Mittwoch, 5. Februar 2025

IT-SicherheitGesetz verabschiedet

[15.06.2015] Der Bundestag hat das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme verabschiedet. Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen somit Mindeststandards einhalten und erhebliche Vorfälle melden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière bewertet das neue IT-Sicherheitsgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in Deutschland.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière bewertet das neue IT-Sicherheitsgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der IT-Systeme in Deutschland.

(Bildquelle: Henning Schacht)

Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am Freitag (12. Juni 2015) den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme angenommen (wir berichteten). Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Bereichen Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen müssen damit künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten. Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen sie an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Um die IT-Sicherheit im Internet zu steigern, werden die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut. „Mit der zunehmenden digitalen Durchdringung unseres Lebens wird Cyber-Sicherheit immer mehr zu einem zentralen Baustein der inneren Sicherheit in unserem Land“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. „Unser Ziel ist es daher, dass die IT-Systeme und die digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit gehören. Mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz kommen wir bei der Stärkung unserer IT-Systeme einen wichtigen Schritt voran. Heute ist ein guter Tag für mehr Sicherheit und Vertrauen im Internet.“ Der Deutsche Bundestag hat auch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum IT-Sicherheitsgesetz angenommen. Wie das Bundesministerium des Innern meldet, setzt der Änderungsantrag die wichtigsten Ergebnisse einer zum Gesetzentwurf durchgeführten Sachverständigenanhörung um. Mit dem Änderungsantrag werden unter anderem die Kompetenzen des BSI im Bereich der IT-Sicherheit der Bundesverwaltung gestärkt. Das frühzeitige Erkennen von Schadprogrammen in behördeninternen Netzen werde erleichtert. Zudem werden Hard- und Software-Hersteller bei der Abwehr von Cyber-Angriffen auf Kritische Infrastrukturen mit einbezogen.





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