Digitale SchulenFinanzspritze für Infrastruktur

Schulen für die digitale Zukunft fit machen.
(Bildquelle: davidfuentesphoto.com/stock.adobe.com)
Nicht nur die Verwaltung trägt schwer an der digitalen Transformation, auch Schulen vermögen es kaum, sich zu erneuern. Viele Lehranstalten sind nicht nur baulich marode, sondern auch mit Blick auf die IT-Infrastruktur rückständig. Es fehlt an Geld. In europäischen Rankings geben deutsche Bildungsanstalten kein glänzendes Bild ab. Sie sind für die digitale Zukunft schlecht gerüstet. Mit einer Finanzspritze – immerhin fünf Milliarden Euro vom Bund plus 500 Millionen, welche die Länder aufbringen – sollen die Schulen nun im Rahmen des DigitalPakts Schule fit gemacht werden.
Da Bildung Ländersache ist, gab es bislang nur die Möglichkeit von Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Damit der Bund den Ländern überhaupt Gelder für die Bildungsinfrastruktur in allen Kommunen geben kann, musste das Grundgesetz geändert werden. Artikel 104c ermöglicht es dem Bund seit dem 17. Mai 2019, den Ländern Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur zu gewähren. Zuvor hatte es ein Gerangel um Kompetenzabtretung und die Mitfinanzierung gegeben, welches die Länder schließlich für sich entscheiden konnten: Der Bund fördert die Infrastruktur, die Länder sorgen für die inhaltliche Entwicklung. Bildung bleibt also Ländersache.
Füllhorn für digitale Infrastruktur
5,5 Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an Schulen – das klingt nach einem Füllhorn. „Für jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland werden rechnerisch rund 120.000 Euro zur Verfügung stehen“, verkündete Bildungsministerin Anja Karliczek im Juni. Damit entfallen auf jede Schülerin und jeden Schüler im Schnitt 500 Euro Fördergeld. Das reicht für ein Tablet oder ein Notebook. Bezahlt sind damit aber noch nicht die notwendige und teils noch zu errichtende Infrastruktur an Schulen: Whiteboards, breitbandiger Internet-Zugang samt WLAN, Server, Wartung und Administratoren, geschweige denn digitale Lernmittel und Unterrichtskonzepte, die es für viele Fächer noch gar nicht gibt.
Viele Bundesländer setzen deshalb auf Bring Your Own Device und wollen die vorhandenen Laptops, Tablets oder Smartphones der Schüler in die schulische Infrastruktur einbinden. Zudem gibt es eine klare Reihenfolge bei der Förderung: Die Schulen sollen erst ein pädagogisches Konzept entwickeln, anschließend müssen die Lehrer fortgebildet werden „und erst dann gibt es Geld für die Infrastruktur“, erklärte Anja Karliczek. Auf diese Weise will man sicherstellen, dass die Anschaffungen auch genutzt werden.
Kreis Zwickau erster geförderter Schulträger bundesweit
Inzwischen gehen die ersten Förderbescheide bei den Schulen ein. Als bundesweit erster Schulträger hat der sächsische Landkreis Zwickau 3,6 Millionen Euro aus dem Förderfonds erhalten. Damit sollen 16 allgemeinbildende und Berufsschulen mit Infrastruktur ausgerüstet werden. Insgesamt stehen dem Bundesland Sachsen 250 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. In Berlin sind es 257 Millionen, die zwischen 2019 und 2024 verteilt werden. Anders als andere Bundesländer will Berlin allen Schulformen einen gleichhohen Sockelbetrag von 100.000 Euro für Investitionen in die Grund-IT-Infrastruktur geben. Pro Schüler sollen dann nochmal 330 Euro hinzukommen, sodass größere Schulen entsprechend mehr Geld erhalten. Baden-Württemberg stehen 650 Millionen Euro zur Verfügung, und Nordrhein-Westfalen erhält für seine 5.700 Schulen insgesamt knapp über eine Milliarde Euro.
Zu länderübergreifenden Projekten ermuntert
In Mecklenburg-Vorpommern haben sich das Land, Landkreise und kreisfreie Städte, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag und der Zweckverband elektronische Verwaltung (eGo-MV) auf eine übergreifende Zusammenarbeit verständigt. Die Bundesländer Bremen und Niedersachsen wollen im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften kooperieren; der DigitalPakt ermuntert ausdrücklich zu länderübergreifenden Projekten. Geplant ist dort eine gemeinsame Plattform für die Online-Qualifizierung von Lehrkräften. Auch bei der Überarbeitung von Bildungsplänen wird an eine Zusammenarbeit gedacht. Hamburg hat bereits im September die Plattform digital.learning.lab gestartet, auf der sich Lehrkräfte über die Gestaltung des digitalen Unterrichts austauschen können.
Unterstützungsleistungen der Länder
Wie die Bundesländer bei der Erstellung eines pädagogischen Konzepts vorgehen, digitale Lerninhalte organisieren und in den Unterricht integrieren, bleibt jedem Land überlassen. Berlin baut derzeit eine Beratungs- und Unterstützungsstelle für Schulträger und Schulen. Die eingereichten IT-Entwicklungs- und Medienkonzepte werden fachlich geprüft, jede Schule erhält einen pädagogischen IT-Betreuer, für die technische Wartung sind 150 Administratoren vorgesehen. In Schleswig-Holstein können Schulen mittels eines Standardformulars eine Bestandsaufnahme vornehmen und werden im weiteren Beantragungsprozess vom Bildungsministerium und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen unterstützt.
Schulen und Schulträger können die Fördergelder bei den Bundesländern beantragen. Dort sind unterschiedliche Stellen für die Vergabe und Bereitstellung der Mittel verantwortlich. In Baden-Württemberg ist beispielsweise die landeseigene L-Bank zuständig. Dort erhalten Schulträger und Schulen Informationen über die Richtlinien und zuwendungsfähigen Maßnahmen und können eine Liste mit den Budgets pro Schulträger einsehen. In Bremen nimmt die Senatorin für Kinder und Bildung Förderanträge entgegen, in Bayern das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, in Sachsen ist es die Aufbaubank. Nordrhein-Westfalen hat eine Online-Plattform mit allen Informationen rund um die Fördermittelvergabe eingerichtet. Bundesländer wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, das Saarland und Sachsen-Anhalt befinden sich noch im Abstimmungsprozess.
Dieser Beitrag ist der Ausgabe Dezember 2019 von Kommune21 im Schwerpunkt Digitale Schulen erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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