Mittwoch, 5. März 2025

Cell BroadcastErste Warnmeldung aus Lübeck

[27.02.2023] Die Hansestadt Lübeck hat als erste Kommune das neue Katastrophen-Warnsystem Cell Broadcast eingesetzt und die Bevölkerung vor Hochwasser gewarnt.
Die Hansestadt Lübeck hat als erste Kommune das neue Katastrophen-Warnsystem Cell Broadcast eingesetzt.

Die Hansestadt Lübeck hat als erste Kommune das neue Katastrophen-Warnsystem Cell Broadcast eingesetzt.

(Bildquelle: Vodafone)

„Amtliche Warnmeldung – für Hansestadt Lübeck. Gefahr durch Hochwasser. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.“ So lautete die erste Meldung in Deutschland, die über das neue Katastrophen-Warnsystem Cell Broadcast gesendet wurde. Wie der Mobilfunknetzbetreiber Vodafone mitteilt, wurde das System am vergangenen Samstag (25. Februar 2023) erstmals von den Behörden der Hansestadt Lübeck eingesetzt. Ergänzend zu den herkömmlichen Warnsystemen wurden dabei Meldungen über Cell Broadcast an die Smartphones aller Personen gesendet, die sich zu diesem Zeitpunkt in Lübeck aufhielten. Der Versand über das Vodafone-Netz in deutscher und englischer Sprache sei erfolgreich verlaufen: Alle im Vodafone-Netz aktiven Mobilfunkstationen lieferten zum Sendezeitpunkt das Warnsignal an die empfangsbereiten Endgeräte.
Mit dem Cell-Broadcast-Warnsystem kann die Bevölkerung in betroffenen Gebieten gezielt und schnell per Textnachricht auf mobile Endgeräte vor Unwettern, Bränden, Erdbeben oder Überschwemmungen gewarnt werden. So funktioniert das System: Die zuständigen Behörden erhalten Informationen über drohende oder bereits eingetretene Katastrophen und legen fest, für welches Gebiet die Warnung gelten soll. Sie geben diese Information an die Mobilfunkbetreiber weiter, welche die Warnmeldung als Cell-Broadcast-Textnachricht über das Mobilfunknetz an die Endgeräte der Mobilfunkkunden senden. Anders als bei einer SMS, aber ähnlich wie beim Radio, empfangen alle Geräte, die in den Funkzellen der jeweiligen Region eingebucht sind, die Warnmeldung – daher der Name Cell Broadcast. Voraussetzung ist, dass das Mobilfunkgerät eingeschaltet und empfangsbereit ist.





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