HessenFlächendeckender Start der Bezahlkarte

Die Bezahlkarte ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab Dezember soll sie in Hessen ausgegeben werden.
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In Hessen kann die Ausgabe der ersten Bezahlkarten für Geflüchtete voraussichtlich im Dezember und damit, wie angekündigt, noch in diesem Jahr erfolgen. Das teilte Sozialministerin Heike Hofmann den Abgeordneten im Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss des Landtags in Wiesbaden mit. Nach dem initialen Abruf der Karte beim beauftragten Dienstleister benötigt dieser laut einer Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales etwa vier Wochen, um die ersten Karten zur Verfügung zu stellen. „Wir werden die Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung in einem ersten Schritt an neu einreisende Leistungsberechtigte ausgeben. An bereits dort lebende Personen erfolgt sie anschließend schrittweise. Die Verteilung durch die Leistungsbehörden der Gebietskörperschaften kann davon unabhängig erfolgen“, sagte die Ministerin.
Land trägt Kosten der Vergabe
Wie im September 2024 beschlossen, trägt das Land die Kosten für das Vergabeverfahren, die Bereitstellung des Bezahlkartensystems sowie für die Anbindung an die jeweiligen Fachverfahren. Für die operative Umsetzung wurde eine Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen eingerichtet, welche die Einführung als Ansprechpartnerin für die Erstaufnahmeeinrichtung und die Kommunen begleitet. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte unter Vorsitz von Ministerpräsident Boris Rhein gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz Ende vergangenen Jahres die Einführung der Bezahlkarte vereinbart. Eine Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin das Vergabeverfahren organisiert.
Zur Entlastung der Behörden und zur Reduzierung des Organisationsaufwands bei Einführung und Nutzung der Bezahlkarte begleitet die neu eingerichtete Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen operativ die Einführung der Bezahlkarte.
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