Mecklenburg-VorpommernGesetz soll Doppik erleichtern
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett jetzt den Entwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Wie das Ministerium für Inneres und Europa mitteilt, ist dieser in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aller kommunaler Ebenen erarbeitet worden und enthalte zweckmäßige Rechtsanpassungen sowie Deregulierungen. Im Kern gehe es darum, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens werde zudem eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres zu korrigieren.
Eine wirksame Vereinfachung des doppischen Haushaltsrechts ist laut Innenministerium allerdings nur im Dreiklang von einer Änderung der Kommunalverfassung, der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zu erreichen, welche als Anlage auch die verbindlichen Muster für die kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse enthält. Der Gesetzentwurf berücksichtige daher Vorschläge für eine Änderung der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes. Parallel dazu werden Änderungen zu den untergesetzlichen Regelungen erarbeitet. In diesem Rahmen sind auch Vereinfachungen bei den verbindlich vorgegebenen Mustern vorgesehen, kündigt das Ministerium an. Mehrere werden sogar gänzlich entfallen.
Seit sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik, berichtet das Innenministerium weiter. „Hauptkritikpunkt einiger kommunaler Vertreter, insbesondere von Bürgermeistern und Vertretern kleinerer Gemeinden am derzeitigen Regelwerk für die Doppik war, es sei zu kompliziert und überfrachtet“, sagt Innenminister Lorenz Caffier. „Da muss ich den Kritikern teilweise Recht geben. Das haben wir im Doppik-Erleichterungsgesetz aufgegriffen. Mit den vorgesehenen Erleichterungen und Transparenzerhöhungen wird die kommunale Doppik deutlich handhabbarer und verständlicher. Sie bleibt das Haushaltssystem der Zukunft, weil sie zur Generationengerechtigkeit beiträgt.“ Der Gesetzentwurf kann nun im Landtag beraten werden.
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