Sonntag, 22. Dezember 2024

BeteiligungsmanagementEine Liste genügt nicht

[18.05.2018] Das effiziente Management kommunaler Beteiligungen erfordert eine adäquate Software-Unterstützung. Insbesondere aufgrund der immer komplexeren Compliance-Vorgaben muss das ausgewählte IT-Verfahren bestimmten Anforderungen genügen.

Kommunen müssen vielfältige Aufgaben übernehmen und unterschiedlichste Leistungen erbringen. Zu diesem Zweck wurden in den vergangenen Jahrzehnten – zusätzlich zu bestehenden Unternehmensbeteiligungen – vermehrt Eigenbetriebe, Zweckverbände und kommunale Tochtergesellschaften gegründet. Gerade in mittleren und großen Städten übertreffen die Beteiligungen nicht selten die Größenordnung der Kernverwaltung. Daraus resultieren umfangreiche Anforderungen an das strategische Beteiligungsmanagement, das unter anderem folgende Aufgaben erfüllen muss:
• Beteiligungsverwaltung: Überwachung der Beteiligungen unter einheitlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten.
• Beteiligungscontrolling: Effektive Steuerung der Beteiligungen anhand aussagefähiger Kennzahlen. Basis dafür sind zum Beispiel Erfolgs- und Finanzrechnungen, Bilanzen und Leistungsdaten.
• Mandatsbetreuung: Beratung der Kommune zu Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, indem relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden und über Rechte und Pflichten aufgeklärt wird.
• Personal-Management: Ausarbeitung von Richtlinien zur Auswahl der Führungskräfte für die Beteiligungsgesellschaften sowie Unterstützung der Mandatsträger bei der professionellen Abwicklung der Personalauswahl und -betreuung.
• Beteiligungsbericht: Erstellung eines jährlichen Berichts, durch den die Öffentlichkeit mit ausgewählten Informationen zu den Beteiligungen informiert wird. Die Inhalte legt die jeweilige Gemeindeordnung fest.

Fehlerhafter Beteiligungsbericht hat Folgen

Fakt ist, dass nur wenige Kommunen über eine eigenständige Beteiligungsverwaltung verfügen – sprich: ein echtes Beteiligungsmanagement aufgesetzt haben. Die Aktivität reduziert sich oftmals auf das Erstellen des Beteiligungsberichts, dessen Veröffentlichung verpflichtend ist. Die Aktualisierung der Daten gestaltet sich jedoch oft problematisch: Sie werden von den verschiedenen Organisationseinheiten in der Regel nicht in einer zentralen Datenbank gepflegt, sondern in dezentral verwalteten Listen, die keinen Anspruch auf Konsistenz erheben. Hinzu kommt, dass die Zulieferungen der kommunalen Beteiligungen nicht an vorgegebene Standards gebunden sind. In der Konsequenz ist die Erstellung des Beteiligungsberichts ein fehlerbehafteter und aufwendiger Prozess.
Die sachlich falsche Darstellung der Beteiligungsverhältnisse kann zu folgenschweren Problemen führen. Wenn Unklarheiten bezüglich des kommunalen Beteiligungsgeflechts existieren, besteht die Gefahr, dass versäumt wird, kommunale Aufsichtsratsmitglieder in ausgewählte Tochterunternehmen zu entsenden – dies wäre eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Zudem ist die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks durch die Beteiligung zwingend regelmäßig nachzuweisen, was ohne entsprechende Grunddaten nicht möglich ist. Für die haftende Person, in der Regel der Bürgermeister, könnte dies gravierende Folgen haben.

Adäquate IT-Unterstützung erforderlich

Bei der praktischen Ausgestaltung des Beteiligungsmanagements ist eine adäquate IT-Unterstützung daher dringend anzuraten. Denn mit fortschreitender Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und zunehmend komplexeren Compliance-Vorgaben werden die Anforderungen immer anspruchsvoller. Das IT-Verfahren sollte dabei als Single Point of Information mit allen beteiligungsrelevanten Details und Arbeitsvorgängen interagieren. Das beinhaltet die automatische, intelligente Sortierung von Daten sowie die Sicherstellung einer stimmigen und widerspruchsfreien Perspektive auf die Beteiligungen. Durch Eingabe eines zentralen Stichtags muss das Verfahren alle Inhalte mit der entsprechenden Gültigkeit anzeigen und für das Berichtswesen zur Verfügung stellen. Dabei müssen Dateneinträge – auch rückwirkend – korrigierbar sein. Sämtliche Änderungen sind in einem unveränderlichen Protokoll zu dokumentieren.
Durch eine vollautomatische Berichtsgenerierung sollten zudem jederzeit qualitativ hochwertige Aussagen zu den Beteiligungsunternehmen und deren Verhältnis zueinander möglich sein – auch außerhalb der Berichtszyklen. Auf dieser Datenbasis lässt sich die automatische Erfüllung der Meldewesenanforderungen realisieren. Sämtliche Compliance-Anforderungen, wie zum Beispiel die Nachvollziehbarkeit aller Datenpflegevorgänge und die gesellschaftsrechtlich korrekte Darstellung von Beteiligungsverhältnissen, müssen abgebildet werden. Hilfreich ist dabei die so genannte Konzernspinne, die auf einfache Weise zu erzeugen ist und bei Änderungen am Beteiligungsgeflecht automatisiert angepasst wird.

