BitkomErfolg der eID gefährdet
Um den Personalausweis für die elektronische Identifikation zu nutzen, sind dessen Aktivierung und eine PIN erforderlich. Die Aktivierung oder Nachbestellung einer verlorenen PIN konnten seit April 2022 ohne Gang aufs Bürgeramt erfolgen Ein von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesinnenministeriums betriebener Online-Dienst ermöglichte die Bestellung mit wenigen Klicks (wir berichteten), Aktivierungscode oder PIN-Rücksetzbrief wurden dann per Post persönlich zugestellt. Dieses Modell stieß schon nach kurzer Zeit auf hohe Nachfrage (wir berichteten).
Zum Jahresanfang 2024 wurde diese Möglichkeit im Zuge der Haushaltskürzungen dennoch eingestellt. Die erforderliche PIN wird nun nicht mehr per Brief versandt, stattdessen muss man sich wieder auf den Weg zum Meldeamt machen und die PIN dort abholen.
Jetzt hat der Bitkom eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Darin fordert der Verband, dass sowohl die erstmalige Zusendung einer PIN zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion wie auch das Zurücksetzen wieder ohne Gang aufs Amt möglich sein müssen. Andernfalls würde die Nutzung der damit verbundenen Funktion der elektronischen Identität (eID) faktisch auf ihrem derzeitigen Niveau stagnieren. Die eID spiele jedoch eine herausragende Rolle bei vielen Vorgängen, die bislang eine handschriftliche Unterschrift verlangen. Der Versand per Brief war einer Sparmaßnahme der Bundesregierung zum Opfer gefallen, berichtet der Bitkom. „Digitale Identitäten sind schon heute unter anderem für Banken und Fintechs ein wichtiger Weg für die Eröffnung von Konten oder Depots – und sie werden weiter an Bedeutung gewinnen. Damit die eID des Personalausweises für die Online-Identifikation bei staatlichen Stellen genutzt wird, muss sie nutzerfreundlich sein“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Die Bundesregierung sollte die PIN-Rücksetzung per Brief unabhängig vom aktuellen Spardruck wieder ermöglichen.“ Mit dieser bürgerunfreundlichen Sparentscheidung sei der Erfolg eines zentralen Projekts ihrer Digitalpolitik gefährdet.
Neben der kurzfristigen Reaktivierung des eID-PIN-Rücksetzbriefs schlägt der Bitkom vor, künftig auch weitere Lösungen anzubieten und einen entsprechenden rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen. Diese können von der Einbindung lokaler Unternehmen über die Nutzung von Referenzidentitäten der Hausbank bis hin zu Video-Ident-Verfahren gehen.
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