Montag, 3. Februar 2025

ThüringenEntwurf für erstes E-Government-Gesetz

[10.05.2017] Der Entwurf für ein Thüringer E-Government-Gesetz ist veröffentlicht. Der Thüringer Beauftragte für E-Government und IT, Hartmut Schubert, kündigt unter anderem eine finanzielle Förderung seitens der Landesregierung bei der Umsetzung der Vorgaben an.
Der Entwurf für Thüringens erstes E-Government-Gesetz liegt vor.

Der Entwurf für Thüringens erstes E-Government-Gesetz liegt vor.

Das Thüringer Kabinett hat sich gestern (9. Mai 2017) im ersten Durchgang zum E-Government-Gesetz für den Freistaat beraten. Mit dem Gesetz des Thüringer Beauftragten für E-Government und IT, CIO Hartmut Schubert, soll künftig die elektronische Kommunikation innerhalb der Verwaltung aber auch des Bürgers mit der Verwaltung erleichtert werden, heißt es in einer Meldung des Thüringer Finanzministeriums. „Das Gesetz ist nun die Grundlage für die geordnete Digitalisierung der Verwaltung“, kommentiert CIO Schubert. Es schaffe den rechtlichen Rahmen für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die Informationstechnik in der Landesverwaltung sowie für die informationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und Kommunen. „Denn Hemmschuh sind im Moment die gewachsene IT-Vielfalt in den Verwaltungen des Freistaats und die unzureichenden gesetzlichen Grundlagen“, sagt Schubert. „Die elektronisch arbeitende Behörde der Zukunft ist Ort der Informationssystematik, nicht des Informationsdschungels.“ Das Gesetz sei nun der Leitfaden für alle Beteiligten. Schubert: „Alle IT-Experten sind sich einig, E-Government entfaltet erst dann Nutzen und spart wirklich Ressourcen, wenn es konsequent betrieben wird. Dafür werbe ich.“ Das Thüringer E-Government-Gesetz richtet sich laut der Meldung an die Verwaltungen des Landes aber auch an die der Kommunen. Dabei werde der reibungslose Datenaustausch über Verwaltungsgrenzen hinweg geregelt. Ebenso werde der sichere und elektronische Datenaustausch mit Bürgern und Unternehmen geregelt sowie Ziele zur Umsetzung festgelegt. CIO Hartmut Schubert will den Entwurf zügig mit allen Verantwortlichen im Land besprechen. „Über unsere Koordinierungsstelle im Land und die Gesprächsgremien findet bereits ein intensiver Austausch über Ziele und Maßnahmen im Bereich E-Government statt. Der Gesetzentwurf wird diese Zusammenarbeit weiter intensivieren. Ich freue mich, wenn es vorwärts geht, denn die Entwicklungen im IT-Bereich sind rasant. Bei der Umsetzung der Vorgaben des E-Government-Gesetzes werden wir an einem Strang ziehen. Das heißt für mich auch, dass Verwaltungen mit geeigneten Hilfestellungen und auch finanzieller Förderung der Landesregierung im Prozess begleitet werden sollen. Insbesondere die Thüringer Kommunen profitieren bereits von diesem Vorgehen, so etwa bei der E-Vergabe oder ThAVEL.“

Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs für ein Thüringer E-Government-Gesetz bilden der elektronische Zugang zur Verwaltung und Kommunikationsmöglichkeiten für den Bürger, das Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen, Informationspflichten, elektronische Bezahlmöglichkeiten, der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sowie die elektronische Behördenkommunikation und der elektronische Datenaustausch. Der Entwurf sieht die Verpflichtung zur Eröffnung eines elektronischen Zugangs für alle Behörden vor. Sie müssen demnach mindestens einen E-Mail-Zugang und ferner einen De-Mail-Zugang vorhalten. Auch sind laut dem Entwurf Servicekonten für Bürger und Unternehmen einzurichten und die Behörden des Landes müssen Verschlüsselungen anbieten. Behörden werden zudem dazu verpflichtet, Verwaltungsverfahren im Außenverhältnis elektronisch anzubieten, Nachweise sollen sich außerdem elektronisch erbringen lassen. Im Rahmen der Informationspflicht muss in öffentlich zugänglichen Netzen über Aufgaben, Anschrift, Geschäftszeiten und Erreichbarkeit informiert werden. Auch über elektronisch angebotene Dienstleistungen und dazu notwendige Angaben wie Ansprechstelle, beizubringende Unterlagen, Erreichbarkeit und Gebühren sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Formulare sei zu informieren. Nach dem vorgesehenen Gesetz wird es zur Pflicht, im elektronischen Geschäftsverkehr mindestens ein üblich und hinreichend sicheres Zahlungsverfahren, das der Art des Verwaltungsverfahrens entspricht, anzubieten. Die Behörden werden ferner zum Empfang und der Verarbeitung elektronischer Rechnungen unabhängig von der Höhe der Rechnungsbeträge verpflichtet. Verpflichtend wird außerdem die elektronische Kommunikation sowie der elektronische Datenaustausch zwischen Behörden auf sicheren Übertragungswegen. Um die sichere Kommunikation auch mit den Kommunen zu gewährleisten, soll diesen ein Zugang zum Landesdatennetz kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die elektronische Akte, Prozessoptimierung und elektronisches Scannen werden in dem Entwurf ebenfalls aufgegriffen: Landesbehörden müssen demnach bis spätestens zum Jahr 2023 ihre Akten elektronisch führen. Den Entwurf des E-Government-Gesetzes hat das Thüringer Finanzministerium im Internet veröffentlicht.





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