Freitag, 7. März 2025

LeitfadenHilfestellung für MEP

[19.12.2019] Um Bildungseinrichtungen erfolgreich zu digitalisieren, sollten Schulen und Träger noch vor den Förderanträgen zum DigitalPakt einen Medienentwicklungsplan (MEP) erstellen. Ein Leitfaden kann ihnen dabei helfen.
Anne Dederer sprach auf dem Rednet Kongress 2019 zum Thema MEP.

Anne Dederer sprach auf dem Rednet Kongress 2019 zum Thema MEP.

(Bildquelle: REDNET AG)

Der DigitalPakt Schule ist ein Infrastrukturprogramm. Er unterstützt die Schaffung der technischen Voraussetzungen für den Einsatz von digitalen Medien. Die Digitalisierung der Schule wiederum bietet die Chance für neue Unterrichtskonzepte. In die Erarbeitung eines Medienkonzepts sollten daher die unterschiedlichen Perspektiven aller am Bildungsprozess Beteiligten einfließen. Die technischen Voraussetzungen für die Erarbeitung von schulischen Medienkonzepten schafft der kommunale Träger. Die Kommune ist im Rahmen des Infrastrukturprogramms für die Sicherstellung von Betrieb und Support zuständig. Sie muss zudem dafür sorgen, dass diese Punkte für die geförderten Maßnahmen auch über den DigitalPakt hinaus sichergestellt sind. Das kann nur geleistet werden, wenn der Träger einen IT-Standard definiert. Dieser wird im Medienentwicklungsplan (MEP) des Trägers für alle seine Schulen dargelegt und klärt unter anderem das Vorgehen bei den nicht-pädagogischen Fördermaßnahmen wie dem Netzwerkausbau, der Einrichtung von Server-Lösungen und der WLAN-Planung.

Langfristige Ziele

Zudem definieren die Kommunen eine Vorauswahl der Technik für die Fördermaßnahmen. Für Kommunen in Trägerschaft für berufsbildende und weiterführende Schulen mit MINT-Schwerpunkt (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ist es sinnvoll, zuerst die Fördermaßnahme „digitale Arbeitsgeräte“ zu betrachten. Diese sollen im Rahmen des DigitalPakts Schülern die Möglichkeit bieten, praktische Zugänge zu Fachinhalten zu erhalten.
Antragsteller für die Mittel aus dem DigitalPakt ist der Schulträger. Dieses Verfahren bietet Chancen für beide Sei­ten, vorausgesetzt, der MEP definiert langfristige Ziele und leitet sich aus Schulprofil und Schulentwicklung ab. Die Schule bestimmt damit ihre Rolle in der Bildungsregion und signalisiert dem Schulträger, welche Ressourcen sie dafür benötigt. Der Schulträger bekommt einen Überblick über die Schwerpunkte der Schulen in seinem Verantwortungsbereich und das angestrebte Tempo bei der Digitalisierung. Im Dialog mit den Schulen können die Anforderungen aus den schulischen Medienkonzepten mit der Digitalisierungsstrategie des Trägers synchronisiert werden. Der Schulträger kann dann die Verwendung der Fördermittel gezielt nach Bedarfen steuern.

Maßnahmenkatalog hilft

Der folgende Maßnahmenkatalog bietet eine Hilfe­stellung bei der Erstellung eines MEP unter Berücksichtigung der pädagogischen Elemente. Er ersetzt aber nicht die zuvor beschriebenen Überlegungen. Wird jede Maßnahme berücksichtigt, kann sichergestellt werden, dass keine wesentliche Voraussetzung vergessen wird:
• IT-Bestandsaufnahme: Alle Geräte in pädagogisch genutzten Räumen sollten erfasst werden. Das betrifft Tafelsysteme, Präsentationstechnik, Lehrer-PC, LAN/WLAN und Schüler-Endgeräte.
• Bildungsbedarfsanalyse in den Kollegien abfragen: Wie werden digitale Medien aktuell genutzt? Welche Probleme oder Wünsche gibt es hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit und der Betriebssicherheit? Welche digitalen Medien würden den Unterricht bereichern, die Lehrkraft entlas­ten, individualisiertes Lernen unterstützen oder neue Unterrichtsformen ermöglichen?
• Planung nicht-pädagogischer Maßnahmen: Der Träger sorgt für den Breitband-Ausbau, entscheidet über Server- und Netzwerklösungen und plant die WLAN-Ausstattung ebenso wie bauliche Maßnahmen im Rahmen der LAN- und Stromnetzerweiterung.
• Technische Vorgaben: Hinsichtlich der pädagogisch relevanten digitalen Medien präsentiert der Träger Lösungen und folgt den Empfehlungen der Schule, beziehungsweise moderiert den Prozess der Vereinheitlichung zwischen den Schulen und den Interessen des Trägers.
• Erarbeitung und Verankerung von Unterrichtskonzepten: Diese folgen den Kompetenzrastern der jeweiligen Länder sowie den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu den digitalen Kompetenzen und werden in Abstimmung mit den Fachkonferenzen in den Lehrplänen verankert.
• Fortbildung der Lehrkräfte: Der Fortbildungsbedarf wird in einem Fortbildungsplan im Medienkonzept oder als Anlage festgehalten. Fortbildungen sind im DigitalPakt zwar nicht als förderfähig beschrieben, aber dennoch als zentrales Element verankert.

Digitalisierung sinnvoll planen

Mittel aus dem DigitalPakt sollten also die Umsetzung von Medienkonzepten zur Digitalisierung auf schulischer Ebene durch die Schaffung einer flächendeckenden IT-Infrastruktur unterstützen. Ungeachtet der Förderungen sollte nicht nur das Nötigste und nicht nur mit digitalen Medien geplant werden, die gefördert werden. Die oberste Prämisse lautet: Die Digitalisierung langfristig und vor allem pädagogisch sinnvoll planen, in den Fachcurricula praktisch und für alle Lehrkräfte zugänglich verankern und diese dann konsequent umsetzen.

Anne Dederer ist Leiterin Bildungsmanagement bei der REDNET AG, Mainz.




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