Schlüssiges Gesamtbild ableiten

Das Beteiligungsmanagement ist auf die Zulieferung von Daten aus den verbundenen Gesellschaften angewiesen. In der Praxis sind diese Daten aber oft lückenhaft und müssen gegebenenfalls sukzessive ergänzt werden. Insofern muss das IT-Verfahren dazu fähig sein, auch aus unvollständigen Daten ein schlüssiges Gesamtbild abzuleiten. Generell gilt es zu beachten, dass das Verfahren in der Lage sein sollte, auch Umgebungsdaten – zum Beispiel von Wirtschaftsprüfern oder weiteren Gesellschaftern – zu den Beteiligungen zu verwalten. Zugelieferte Dokumente wie etwa Bilanzen müssen darüber hinaus in einer Datenbank verwaltet und bei der Erstellung des Beteiligungsberichts automatisch an der richtigen Stelle eingefügt werden.
Zu guter Letzt ist das IT-Verfahren intelligent in die bestehende Systemlandschaft zu integrieren. Hierfür sind bidirektionale Schnittstellen notwendig, die einen medienbruchfreien Datenaustausch ermöglichen. Das ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil das Beteiligungsmanagement in vielen Kommunen standardmäßig mithilfe von Excel realisiert wird. Insofern ist der Import von CSV-Dateien unabdingbare Voraussetzung für ein passendes Verfahren. Gerade im Zuge der Datenfütterung zu Beginn der Umstellung ist diese Anforderung essenziell.

Das Mittel der Wahl: Eine konsequente Automatisierung

Diese Aufzählung der Anforderungen – die nicht abschließend ist – macht deutlich, dass eine organisatorische Abbildung mit Büro-Software, Listen und Tabellen nicht das Mittel der Wahl für das Beteiligungsmanagement sein kann. Vielmehr sind eine passgenaue Analyse des Bedarfs und die Entscheidung für ein leistungsfähiges und effizientes Verfahren notwendig. Denn nur durch eine konsequente Automatisierung wird der Aufwand bei der Beteiligungsverwaltung und -steuerung gesenkt und eine hohe Rechtssicherheit geschaffen.

Stephan Göttlicher ist Business Development Manager Public Sector bei der PASS Consulting Group, Aschaffenburg.




Anzeige

Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Finanzwesen

KDO: Finanzstatistiken mit einem Klick

[03.12.2024] Die Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) hat eine neue Möglichkeit zum Datenaustausch für die Kassen- und Jahresrechnungsstatistik in KDO-doppik&more auf Basis von SAP S/4HANA integriert. mehr...

borkum_leuchtturm

Borkum: Darlehensverwaltung mit VOIS

[28.11.2024] Das Fachverfahren VOIS|DALE für die Darlehensverwaltung führt die ostfriesische Stadt Borkum ein. Eine entsprechende Bestellung ging bei Anbieter ab-data ein. mehr...

d.velop / Nagarro: Rechnungsprozesse in der Cloud

[14.10.2024] Die Unternehmen d.velop und Nagarro haben eine Kooperation vereinbart. Ziel ist es, den gemeinsamen Kunden durchgängig digitale Rechnungsprozesse basierend auf der SAP-S/4HANA-Cloud anzubieten, die über die SAP Business Technology Platform (SAP BTP) bezogen werden können. mehr...

Salzlandkreis: Neue Finanzmanagement-Lösung

[11.10.2024] Der Salzlandkreis arbeitet seit Jahresanfang mit der Finanzmanagement-Lösung der KDO. Der nächste Meilenstein ist der Wechsel auf SAP S/4HANA. mehr...

Detailaufnahme eines weißen Taschenrechners und eines Kugelschreibers, die auf einem Haufen ausgedruckter Tabellen mit Zahlenreihen liegen.
bericht

Gewerbesteuerbescheid: Digitalisierung nimmt Fahrt auf

[10.10.2024] Entwicklung, Anbindung und Erprobung des digitalen Gewerbesteuerbescheids kommen gut voran. Kommunen können von dem Verfahren stark profitieren – und erhalten noch bis Jahresende Unterstützung bei der Einführung. mehr...

