Montag, 23. Dezember 2024

Wiesbaden/Bad HomburgHochzeitsbürokratie digital erledigen

[18.01.2023] In Wiesbaden und Bad Homburg können Paare die Hochzeitsbürokratie mittlerweile online erledigen. Dazu gehört auch die Anmeldung zur Eheschließung. In Wiesbaden kann diese sowohl per Videoidentifikation als auch mit der eID-Funktion des Personalausweises abgewickelt werden.
Vor und nach dem Ja-Wort müssen Paare zahlreiche bürokratische Angelegenheiten erledigen. In Wiesbaden und Bad Homburg geht dies meist digital.

Vor und nach dem Ja-Wort müssen Paare zahlreiche bürokratische Angelegenheiten erledigen. In Wiesbaden und Bad Homburg geht dies meist digital.

(Bildquelle: milkos/123rf.com)

Das Standesamt Wiesbaden hat die Online-Anmeldung zur Eheschließung um die eID-Ausweisfunktion erweitert. Wie die hessische Landeshauptstadt mitteilt, können sich Heiratswillige somit nicht mehr nur per Videoidentifikation (wir berichteten), sondern auch mithilfe der eID-Ausweisfunktion ihres Personalausweises ohne Vor-Ort-Termin per Computer, Tablet oder Smartphone anmelden. Standesbeamte überprüfen die Anmeldung anschließend. Nur wenn individuelle rechtliche Konstellationen es erfordern, muss gegebenenfalls doch noch ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
Seit Dezember 2020 ist die Online-Terminvereinbarung zur Eheschließung in Wiesbaden möglich. Weiterhin können Trauwillige dazu den Traukalender auf der Website des Standesamts ansteuern, jeweils ihre persönlichen Daten eingeben und im Anschluss ein Videotelefonat mit geschulten Sicherheitsagenten des Unternehmens WebID absolvieren. In dem Videoanruf verifizieren die Sicherheitsagenten die Identität des Brautpaars anhand unterschiedlicher Prüfmerkmale zur Person sowie den entsprechenden Ausweisdokumenten. 2021 wurde dieser Service mit dem Preis für gute Verwaltung ausgezeichnet, initiiert vom Public Service Lab und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Dank integriertem Feedback-Modul erhielt die Stadt laut eigenen Angaben außerdem hilfreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, wodurch der Online-Dienst iterativ verbessert werden konnte. Zum einjährigen Jubiläum im Jahr 2021 wurde beispielsweise die E-Payment-Funktion integriert.

Online-Dienste nach der Eheschließung

Sowohl die Videoidentifikation als auch die elektronische Signatur für die Online-Anmeldung zur Eheschließung und die Nutzung der Online-Ausweisfunktion erfolgen durch WebID Solutions. Sicherheitsstandards und das Nutzererlebnis haben die Stadt nach eigenen Angaben überzeugt. Genutzt haben die Online-Anmeldung seit Dezember 2020 knapp 4.000 Personen. Davon seien 85,8 Prozent sehr zufrieden und 9,9 Prozent zufrieden mit dem Service gewesen. Die meisten Anmeldungen erfolgen mittags und abends, teilt Wiesbaden mit.
Damit der während der Corona-Pandemie etablierte Service fortbestehen kann, braucht es allerdings „dringend die angekündigte Änderung im Fachgesetz“, sagt Bürgermeister Oliver Franz. „Es wäre ein großer Verlust, wenn wir den sicheren, hilfreichen und stark frequentierten Online-Dienst wieder abschalten müssten.“
Nach der Eheschließung können die Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden weitere Verwaltungsleistungen rund um die Ehe online beantragen. Dazu zählen die Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe.

Digital auch in Bad Homburg

Auch in der Stadt Bad Homburg können die Bürgerinnen und Bürger fast alle bürokratischen Vorbereitungen der Ehe online abwickeln. Darauf weist IT-Dienstleister ekom21 hin. Zur Voranmeldung der Eheschließung wähle das Paar Wunschdatum und -ort der standesamtlichen Trauung online aus und könne alle benötigten Dokumente direkt digital übermitteln. Ebenso können laut ekom21 das mitunter benötigte Ehefähigkeitszeugnis und die Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden oder die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe online beantragt werden. Die Bad Homburger Online-Anträge seien vor dem Hintergrund eines Verwaltungsabkommens der Länder Bremen und Hessen von Februar 2022 gemeinsam mit ekom21 entwickelt worden. Die Entwicklungen seien Teil des Bremer OZG-Themenfelds Familie und Kind und werden nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt. Die Anträge seien so konzipiert, dass Standesämter deutschlandweit sie leicht einrichten und nutzen können. Zehn Länder haben eine unverbindliche Absichtserklärung für die anschließende Nutzung unterzeichnet, berichtet ekom21.





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