagung von dort auch die Bescheiderstellung erfolgen.
In einem nächsten Schritt will DATEV gemeinsam mit seinen Kunden den digitalen Bescheid vollständig umsetzen. Der IT-Dienstleister arbeitet deshalb am Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ für die Bundesländer Bayern und Thüringen mit. Dabei handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Bundesministerium der Finanzen, den Finanzministerien mehrerer Bundesländer sowie durch Pilotkommunen begleitet wird. Gemeinsames Ziel sind medienbruchfreie Prozesse zunächst rund um die Gewerbesteuer, ein reduzierter Bearbeitungsaufwand in den Kommunen sowie eine einfache und sichere Handhabung bei den Unternehmen und Steuerbüros durch den Wegfall der Papierbescheide. Damit wäre ein durchgängig digitaler Veranlagungsprozess erreicht, dessen praktische Umsetzung bereits in Sichtweite ist.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe März 2023 von Kommune21 im Schwerpunkt Finanzwesen erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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