Open GovernmentHaushaltsdaten digital veröffentlichen
Auf kommunale Haushaltspläne sollten Bürgerinnen und Bürger jederzeit unkompliziert zugreifen können. Immerhin zeigen diese Pläne auf, welche Leistungen die Kommunalvertretung in einem Haushaltsjahr zu erbringen hat und welche Abgaben dafür von den Bürgern erhoben werden. Auch ältere Haushaltspläne sollten einfach und jederzeit einsehbar bleiben. Inwiefern Kommunen die Pläne veröffentlichen müssen, regeln die Länder in den Kommunalverfassungen. In den meisten Ländern sind die Pläne nach der Bekanntmachung der Haushaltssatzung für mindestens sieben Werktage öffentlich auszulegen. In Thüringen und Schleswig-Holstein müssen sie auch nach dieser Frist zugänglich bleiben, sodass jeder die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan unbefristet einsehen kann. In Brandenburg hingegen kann nach § 67 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes (BbgKVerf) auf die öffentliche Bekanntmachung des Haushaltsplans verzichtet werden. Ebenso fehlt in Mecklenburg-Vorpommern eine Regelung zur Auslegung.
Mehr Transparenz schaffen
Nicht mehr zeitgemäß ist die Veröffentlichung des Haushaltsplans in Papierform. Besser wäre eine Pflicht zur Online-Veröffentlichung. Dahingehend unternimmt Sachsen die ersten Schritte: Der Freistaat hat die elektronische Veröffentlichung des Haushaltsplans in das Kommunalverfassungsrecht aufgenommen. Allerdings regelt § 76 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) lediglich, dass die Auslegung des Haushaltsplans durch eine elektronische Veröffentlichung ersetzt werden kann.
Veröffentlicht eine Kommune ihren Haushaltsplan online, erleichtert sie den Bürgerinnen und Bürgern automatisch den Zugang. Der so veröffentlichte Plan steht nicht nur zeit- und ortsunabhängig zur Verfügung. Er kann auch an geeigneter Stelle verlinkt werden. In vielen Kommunen können die Bürger beispielsweise über einen digitalen Sitzungsdienst auf Vorlagen und Protokolle zugreifen. Soweit Beschlüsse finanzielle Auswirkungen haben, ist eine Verlinkung mit dem Haushaltsplan sinnvoll. Ohnehin sollte die Online-Pflicht nicht bei Haushaltssatzung und Haushaltsplan enden, sondern für alle Satzungen gelten – von der Hauptsatzung bis zur Hundesteuersatzung. Gleiches gilt für wichtige Finanzdokumente wie Jahresabschlüsse, Gesamtabschlüsse oder Beteiligungsberichte. Auch hier sollten die Länder eine Online-Pflicht in ihren Kommunalverfassungen verankern.
Attraktivere Darstellung
Den Haushaltsplan als PDF online zur Verfügung zu stellen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Da Haushaltspläne aber Hunderte von Seiten umfassen können, schrecken sie Laien oft ab. Ein interessanter Ansatz sind hier offene, interaktive Haushaltspläne. Ein Beispiel liefert die Stadt Frankfurt am Main, die ihre Haushaltspläne auf einer Plattform grafisch aufbereitet. Die Bedienung ist intuitiv, wichtige Fachbegriffe werden in einem Lexikon erklärt. Auch ein Blick nach Österreich lohnt sich, wo eine mehrfach ausgezeichnete Plattform die Finanzdaten der Kommunen übersichtlich und interaktiv darstellt. Wünschenswert wäre außerdem die Bereitstellung der Haushaltspläne in maschinenlesbarer Form. Dies erleichtert weitergehende Haushaltsanalysen im Rahmen der Forschung und kann auch für Parteien und Verbände von Interesse sein. Die Veröffentlichung der Daten in standardisierter Form – etwa im CSV-Format – erleichtert darüber hinaus die Vergleichbarkeit der Haushalts- und Jahresabschlussdaten der Kommunen. Ein Open-Data-Portal mit den Datensätzen zum Haushalt 2022/23 bietet zum Beispiel die Stadt Karlsruhe an.
Zusammenhänge sichtbar machen
In einem weiteren Schritt sollten Finanz- und Leistungsdaten miteinander verknüpft werden. Auf diese Weise kann dargestellt werden, welche Produkte und Wirkungen die Kommune mit den eingesetzten Finanzmitteln erzeugt hat. Solche Zusammenhänge sind in vielen Haushaltsplänen aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Produktsteuerung vorhanden, zum Beispiel in § 4 Absatz 7 der Niedersächsischen Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO Nds.).
Dass mehr kommunale Haushaltsdaten digital veröffentlicht und bereitgestellt werden, können die Länder mit gesetzlichen Verpflichtungen fördern. Unabhängig davon können aber auch die Kommunen selbst aktiv werden und schon jetzt entsprechende Angebote umsetzen. Letztlich kommt es auf die Motivation der Verwaltungsführung und der Politik an.
https://www.offenerhaushalt.at
Transparenzportal der Stadt Karlsruhe
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