Wie werden die Mittel künftig aufgeteilt? Transparenz und Bürgernähe will Hamburg mit der Veröffentlichung des Haushaltsplan-Entwurfs erzielen.

Hamburg: Haushaltsplan-Entwurf online

[23.07.2024] Der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 der Freien und Hansestadt Hamburg ist jetzt online verfügbar. Neben dem aktuellen Entwurf sind nun auch die historische Entwicklung der Hamburger Finanzdaten ab dem Jahr 2017 und frühere Haushaltspläne einzusehen. mehr...

Dank E-Signatur ist der Rechnungsworkflow im Kreis Fürth nun schneller und weniger fehleranfällig.

Kreis Fürth: E-Signatur vereinfacht Rechnungsworkflow

[09.07.2024] Der Landkreis Fürth hatte sich im Jahr 2022 entschlossen, den Signaturservice der AKDB einzuführen und damit den Rechnungsworkflow zu beschleunigen. Mit dem Ergebnis ist die Kommune mehr als zufrieden. mehr...

Leipzigs Stadtverwaltung führt eine SAP-basierte Lösung zur Vertragserstellung und -verwaltung ein.

Leipzig: IT-gestütztes Vertragsmanagement

[03.07.2024] Mithilfe von IT-Dienstleister GISA führt die Stadtverwaltung Leipzig ein IT-gestütztes Vertragsmanagement ein. Die Lösung soll einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltung von Verträgen in den verschiedenen Fachbereichen leisten. mehr...

Mit einer Digitalisierungsplattform alle Rechnungen im Blick behalten.

E-Rechnung: Pflicht als Chance

[25.06.2024] Das Wachstumschancengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab 2025 zur elektronischen Rechnungsstellung für inländische B2B-Umsätze. Dies könnte auch für die öffentliche Verwaltung eine Chance sein, den digitalen Wandel voranzutreiben. mehr...

E-Rechnungsgipfel 2024 beschäftigte sich besonders mit den rechtlichen Aspekten.

E-Rechnungsgipfel 2024: Rechtliche Aspekte im Fokus

[21.06.2024] Insbesondere mit den rechtlichen Vorgaben und Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einführung der E-Rechnung hat sich der diesjährige E-Rechnungsgipfel beschäftigt. mehr...

In sechs Stufen zur E-Rechnung.

E-Rechnung: Für den Ansturm rüsten

[20.06.2024] Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt. Kommunen sollten jetzt ihre IT darauf ausrichten. Ein Sechs-Stufen-Plan, der als roter Faden Wege und technologische Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, kann dabei helfen. mehr...

Stadt Monheim am Rhein verarbeitet Kontoauszüge mithilfe von KI.

Monheim am Rhein: KI ordnet Bankbelege

[27.03.2024] Die nordrhein-westfälische Stadt Monheim am Rhein optimiert die Zuordnung von Bankbelegen mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Mit diesem Projekt konnte sich die Kommune unter anderem einen Finalistenplatz beim Axians Infoma Innovationspreis 2023 sichern. mehr...

Empfang und Versand von E-Rechnungen werden sukzessive zur Pflicht.

E-Rechnung: Der Umstieg kommt

[26.03.2024] Das Wachstumschancengesetz wird zu einem Anstieg von E-Rechnungen im XML-Format sowie zu einer Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen für steuerpflichtige kommunale Eigenbetriebe führen. Dies erfordert eine entsprechende technische Infrastruktur. mehr...

Im Rahmen einer Roadshow stellte das Unternehmen Saskia seine neue Web-Lösung SASKIA.H2R vor.


Saskia: Vorhang auf für die neue Finanz-Software

[20.03.2024] Das Unternehmen Saskia startet mit der Auslieferung seiner neuen webbasierten Finanz-Software SASKIA.H2R. Im Laufe dieses Jahres soll die Lösung das Vorgängerverfahren SASKIA.de-IFR abgelöst haben. mehr...

Die Stadt Bad Nauheim arbeitet seit Beginn dieses Jahres auch bei der Steuerbescheiderstellung mit der Finanz-Software von Anbieter Datev

Bad Nauheim: Zahlungen schneller abwickeln

[26.01.2024] Anfang Januar hat die Stadt Bad Nauheim Steuerbescheide erstmals mit der Finanz-Software von Anbieter Datev erstellt. Der Systemwechsel bringt unter anderem eine einfachere und schnellere Zahlungsabwicklung mit sich. mehr...