Donnerstag, 26. Dezember 2024

FachverfahrenGewerbeämter entlasten

[17.05.2021] Auch die Gewerbeämter müssen künftig Online-Services anbieten. Mit modernen Fachverfahren sind sie dafür gerüstet.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) betrifft bundesweit alle Gewerbe- und Ordnungsämter, welche neben den Gewerbemeldevorgängen auch viele Vorgänge im Bereich des Erlaubniswesens online zur Verfügung stellen müssen. Dabei ist es wichtig, einen reibungslosen Datenaustausch zwischen Unternehmern, Bürgern und der Behörde zu ermöglichen. Neben der Integration in verschiedene Verwaltungsportale und der Nutzung von E-Payment-Verfahren ist das obers­te Ziel, einen medienbruch- und barrierefreien Datenaustausch zu gewährleisten.

Medienbruchfreie Kommunikation

Solche integrierten Online-Vorgänge sind fester Bestandteil des Gewerbefachverfahrens VOIS|GESO, alle Anforderungen an eine moderne elektronische und medienbruchfreie Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürger können damit erfüllt werden. Bei der Software wird großer Wert auf eine optimale Datenqualität gelegt. Um das zu gewährleisten, wird dem Bürger oder Gewerbetreibenden nicht einfach ein ausfüllbares Formular angeboten. Ein intelligenter Assistent führt den Anzeigenden auch sicher durch den Vorgang. Grundlegende Informationen zur Art des Gewerbes werden vorab abgefragt. Daraus ergibt sich eine einfache und logische Dateneingabe, denn dem Anzeigenden werden nur noch die daraus folgenden relevanten Eingabefelder zur Verfügung gestellt.

Fehler vermeiden

Der Nutzer wird so in seiner digitalen Kommunikation mit der Behörde unterstützt und geführt. Fehlerhafte oder unvollständige Eingaben werden vermieden und die Gewerbeämter entlastet, da die digital erfassten Daten medien­bruchfrei in die Fachanwendung VOIS|GESO übernommen werden. Ein intelligenter Assistent unterstützt zudem den Sachbearbeiter bei der Validierung der Eingabedaten und ermöglicht die Vorabkontrolle der übermittelten Daten. Notwendige Dokumente, wie ein Handelsregisterauszug, Handwerkskarte, Erlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis können von den Gewerbetreibenden schon während des Vorgangs hochgeladen und vom Gewerbeamt in die elektronische Akte übernommen werden.

Intelligente Online-Vorgänge

Aber nicht nur für die Gewerbe­meldungen bietet VOIS|GESO Online-Vorgänge an. Je nach Zuständigkeit ist das Gewerbeamt Ansprechpartner für weitere Aufgaben wie Gaststättenanzeigen oder Erlaubnisse etwa für Makler, Bewacher, Reisegewerbe oder Glücksspiel. Auch für diese Bereiche wird VOIS|GESO künftig intelligente Online-Vorgänge zur Verfügung stellen und somit alle im OZG geforderten digitalen Anwendungen abdecken. Komplettiert werden die angebotenen Online-Dienste durch die elektronische Gewerbeauskunft, wie die webbasierte Auskunft aus den freigegebenen Daten des kommunalen Gewerberegisters.

Tagesaktuelle Daten

Damit haben Behörden sowie auskunftsberechtigte Personen und Organisationen die Möglichkeit, nach einmaliger Registrierung und Freigabe durch die Verwaltung, jederzeit tagesaktuelle Daten aus dem Gewerberegister abzufragen. Das bringt eine enorme Entlastung für die Verwaltung, weil diese Auskünfte bisher in der Regel manuell erteilt werden.
Alle in VOIS|GESO angebotenen Online-Anwendungen gewährleis­ten die strikte Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, sie überzeugen durch eine leicht verständliche und prozessorientierte Benutzerführung sowie durch Barrierefreiheit. Die Anbindung an verschiedene, externe E-Payment-Verfahren ist ebenfalls Bestandteil aller VOIS|GESO-Online-Anwendungen.

Hartmut Hensel ist bei der naviga GmbH zuständig für Vertrieb und Partnerbetreuung.


Stichwörter: Fachverfahren, Gewerbewesen


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