Fachverfahreni-Kfz 3 im Portal
Die vom Bundesverkehrsministerium beschlossene dritte Stufe des Projekts i-Kfz geht online. Der neue Fachdienst löst die bisherigen beiden Fachdienste ab: Neben den Anträgen zur medienbruchfreien Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung beinhaltet i-Kfz 3 jetzt Anträge für eine Umschreibung, Adressänderung eines Halters oder eine Neuzulassung. Die Wiederzulassung wird sogar bei Wechsel des Halters und/oder des Zulassungsbezirks ermöglicht. Die Kennzeichenmitnahme wird auf einen Halterwechsel erweitert. Für einige Vorgänge kann der Verwaltungsakt direkt im Bürgerservice-Portal durchgeführt werden. Bis Ende Januar wurden in Bayern über 1.200 Anträge allein mit i-Kfz 3 über das Bürgerservice-Portal der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) eingereicht, etwa 300 davon völlig automatisierte Verwaltungsakte: Das heißt, die Bürger haben ihren Antrag digital gestellt und das angeforderte Dokument digital erhalten.
Bis zu drei Vorgänge gleichzeitig
Wie bei den beiden ersten Stufen auch sieht der Gesetzgeber für die Nutzung der Online-Dienste die Authentifizierung über die eID-Funktion des Personalausweises vor. Eine Besonderheit im Fachdienst der AKDB ist, dass der Nutzer bis zu drei Vorgänge gleichzeitig durchführen und bezahlen kann. So kann beispielsweise ein neues Fahrzeug zugelassen und zur gleichen Zeit ein anderes wiederzugelassen werden. Oder es werden zwei Adressänderungen vorgenommen.
Komfortabel ist i-Kfz 3 aber nicht nur für Bürger. Auch für die Verwaltung wird vieles einfacher, sie wird deutlich entlastet. So entfällt bei jedem einzelnen automatisierten Verwaltungsakt eine Menge Aufwand für die Sachbearbeitung. Selbstverständlich werden die einzelnen Prozessschritte im Portal mit Zeitpunkt und Ergebnis sowie gegebenenfalls mit fachlicher Referenz, wie zum Beispiel Kommunikations-ID bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen.
Auch mit anderen Fachverfahren kompatibel
Das ist besonders wichtig für ein Review von durchgeführten Verwaltungsakten und die Bearbeitung eines Antrags. Die Prozessschritte sind im Übrigen nicht nur auf eine optimale Kommunikation mit dem AKDB-Fachverfahren OK.VERKEHR abgestimmt, sondern auch mit anderen Fachverfahren kompatibel.
Eine weitere Neuerung im Rahmen des Projekts i-Kfz 3: Höchste Sicherheitsanforderungen werden zukünftig auch hier verlangt. Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software etwa im BSI-zertifizierten AKDB-Rechenzentrum betreiben. Im Juli 2019 wurde die AKDB vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut erfolgreich für weitere drei Jahre rezertifiziert. Das bedeutet: Kommunen, Partner und Bürger können sich weiterhin auf höchstmögliche Sicherheit für kommunale IT-Systeme verlassen.
Dieser Beitrag ist in der Ausgabe April 2020 von Kommune21 erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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